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Tacheles Wpt Newsletter 25.11.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,



liebe Kolleginnen und Kollegen,



unser heutiger Newsletter zu folgenden Punkten:



1. Änderungen im SGB II geplant / Referentenentwurf zum Rechtsvereinfachungsgesetz vorgelegt / Fachstellungnahme aus Wuppertal ===============================================
Das Bundesarbeitsministerium hat jetzt einen  Referentenentwurf zum 9. SGB II – ÄndG vorgelegt. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und der Gesetzentwurf soll vom Bundeskabinett am 9. Dezember 2015 beschlossen werden. Die weiteren Termine für das Gesetzgebungsverfahren sind noch nicht bekannt. Es ist damit zu rechnen das die Gesetzesänderungen nicht vor April 2016 wirksam werden.



Der Referentenentwurf beinhaltet eine Vielzahl von Verschärfungen des SGB II – Gesetzes, zu einer Vereinfachung wird er gewiss nicht führen. Besonders gravierend ist, dass alle Arbeitsaufträge des Bundesverfassungsgerichts nicht umgesetzt wurden. Stattdessen soll das SGB II an einer Vielzahl von kleinen und großen Stellschrauben geändert, in einer Reihe von Fällen soll BSG-Rechtsprechung zurückgedreht und das Sonder- und Entrechtungsrecht weiter verfeinert und ausgebaut werden. Das vom BVerfG garantierte Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als Menschenrecht wird weiter systematisch ausgehöhlt.



Von Tachelesseiten wurde dazu unmittelbar eine umfassende Fachstellungnahme erstellt um die Feinheiten der geplanten Änderungen herauszuarbeiten. Diese hat sogar jetzt Eingang in den Bundestag gefunden, wir möchten daher auf die Wuppertaler Fachstellungnahme hinweisen. Als BT-Drs: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_18_11_484.pdf und im Original: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_9._SGB_II-AEndG_V_-_12.11.2015__End.pdf



 



2. Offensichtlich Falschmeldung zur Höhe von "Hartz-IV-Mieten" in Wuppertal
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Radio Wuppertal hat mit Meldung vom 23.11.2015 verbreitet, dass das Landessozialgericht NRW festgestellt hätte, dass die Unterkunftskosten des Jobcenters Wuppertal angemessen und damit rechtmäßig seien.



Dieser Meldung ist entgegen zu treten, vielmehr hat das LSG festgestellt, dass die Festlegung der Unterkunftskosten in Wuppertal rechtswidrig war und ist. Das LSG hat das Jobcenter dazu verurteilt bei der Ermittlung der angemessenen Mieten nicht nur die reine Grundmiete/ Nettokaltmiete, sondern ein Produkt aus Grundmiete und Betriebskosten / Bruttokaltmiete zu berücksichtigen.



Für einige Hartz IV- Bezieher bedeutet das höhere Mieten, die das Jobcenter zu berücksichtigen hat. Vorläufig näheres dazu hier:  https://tacheles-sozialhilfe.de/tickerarchiv/offensichtlich-falschmeldung-zur-höhe-von-"hartz-iv-mieten".html



Da uns aber noch nicht die Urteilsbegründung vorliegt, möchte wir diese unrichtige Stellungnahme des Jobcenter Wuppertal (noch) nicht näher kommentieren.



Dazu ergänzend die heutige Meldung in der Wuppertaler Rundschau:  http://www.wuppertaler-rundschau.de/lokales/wuppertaler-mietpreisspiegel-weiterhin-keine-einigung-aid-1.5585489



 



3. Dossier zum politischen Hintergrund der HoGeSa-Nazi-Täter vom Mordanschlag am AZ - Gegen die Verharmlosung der Wuppertaler Staatsanwaltschaft =================================================================



Am 11. April um 1:00 Uhr morgens wurde vor dem autonomen Zentrum ein Antifaschist mit türkischen Migrationshintergrund von drei HoGeSa-Nazis angegriffen und mit mehreren Messerstichen in den Rücken und zusätzlich stumpfer Gewalt lebensgefährlich verletzt.



Seit Oktober läuft deswegen das Gerichtsverfahren gegen die Täter.



Die Staatsanwaltschaft Wuppertal will den politischen Hintergrund der Tat und der Täter in der Öffentlichkeit herunterspielen und formuliert dass die drei Täter „zumindest ehemals zur rechten Szene zugehörig“ waren.



Dem ist entgegen zu treten. Die Täter waren und sind nachweislich mittelbar bis zur Tat in Nazistrukturen aktiv. So besuchte der Hauptangeklagte Patrick Petri besuchte noch im März die PEGIDA-Demonstration in Wuppertal. Ein Foto aus dem Internet zeigt Patrick Petri wie er hinter dem HoGeSa-Transparent den Hitlergruß zeigt.



Nähere Infos dazu hier: https://linksunten.indymedia.org/de/node/159937



 



4. Anspruch auf Nothilfe bei Kälte  für Obdachlose
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Die Sozialverwaltung Wuppertal bietet zum Verhindern von  Erfrieren  in der Kälte eine Notrufnummer an, an die sich im Akutfall gewendet werden kann.



Diese Praxis ist zu begrüßen. Nähere dazu hier: http://www.wuppertaler-rundschau.de/lokales/kaelte-rufnummer-soll-obdachlosen-helfen-aid-1.5585428



Auf Notunterbringung besteht bei Obdachlosigkeit ein Rechtsanspruch,  das betrifft jede natürliche Person, also auch Unionsbürger und Flüchtlinge. Um die Rechtslage zu erläutern möchte ich auf aktuelles Rechtsgutachten hinweisen in dem die Details dargestellt werden. Das Gutachten gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Sonstiges/BAG-Bielefeld_-_Rechtsgutachten_Grundsaetze_der_polizei-_und_ordnungsrechtlichen_Unterbringung.pdf



 



So, das war es für heute.



Mit freundlichen Grüßen



Harald Thomé



Tacheles e.V. / Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Rudolfstr. 125



42285 Wuppertal



Tel: 0202 - 31 84 41



Fax: 0202 - 30 66 04



http://www.tacheles-sozialhilfe.de/



info@tacheles-sozialhilfe.de

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