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Tacheles Wpt Newsletter 20.07.2016

Liebe Kolleginnen und Kollegen,



sehr geehrte Damen und Herren,



jetzt war es richtig lange ruhig, mit unserem heutigen Newsletter möchten wir auf folgenden Punkt hinweisen:



1. Tacheles Pressemitteilung: SG Düsseldorf wirft Jobcenter Wuppertal Rechtsbruch vor und verurteilt es zu Mutwillkosten wegen Rechtsmissbrauch ===============================================================



Das SG Düsseldorf hat die Faxen dicke über behördlichen Rechtsmissbrauch des JC Wuppertal und verurteilt das JC zu einer Missbrauchsgebühr. Wir möchten diesen nicht allzu oft vorkommenden Vorgang der interessierten Öffentlichkeit präsentieren und veröffentlichen unter anderem auch das lesenswerte Urteil des SG  Düsseldorf veröffentlichen. Die dahingehende Infos sind hier zu finden: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2035/



 



2. Über zwei Jahre Auseinandersetzung um Dienstanweisungen zum Bundeselterngesetz ========================================================



Vor über zwei Jahren hat Tacheles beim Wuppertaler Jugendamt einen Antrag auf Weitergabe der internen Weisungen zum Bundeselterngesetz (BEGG) gestellt. Das Jugendamt  Wuppertal meinte, da die Sachbearbeiterdaten geschwärzt werden müssten, würden Kosten von rund 1000 EUR entstehen. Tacheles hat dann den Landes- und später den Bundesdatenschutzbeauftragten eingeschaltet und nun nach über zwei Jahren haben wir den gewünschten Kram, alle Weisungen von 2009 – bis aktuell erhalten. Auch diese möchten wir nun der interessierten Öffentlichkeit präsentieren: http://tacheles-sozialhilfe.de/dienstanweisungen/jugendamt/



Ansonsten veröffentlicht Tacheles im Rahmen seiner Kampagne „Nur wer seine Rechte kennt, kann sie wirksam durchsetzen!“ die uns vorliegenden aktuellen Weisungen der Wuppertaler Sozialleistungsträger. Neu im Netz sind Weisungen, vom JC, Sozi, Wohnungsamt und Arbeitsamt. Diese sind hier zu finden:  http://tacheles-sozialhilfe.de/dienstanweisungen/



 



3. Rechtsverschärfungsgesetz / 9. SGB II-ÄndG ist durch und weitgehend zum 1.8.16 wirksam ====================================



Der Bundesrat hat am 8. Juli dem Rechtsverschärfungsgesetz / 9. SGB II-ÄndG Änderungen zugestimmt. Das Gesetz wird somit in weiten Teilen zum 01.08.2016 wirksam.



Mit dieser 75. Änderung des SGB II wird das Stellrad zur Verschärfung und weiteren Etablierung von Sonderrecht gegen SGB II-Bezieher und - Berechtigte deutlich weitergedreht. Eine Vereinfachung wird durch dieses Gesetz nicht stattfinden, darin stimmen wir einmalig und ausnahmsweise mit JC Chef Thomas Lenz überein. Besonders hervorzuheben bei den Rechtsverschärfungen ist die Verkürzung des Rechtsanspruchs auf Vorschuss, die Ausweitung des Kostenersatzes als faktische Einführung einer zweiten Sanktionsebene, die Gesamtangemessenheitsgrenze bei den KdU, Rückforderung von Leistungen bei nicht beigebrachten Unterlagen, Verkürzung des Überprüfungsantrages bei zu Unrecht erhobenen Beiträgen von 30 auf 4 Jahre und vieles, vieles mehr. Und die vollständige Ignoranz der Forderungen des BVerfG und die Ignoranz bei dringend notwendigen Änderungen bei den Sanktionen.



Positiv ist die deutliche Förderung der Ausbildung. Bisher gab es fast nur das Reindrücken in den Niedriglohnbereich, nun ist soll es die Zahlung von SGB II-Leistungen bis Ende des Monats, in dem über den BAföG/BAB/ABG Antrag entschieden wurde, geben und eine deutliche Ausweitung der Härtefallregelung in § 27 Abs. 4 SGB II. Somit wird es jetzt doch einer Reihe von SGB II-Beziehern ermöglicht eine Ausbildung zu beginnen oder abzuschließen.



Hier nun mal eine Lesefassung des neuen Gesetzes: http://www.harald-thome.de/media/files/EndV.-9.-SGB-II----ndG.pdf



Dann von einem Kollegen Bernd Eckardt (aus Nürnberg) eine sehr brauchbare Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen, diese gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Sozialrecht-justament-4-2016.pdf



Das war es dann wieder mal für heute.



 



Mit freundlichen Grüßen



Harald Thomé



Tacheles e.V. / Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Rudolfstr. 125



42285 Wuppertal



Tel: 0202 - 31 84 41



Fax: 0202 - 30 66 04

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