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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 51/2018

1. Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II ) und zur Sozialhilfe ( SGB XII )


1. 1 BSG, Urt. v. 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R

Orientierungssatz ( Redakteur )

1. § 41a Abs 3 SGB II enthält keine Präklusionsregelung.

2. Die Regelung über die abschließende Entscheidung in dem zum 1.8.2016 eingeführten § 41a Abs 3 SGB II ist nicht auf Bewilligungszeiträume anzuwenden, die vor diesem Datum beendet waren.

Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/2018_09_12_B_04_AS_39_17_R.html





1. 2 BSG, Urt. v. 12.09.2018 - B 4 AS 33/17 R

Orientierungssatz ( Redakteur )

1. Noch gegen das Jobcenter oder gegen den Sozialhilfeträger Anspruch auf Übernahme der Kosten für seinen neuen türkischen Reisepass als Zuschuss.

2. Die Kosten für einen solchen Reisepass sind grundsätzlich im Regelbedarf nach § 20 SGB II enthalten, denn sie sind in dessen Ermittlung aufgrund der Einkommens- und Verbrauchs-stichprobe (EVS) nach dem vorliegend noch anzuwendenden RBEG 2011 eingeflossen.

3. Für eine Übernahme der Kosten nach § 21 Abs 6 SGB II als Härtefall-Mehrbedarf wegen eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs ist kein Raum, weil trotz fortlaufender Passpflicht der Bedarf hinsichtlich der Kosten des Passes nur im Zeitpunkt seiner Beschaffung entsteht.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=203797&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=





1. 3 BSG, Urt. v. 06.12.2018 - B 8 SO 4/17 R, B 8 SO 7/17 R

Integrationshelfer für Nachmittagsbetreuung in Offener Ganztagsschule nicht ausgeschlossen

Das BSG hat entschieden, dass behinderte Kinder gegen den Sozialhilfeträger einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer (Schulbegleiter) als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung auch für Angebote der Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule haben können.

Nach Auffassung des BSG sind entscheidend für die Abgrenzung der unabhängig von Einkommen und Vermögen zu erbringenden Hilfen zur angemessenen Schulbildung und der bedürftigkeitsabhängigen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft die mit den Angeboten verfolgten Ziele. Liegen diese insbesondere in der Unterstützung, Erleichterung oder Ergänzung der Schulbildung, sei auch der zur Unterstützung des behinderten Kindes hierfür erforderliche Integrationshelfer eine Hilfe zur angemessenen Schulbildung, wenn sie diese zumindest erleichtere. Will das Nachmittagsangebot jedoch etwa durch gemeinsames Spielen lediglich die Zeit überbrücken, bis die Eltern sich wieder ihrer Kinder annehmen, habe es allenfalls mittelbar eine positive Auswirkung auf die Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht. In diesem Fall komme nur eine Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Betracht.

juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung des BSG Nr. 52/2018 v. 06.12.2018: https://www.juris.de/jportal/portal/t/105n/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA181203538&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp





2. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende ( SGB II ) und zur Sozialhilfe ( S GB XII )

2. 1 Landessozialgericht Sachsen-Anhalt,Beschluss v. 24.10.2018 - L 2 AS 375/16 B - rechtskräftig

Leitsatz ( Juris )

1. Im Zusammenhang mit der Geltendmachung des Anspruchsübergangs nach § 59 RVG ist die Vorschrift des § 189 SGG anzuwenden.

2. Die Vorschrift des § 66 GKG ist nach Streichung von § 59 Abs 2 Satz 4 RVG durch das 2. KostRMoG zum 1. August 2013 weder direkt noch analog anzuwenden.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=203407&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=





2. 2 Landessozialgericht Sachsen-Anhalt,Urt.v. 30.05.2018 - L 2 AS 543/15

Leitsatz ( Juris )

1. Wenn zwischen der Erhebung der letzten für die Erstellung eines sog schlüssigen Konezepts zur Ermittlung der abstrakt angemessenen Miete im Vergleichsraum relevanten Daten und dem "Inkraftsetzen" der ermittelten Angemessenheitsgrenze durch den kommunalen Träger mehr als 15 Monate liegen, ist für den Beginn des für eine Fortschreibung des schlüssigen Konzepts maßgeblichen Zweijahreszeitraums auf den Abschluss der Erhebungen abzustellen.

2. Hat der Träger der Grundsicherungsleistungen selbst im Rahmen seiner gerichtlich nur eingeschränkt zu überprüfenden Methodenfreiheit keine Fortschreibung des schlüssigen Konzepts vorgenommen, ist sie vom Gericht nachzuholen. Diese Fortschreibung erfolgt dann in Anlehnung an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex entsprechend dem Vorgehen bei einer Anpassung von qualifizierten Mietspiegeln (Anschluss an BSG, Urteil vom 12.12.2017, B 4 AS 33/16 R)

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=202949&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=





2. 3 Landessozialgericht Sachsen-Anhalt,Urt. v.30.05.2018 - L 2 AS 442/15

Leitsatz ( Juris )

1. Die einem im Auftrage eines kommunalen Trägers erstellten sog schlüssigen Konzept zugrundeligenden Daten und deren Auswertung sind unabhängig vom Datum einer Veröffentlichung oder einer Festlegung der Gültigkeit für die Prüfung der abstrakten Angemessenheit der Unterkunftskosten heranzuziehen, wenn sie aussagekräftig für einen streitigen Zeitraum sind.

2. Wird der Grenzwert für eine abstrakt angemessen Miete ermittelt, indem die aufsteigend nach der Höhe sortierten Bestandsmieten für Wohnungen der relevanten Größe mit der Anzahl der leistungsbeziehenden Mieter und anderer Mieter im untereren Einkommenssegment abgeglichen werden, scheidet eine Korrektur (Absenkung) mit dem Argument, bei Zahlung des so ermittelten Mietwerts seien bei Betrachtung der Angebotsmieten mehr Wohnungen anmietbar, als nachgefragt würden, aus.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=203174&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=





2. 4 Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 19.11.2018 - L 11 AS 912/18 B ER

Orientierungssatz ( Redakteur )

Anspruch einer bulgarischen Mutter auf ALG II, denn sie ASt könnte als Familienangehörige ihrer Tochter nach § 2 Abs 2 Nr 6 FreizügG/EU selbst ein Aufenthaltsrecht haben, das sich nicht allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt.

2. Die Unterhaltszahlung iHv 200 EUR ist auch nicht völlig unwesentlich und geeignet, einen Teil des Lebensunterhaltes durch die ASt zu decken. So sind im Rahmen der Prüfung eines Arbeitnehmerstatus bereits deutlich geringere Einkommen als geeignet angesehen worden, um diesen nicht auszuschließen (vgl dazu zB Beschluss des Senats vom 06.02.2017 - L 11 AS 887/16 B ER).

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=203842&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=





2. 5 Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 06.12.2018 - L 7 AS 4457/16

Leitsatz ( Juris )

Zur Angemessenheit der Unterkunftskosten in einer Gemeinde im örtlichen Vergleichsraum Umland F. (Anschluss an BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -).

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=203928&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=





2. 6 Bayerisches Landessozialgericht,Urt. v. 25.10.2018 - L 8 SO 294/16

Orientierungssatz ( Redakteur )

1. Zur Übernahme von Bestattungskosten bei Erbschaft, hier bejahend, der Kläger verfügte über keine "bereiten Mittel" zur Deckung der restlichen Bestattungskosten.

2. Zwar fällt eine Erbschaft als solche auch nicht unter § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII, ist also als solche nicht unter diesem Gesichtspunkt privilegiertes Vermögen. Etwas anderes kann aber für einzelne Gegenstände der Erbschaft (etwa ein nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII privilegiertes Hausgrundstück) gelten. Denn wenn Einkommen oder Vermögen im bezeichneten Sinne vorhanden ist, steht es in Höhe des Bestattungsbedarfs nicht für den Lebensunterhalt zur Verfügung; es handelt sich insoweit nicht um "bereite Mittel", durch deren Einsatz sich der Verpflichtete iSd § 2 Abs. 1 SGB XII selbst helfen könnte (vgl. BSG, Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 20/10 R; BSG, Urteil vom 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R).

3. Der Kläger hat zwar mit dem Tod seiner Mutter deren hälftigen Anteil an der Eigentumswohnung sowie die Hälfte des Anteils aus der Miterbengemeinschaft mit seiner Mutter im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 Abs. 1 BGB in diesem Zeitpunkt wertmäßig hinzuerworben. Ihm ist der Einsatz dieses Nachlasses gleichwohl nicht zuzumuten, da ihm dieser nicht als "bereites Mittel" zur Deckung der noch offenen Bestattungskosten zur Verfügung stand (vgl. zum Erfordernis der "bereiten Mittel" hinsichtlich der Zumutbarkeit nach § 74 SGB XII auch den Terminbericht des BSG vom 28.02.2013 zur zurückgenommenen Revision des Beklagten im Verfahren B 8 SO 19/11 R ).

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=203828&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=





3. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende ( SGB II )


3.1 Sozialgericht Freiburg, Beschluss v. 18.10.2018 - S 16 AS 5378/15 - rechtskräftig

Zur Auferlegung von Kosten nach § 192 Abs. 4 SGG bei unterlassenen Ermittlungen bei einem geltend gemachten Mehrbedarf wegen kostenaufwändigerer Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGG

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=203837&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=





3. 2 Sozialgericht Landshut, Urt. v. 04.12.2018 - S 11 AS 179/18

Bildung eines Durchschnittseinkommens

Orientierungssatz ( Redakteur )

Bei der Bildung eines Durchschnittseinkommens nach § 41a Abs. 4 Satz 3 SGB II ist Erwerbseinkommen zunächst vorab für den jeweiligen Zuflussmonat zu bereinigen. Erst dann ist ein Durchschnittseinkommen zu bilden und auf alle Monate des Bewilligungszeitraums umzulegen.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=203844&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=




3. 3 SG Hannover, Beschluss vom 20.11.2018 - S 43 AS 2962/17

§ 42a Abs. 6 SGB II stellt keine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Aufrechnung dar

Leitsatz ( Juris )

§ 42a Abs. 6 SGB II ist eine gesetzliche Tilgungsbestimmung und keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Aufrechnung; vielmehr kann - sofern keine anderslautende Tilgungsbestimmung durch den Schuldner erfolgt - mithilfe dieser gesetzlichen Tilgungsbestimmung die anspruchsvernichtende Einwendung des Erlöschens eines Anspruchs/Forderung des Jobcenters geltend gemacht werden, wenn diese Forderung das zuerst erbrachte Darlehen ist.

Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE180018983&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint





4. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Arbeitsförderung ( SGB III )

4. 1 Landessozialgericht Hamburg, Urt. v. 07.11.2018 - L 2 AL 5/18

Orientierungssatz ( Redakteur )

1. Keine Gewährung des Gründungszuschusses, denn der Kläger hatte bei Aufnahme seiner selbständigen Tätigkeit nicht die erforderliche Restanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld von 150 Tagen gehabt.

2. Auf eine etwaige Falschberatung komme es nicht an, weil eine Vorverlegung der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit nach den Grundsätzen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs nicht möglich sei. Begebenheiten tatsächlicher Art wie die Aufnahme einer Tätigkeit könnten durch den Herstellungsanspruch nicht ersetzt bzw. zeitlich verschoben werden.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=203819&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=





5. Entscheidungen der Gerichtsbarkeit zum Asylrecht

5. 1 Landessozialgericht Sachsen-Anhalt,Urt. v.06.09.2018 - L 8 AY 5/14 - rechtskräftig

Leitsatz ( Juris )

1. Der Regelung des § 2 AsylbLG und damit dem - die Beeinflussung der Aufenthaltsdauer dienenden - Rechtsmissbrauch liegt der Gedanke zugrunde, dass niemand sich auf eine Rechtsposition berufen darf, die er selbst treuwidrig herbeigeführt hat. Die Gesetzesbegründung führt dazu beispielhaft die Vernichtung des Passes und Angabe einer falschen Identität (BT-Drucksache 15/420, S.121) als typische Fallgestaltungen eines Rechtsmissbrauchs an.

2. Ein aus Art 6 Abs 1 GG abzuleitendes Aufenthaltsrecht für volljährige Kinder besteht nur dann, wenn diese ihren Eltern oder dem aufenthaltsberechtigten oder geduldeten Ausländer Unterhalt leisten oder von diesem wesentlich unterhalten werden.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=203690&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=





5. 2 Sozialgericht Dresden, Beschluss v. 06.12.2018 - S 20 AY 63/18 ER

Notwendigkeit der Kostenübernahme für eine Operation nach § 4 Abs. 1 AsylbLG, Hinzuziehung eines Dolmetschers bei amtsärztlicher Begutachtung

Orientierungssatz ( Redakteur )

Verpflichtung im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, vorläufig die Kosten für die Operation zur Materialentfernung im rechten Unterarm des Antragstellers zu übernehmen.

2. Es verstößt gegen die Menschenwürde des Antragstellers, ihm die von den behandelnden Ärzten als "dringlich notwendig" bzw. als "indiziert" und "empfohlen" bezeichnete Behandlung trotz unstreitiger Schmerzsymptomatik vorzuenthalten, obwohl diese Behandlungsform nach Aussage des Antragsgegners in der Antragserwiderung "in der Bundesrepublik Deutschland üblich sei".

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=203843&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=







6. Verschiedenes zu Hartz IV, zur Sozialhilfe, zum Asylrecht, Wohngeldrecht und anderen Gesetzesbüchern

6. 1 Weiterhin keine Flüchtlingsanerkennung für syrische Schutzsuchende in Niedersachsen

Das OVG Lüneburg hat seine Rechtsprechung zu syrischen Schutzsuchenden bestätigt und entschieden, dass syrische Schutzsuchende auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse zur Lage in Syrien grundsätzlich keinen Anspruch auf die Anerkennung als Flüchtlinge haben, wenn ihnen keine Verfolgung aus individuellen Gründen droht.

Das gelte auch für Männer, die sich der Wehrpflicht in Syrien entzogen haben, so das Oberverwaltungsgericht.

Weiter: https://www.juris.de/jportal/portal/t/ila/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA181203564&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp





6. 2 BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Sanktionen im SGB II“ am Dienstag, 15. Januar 2019 um 10.00 Uhr

Pressemitteilung Nr. 85/2018 vom 10. Dezember 2018

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-085.html



Karlsruhe prüft Hungerstrafen

Bundesverfassungsgericht wird im Januar 2019 erstmals über

Hartz-IV-Sanktionen verhandeln. Anwälte der Regierung übergehen

vorherige Urteile

https://www.jungewelt.de/artikel/345277.hartz-iv-sanktionen-karlsruhe-prüft-hungerstrafen.html?fbclid=IwAR1RqG5mhGeHut3RJkXNk7CFZ6CR8V-W9NXociu6m-ednCEoRDj4fvvSIWg





Hartz-IV-Leistungen ab 1.1.2019 (in Euro)

Wie viel Geld ist für was in den Hartz-IV-Sätzen 2019 enthalten?

http://www.erwerbslos.de/images/a-info_ ... 4q5hBacrdY

und

http://www.widerspruch-sozialberatung.d ... gkpSqAxk8E

Zugabe

KOS: A-Info 189

Inhalte: Teilhabechancengesetz, Qualifizierungschancengesetz;
Sanktionen; An- und Abmelden aus dem Leistungsbezug im SGB II vs. SGB III

http://www.erwerbslos.de/images/a-info_ ... IP6hCJI7Z4





Verfasser des Rechtsprechungstickers: Redakteur von Tacheles Detlef Brock

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