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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 48/2025
Rechtsprechungsübersicht – Grundsicherung, Sozialhilfe, AsylbLG und Bürgergeld
Stand: 30. November 2025
Redaktion: Detlef Brock / Tacheles Rechtsprechungsticker
1. Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur Grundsicherung nach dem SGB II
1.1 BSG, Urteil vom 27.11.2025 – B 4 AS 12/25 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Aufrechnung – Erstattungsanspruch – Jobcenter – laufender Anspruch – Leistungsberechtigte
Rechtsfrage:
Darf das Jobcenter die Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs mit laufenden Leistungen bereits zusammen mit der Erstattungsentscheidung in einem Bescheid erklären, oder setzt eine wirksame Aufrechnung eine bestandskräftige Erstattungsforderung voraus?
Stand:
Der Termin wurde aufgehoben.
1.2 BSG, Urteil vom 27.11.2025 – B 4 AS 28/24 R
Unterkunft und Heizung – angemessene Kosten – Verfügbarkeit – schlüssiges Konzept – Berlin
Rechtsfrage:
Welche Anforderungen gelten an ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II hinsichtlich des Nachweises der Verfügbarkeit angemessenen Wohnraums?
Ergebnis laut BSG: Jobcenter gestärkt
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Das BSG räumt den Jobcentern mehr Spielraum bei der Festlegung angemessener Unterkunftskosten ein.
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Bei einem schlüssigen Konzept müssen Jobcenter keine konkreten Wohnungsangebote benennen.
Anmerkung von Detlef Brock
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Ein Jobcenter muss bei einem schlüssigen Konzept nicht konkret nachweisen, dass genügend Wohnungen zur festgelegten Mietobergrenze tatsächlich anmietbar sind.
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Ein schlüssiges Konzept muss den zumutbaren einfachen Wohnstandard, eine angemessene Wohnraumgröße sowie individuelle Bedarfe berücksichtigen.
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Wenn das Jobcenter – wie im Fall – anhand eigener Methoden ermittelt, dass ausreichend Wohnraum verfügbar ist, kann nicht verlangt werden, die tatsächliche Anzahl angemessener Wohnungen nachzuweisen.
Quelle: Terminbericht BSG
Persönliche Anmerkung von Detlef Brock
Der 4. Senat des BSG hat mit dieser Entscheidung die Rechte der Jobcenter gestärkt. Leistungsberechtigte werden es künftig schwerer haben, ihre tatsächlichen Unterkunftskosten durchzusetzen.
Diese Rechtsprechung wird voraussichtlich zu einer steigenden Anzahl von Klagen gegen die Kosten der Unterkunft führen. 2026/2027 könnten zu „Jahren der KdU-Klagen“ werden.
Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren!
2. Entscheidungen der Landessozialgerichte zum Bürgergeld (SGB II)
2.1 LSG Hessen, Urteil vom 15.10.2025 – L 6 AS 105/23
Erstattungsanspruch des Jobcenters nach § 34 SGB II – Härteklausel (§ 34 Abs. 1 Satz 3 SGB II)
Leitsätze
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Tatbestände des § 31 SGB II können grundsätzlich Ersatzansprüche nach § 34 SGB II begründen.
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Dies bedeutet jedoch nicht, dass jede sanktionsfähige Pflichtverletzung automatisch auch einen Ersatzanspruch auslöst.
Quelle: sozialgerichtsbarkeit.de
2.2 LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.09.2025 – L 1 AS 807/25 B ER
Kein Bürgergeld bei Bezug einer Altersrente des Rechtsanwaltsversorgungswerks
Anmerkung von Detlef Brock
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Bürgergeld scheidet aus, wenn der Antragsteller eine Altersrente eines Rechtsanwaltsversorgungswerks bezieht (§ 7 Abs. 4 SGB II).
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Diese Rente ist einer Altersrente nach SGB VI vergleichbar.
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Der Vortrag, man erhalte hohe private Darlehen von Bekannten, ohne deren Namen oder Adressen nennen zu können, ist unglaubwürdig.
Quelle: sozialgerichtsbarkeit.de
3. Entscheidungen der Sozialgerichte zum Bürgergeld (SGB II)
3.1 SG Karlsruhe, Beschluss vom 07.11.2025 – S 12 AS 3034/25 ER
Keine Übernahme von Energieschulden bei überteuerter Unterkunft
Anmerkung von Detlef Brock
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Die Übernahme unterkunftsbezogener Schulden für eine deutlich zu teure Wohnung ist nicht nach § 22 Abs. 8 SGB II gerechtfertigt.
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Es gibt keine Rechtsgrundlage zur Übernahme weiterer Stromkosten über den im Regelsatz enthaltenen Anteil hinaus.
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Die Antragsteller bewohnten 130 m² zu nahezu doppelt so hohen Kosten wie angemessen – daher Ablehnung der Übernahme.
Quelle: sozialgerichtsbarkeit.de
4. Entscheidungen zur Sozialhilfe (SGB XII)
4.1 SG Berlin, Urteil vom 29.09.2025 – S 90 SO 2023/24
Berufung anhängig: LSG BB – L 15 SO 2023/24
Hilfe zur Pflege – ambulante Pflege in Wohngemeinschaft – rückwirkende Feststellung Pflegegrad 4
Leitsatz
Bei rückwirkender Feststellung des Pflegegrades 4 besteht auch ein rückwirkender Anspruch auf Abrechnung nach dem Leistungskomplex 19a aufgrund des Bedarfsdeckungsgrundsatzes.
Quelle: sozialgerichtsbarkeit.de
4.2 LSG Hessen, Beschluss vom 06.06.2025 – L 4 SO 51/25 B ER
Höheres persönliches Budget bei Bedarfsunterdeckung
Orientierungssatz (Detlef Brock)
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Nachts notwendige Pflege-/Betreuungszeiten sind als Vollarbeitszeit zu kalkulieren – nicht als Bereitschaftsdienst.
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Die Behörde wird verpflichtet, rückwirkend ein höheres persönliches Budget zu zahlen:
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zusätzlich 3.498,88 € monatlich,
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insgesamt 22.556,92 € monatlich bis zur Hauptsacheentscheidung.
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Quelle: sozialgerichtsbarkeit.de
4.3 LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.08.2024 – L 15 SO 26/23
BSG, Beschluss vom 16.06.2025 – B 8 SO 24/24 B (unzulässig)
Übernahme von Bestattungskosten in Serbien
Anmerkung von Detlef Brock
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Kosten der Überführung waren nicht erforderlich i.S.d. § 74 SGB XII.
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Bei Auslandsbestattung ist eine zweistufige Prüfung vorzunehmen.
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Angemessene Wünsche und religiöse Belange sind zu berücksichtigen.
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Überführungskosten sind nur erforderlich, wenn eine Bestattung im Inland nicht möglich oder unzumutbar ist.
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Ist eine Beerdigung im Inland üblich und möglich, sind Auslandsüberführungskosten nicht erforderlich.
Quelle: sozialgerichtsbarkeit.de
5. Entscheidungen zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
5.1 SG Karlsruhe, Beschluss vom 09.10.2025 – S 12 AY 2683/25 ER
Verfassungswidrig niedrige Regelbedarfsstufe 2 – Anwendung der RBS 1
Anmerkung von Detlef Brock
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Verpflichtung der Behörde zur Gewährung ungekürzter Grundleistungen nach Regelbedarfsstufe 1.
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Anwendung der Bestandsschutzregel (§ 28a Abs. 5 SGB XII).
Orientierungssatz
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Aufgrund der Bestandsschutzregel sind für 2025 die höheren Beträge von 2024 anzuwenden.
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Noch niedrigere Leistungen nach § 3a Abs. 1 Nr. 2 AsylbLG sind erst recht verfassungswidrig.
Gericht bestätigt Bestandsschutzregel
(zahlreiche Beschlüsse des SG Karlsruhe aus Juli–August 2025)
Quelle: sozialgerichtsbarkeit.de
5.2 LSG Sachsen, Beschluss vom 30.10.2025 – L 8 AY 26/25 B ER
Anmerkung von Detlef Brock
Eine zweijährige Leistungseinschränkung nach § 1a Abs. 3 AsylbLG ist unverhältnismäßig – Ketteneinschränkungen ohne erneute Prüfung sind rechtswidrig.
Leitsatz
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§ 1a Abs. 3 AsylbLG ist restriktiv auszulegen – menschenwürdiges Existenzminimum.
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Eine zweijährige Leistungskürzung ist unverhältnismäßig.
Quelle: sozialgerichtsbarkeit.de / RA Sven Adam
5.3 SG Magdeburg, Beschluss vom 20.11.2025 – S 31 AY 107/25 ER
Gewährung von Leistungen nach §§ 3, 3a AsylbLG in Regelbedarfsstufe 1
Anmerkung von Detlef Brock
Der Antragsteller lebt in einer Gemeinschaftsunterkunft und hat Anspruch auf Leistungen in Höhe der Regelbedarfsstufe 1 gemäß BVerfG-Beschluss vom 19.10.2022.
Quelle: RA Sven Adam
Hinweis zur Zitierweise
Nicht veröffentlichte Urteile oder Anmerkungen dürfen nur mit Quellenangabe zitiert werden:
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Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker KW XX/2025 – Autor: Detlef Brock
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Newsletter: Thomé Newsletter 12/2025 vom 06.04.2025 – Autor: Harald Thomé
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Verfasser
Detlef Brock
Redakteur – Tacheles Rechtsprechungsticker