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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 45/2012

Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 45/2012 

1. Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 02.11.2012 zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) 

1.1 BSG, Urteil vom 02.11.2012, - B 4 AS 39/12 R 
Keine generelle Ersatzpflicht im Sinne von § 34 SGB II nach Arbeitsplatzverlust infolge von Straftaten.
Strafbares Verhalten führt nur zu Ersatzpflicht gem. § 34 SGB 2 für Sozialleistungen, die wegen eines deshalb eingetretenen Arbeitsplatzverlustes an Familienmitglieder erbracht werden, wenn das strafbare Verhalten gerade auf die Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit oder den Wegfall der Erwerbsfähigkeit oder -möglichkeit gerichtet war. 

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2012&nr=12703&pos=0&anz=22 

2. Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 22.08.2012 zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) 

2.1 BSG, Urteil vom 22.08.2012, - B 14 AS 165/11 R 

Nach Aufhebung der Leistungsbewilligung irrtümlich vom Grundsicherungsträger für 3 Monate zu viel gezahltes ALG II darf per - Verwaltungsakt - vom Rentner(Leistungsausschluss) zurückgefordert werden. 

Eine fehlende Anhörung ist durch das durchgeführte Widerspruchsverfahren nach § 41 Abs 1 Nr 3 SGB X geheilt worden. Die Höhe des Erstattungsbetrags ist nicht nach § 40 Abs 2 Satz 1 SGB II aF zu verringern, weil diese Vorschrift in den Fällen des § 45 Abs 2 Satz 3 SGB X keine Anwendung findet (§ 40 Abs 2 Satz 2 SGB II aF, heute in § 40 Abs 4 SGB II nF). 

Vor Erlass des Erstattungsbescheides musste das Jobcenter kein Ermessen auszuüben. Für den Ausschluss einer Ermessensausübung sprechen auch der Sinn und Zweck des § 330 Abs 2 SGB III. 

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2012&nr=12669&pos=1&anz=126 

3. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) 

3.1 Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.09.2012,- L 13 AS 3794/12 ER-B 

Mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige Ausgaben i.S.d. § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II sind solche, die dem Grund und der Höhe nach bei vernünftiger Wirtschaftsführung anfallen. Hierzu können auch Fortbildungskosten gehören. 

Tilgungsraten für rückständige Kursgebühren können auch im Rahmen der nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 SGB II anzusetzenden Absetzbeträge keine Berücksichtigung finden. Denn diese Aufwendungen sind nicht für die laufende Berufsausübung erforderlich; sie dienen vielmehr der Schuldentilgung. 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=155323&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

3.2 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04.01.2012,- L 11 AS 635/11 B ER - 

Bei einer sog temporären Bedarfsgemeinschaft ist ein erhöhter Wohnraumbedarf sorgfältig zu prüfen. 

Das Bestehen einer sog temporären Bedarfsgemeinschaft im Sinne der Rechtsprechung des BSG (z.B. Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R -) gebietet es auch, für den Bereich der Unterkunftskosten das Vorliegen eines erhöhten Bedarfs sorgfältig zu prüfen, um die grundgesetzlich geschützten und zu fördernden Aufenthalte von Kindern bei dem sorge- oder umgangsberechtigten Elternteil (vgl Art 6 Grundgesetz - GG -) zu gewährleisten. 

Im entschiedenen Fall war zur Umsetzung dementsprechend der Mittelwert zwischen der nach anzuwenden dem Landesrecht (hier: Wohnraumförderungsbestimmungen Niedersachsen - WFB - 2003, Nds. MBL. 2006, S. 973) für eine und der für zwei Personen angemessenen Wohnfläche und hier weiterhin der entsprechende Mittelwert nach der Tabelle nach § 12 Wohngeldgesetz anzunehmen. Eine Übertragbarkeit auf andere Fälle lässt der Senat insoweit ausdrücklich offen. 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=148425&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

Anmerkung: Vgl. zur Bandbreite einerseits LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 04.08.2010, Az. L 11 AS 105/10 B: nur ausnahmsweise geringfügiger Mehrbedarf; andererseits SG Fulda, Urt. v. 27.10.2010, Az. S 10 AS 53/09: bei zwei Kindern, mit denen Umgangsrecht besteht, Erhöhung auf 60 qm. 

3.3 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15.03.2012,- L 6 AS 748/10 , Revision zugelassen 

Kein 3-monatiger Leistungsausschluss bei Zuzug von ausländischem Ehegatten zu seiner deutschen Ehepartnerin. 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=151154&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

Anmerkung: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.01.2012, - L 19 AS 383/11 -, Revision anhängig beim BSG unter dem AZ.: - B 4 AS 37/12 R - 

Kein Leistungsausschluss für Ausländer, die als Familienangehörige eines Deutschen oder eines Arbeitnehmers, eines Selbständigen oder eines auf Grund des § 2 Abs. 3 Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU) Freizügigkeitsberechtigten diesem nachziehen. 

3.4 Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09.10.2012,- L 7 AS 672/12 NZB 

Die Kosten einer Krankenbehandlung sind bei gesetzlich krankenversicherten Grundsicherungsberechtigten entweder durch das System des SGB V oder (ergänzend) durch die Regelleistung abgedeckt (BSG Urteil vom 26.05.2011, B 14 AS 146/10 R). 

Soweit Zuzahlungen weitergehende Kosten verursachen, werden diese durch die Belastungsgrenze in § 62 SGB V auf ein Höchstbetrag begrenzt, der sich bei Leistungsbeziehern nach dem SGB II an der Höhe der Regelbedarfe orientiert, so dass diese Regelung auch verfassungskonform ist (BSG Urteil vom 12.07.2012, B 14 AS 153/11 R Rz. 71). 
http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=156092&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

3.5 Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.09.2012,- L 8 AS 646/10 

Die gesundheitlichen Beschwerden der Leistungsbezieherin rechtfertigen ausnahmsweise die weitere Übernahme der unangemessenen KdU über den bereits ausgeschöpften 6-Monats-Regelzeitraum nach § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II., weil ein Wohnungswechsel nicht zumutbar ist. 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=156093&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

Anmerkung: BSG, Urteil vom 13.04.2011, - B 14 AS 32/09 R 
Einem Umzug entgegenstehende Gründe können sein, wie etwa eine Behinderung oder die Ausübung des Umgangsrechts mit einem Kind. 

3.6 Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.10.2012, - L 7 AS 663/12 B ER 

1. Ein Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Eingliederungsvereinbarung beinhaltet keinen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. 

2. Einstweiliger Rechtsschutz in Bezug auf eine unwirksame Eingliederungsvereinbarung ist mittels Antrag auf vorläufige Feststellung möglich. 
http://sozi
algerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=155958&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

4. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) 

4.1 Sozialgericht Aachen, Urteile vom 16.10.2012, - S 11 AS 620/12 und - S 11 AS 431/12, Berufung zugelassen 

Ein schlüssiges Konzept erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass die Datenerhebung ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum erfolgt - eine Ghettobildung soll ausgeschlossen werden. 

Fehlt es an einem schlüssigen Konzept im Sinne der Anforderungen des BSG und lässt sich wegen einer fehlenden validen Datengrundlage keine angemessene Vergleichsmiete bestimmen, kann auf die derzeitigen Tabellenwerte nach § 12 WoGG als absolute Obergrenze der Kosten der Unterkunft zurückgegriffen werden(in diesem Sinne auch SG Aachen, Urteil vom 31.01.2012 - S 14 AS 1061/11, Nichtzulassungsbeschwerde anhängig beim LSG Nordrhein-Westfalen - L 6 AS 415/11 NZB). 

Die Heranziehung des Mietspiegels genügt – trotz der Regelung des § 22c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II – ebenfalls nicht den Anforderungen an die schlüssige Ermittlung eines abstrakt angemessenen Mietpreises. Es handelt sich um einen bloß einfachen Mietspiegel, der überdies bereits aus dem Jahr 2009 datiert. 
Ein solcher ist nicht geeignet, die Vorgaben des Bundessozialgerichts an die Ermittlung der angemessenen Miete zu erfüllen, er ist schon nicht hinreichend aktuell (vgl. BSG Urteil vom 19.10.2010 – B 14 AS 50/10 R ; BSG Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R). 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=156040&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=156126&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

4.2 Sozialgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 30.05.2012,- S 28 AS 3255/10 , Berufung zugelassen 

Schlüssiges Konzept des Jobcenters genügt nicht den Anforderungen des BSG. 

Bei der Berechnung der Bruttokaltmiete kann auf den Betriebskostenspiegel des Landes Brandenburg zurückgegriffen werden. 

Die Vorgaben der KdU - Richtlinie des Jobcenters bestimmen, dass die kalten Betriebskosten – mit Ausnahme des Wasserverbrauchs – in tatsächlicher Höhe zu übernehmen sind. Sie bieten daher keinen Ansatz zur Ermittlung der abstrakt angemessenen kalten Betriebskosten. 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=156106&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

4.3 Sozialgericht Kassel, Urteil vom 27.08.2012, - S 6 AS 12/12 , Berufung zugelassen 

20% des Ausbildungsgeldes sind als zweckbestimmte Einnahme im Sinne des § 11a Abs. 3 SGB II zu bewerten. 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=156121&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

Anmerkung: Anderer Auffassung- Sozialgericht Lüneburg, Urteil vom 28.04.2011, - S 36 AS 1428/09 

Bei dem Ausbildungsgeld nach §§ 97, 104 Absatz 1 Nr. 2, 107 SGB III, welches der Antragsteller für die Teilnahme am Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen erhält, handelt es sich nicht um anrechenbares Einkommen. 

4.4 Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 23.10.2012,- S 37 AS 23126/12 ER 

1. Für die Zwangsvollstreckung aus einer einstweiligen Anordnung, mit der einem Antragsteller Leistungen "gewährt werden" und der Antragsgegner damit zur Erteilung eines Bescheides verpflichtet worden ist, ist nicht die Zwangsvollstreckung nach § 883 ZPO, sondern die nach § 201 SGG die zutreffende Vollstreckungsart (Durchsetzung einer unvertretbaren Handlung). Daraus folgt, dass maximal 1000 Euro Zwangsgeld angedroht und gegebenenfalls festgesetzt werden können (vgl. Landessozialgericht Darmstadt vom 19.01.2007 -L 7 AS 10/07 ER-). 

2. Da § 41 SGB 2 keine exakte Fälligkeitsregelung enthält, trüge ein Antragsteller im Fall einer Vollstreckung per Gerichtsvollzieher nach § 883 ZPO das Risiko, auf den Kosten der Zwangsvollstreckung sitzen zu bleiben, es sei denn, er nähme Verzögerungen bei der Auszahlung in Kauf, die dem Charakter des SGB 2 als einer vorschüssig zu zahlenden Sozialleistung widersprechen. Außerdem müsste ein Antragsteller die Vollstreckung in jedem Monat erneut betreiben, was die Effektivität des einstweiligen Rechtsschutzes erheblich beeinträchtigte. 

3. Das Verhalten des Antragsgegners, die Umsetzung eines Beschlusses bewusst und in Kenntnis der Rechtswidrigkeit dieser Verzögerung zu verweigern, rechtfertigt es, schon bei der erstmaligen Zwangsgeldandrohung die Obergrenze von 1.000 € auszuschöpfen und angesichts der verstrichenen Zeit von einer vorherigen Anhörung, die im Verfahren nach § 201 SGG generell nicht gefordert ist, abzusehen. 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=156041&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

5. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Sozialhilfe (SGB XII) 

5.1 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.08.2012,- L 20 SO 44/11, B 8 SO 21/12 BH 

Keine Bewilligung höherer Leistungen der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII unter Anerkennung eines Regelsatzes i.H.v. insgesamt 1.085,00 EUR für beide Kläger. 

Sozialhilfebezieher hat keinen Anspruch auf eine einmalige Beihilfe für zwei Fahrräder sowie auf Übernahme der Überziehungszinsen des Girokontos. 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=155703&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

6. Entscheidungen zum Arbeitsförderungsrecht( SGB III) 

6.1 Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.10.2012, - S 15 AL 510/10
 
Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Datenmissbrauch, denn Arbeitslosigkeit ist selbst verschuldet worden 

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=156100&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

7. Hartz-IV-Bezieher müssen sich gegen rechtswidrige Vermieter-Forderungen wehren 

Unterkunftskosten von Hartz-IV-Beziehern, die nach den jewei¬ligen örtlichen Regeln als »an-gemessen« gelten, werden vom Jobcenter in der Regel übernom¬men. Was gilt aber, wenn Vermie-ter unberechtigte oder überhöh¬te Forderungen erheben? 

LSG Bayern, Beschl. v. 14.02.2011 - L 11 AS 948/10 B ER (http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... 0%20B%20ER) 

LSG Sachsen, Beschl. v. 22.06.2011 - L 3 AS 290/10 B PKH (http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... %20B%20PKH) 

Weiterlesen: http://buergerforum.siteboard.org/viewtopic.php?t=9617&p=60264 

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles 

Die Übernahme des Textes für andere Veröffentlichungen und Internetseiten ist nur erlaubt mit der Quellenangabe "Tacheles-Rechtsprechungsticker, http://www.tacheles-sozialhilfe.de" 

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