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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 42/2023

1. Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur Grundsicherung nach dem ( SGB II )

1.1 BSG, Urt. v. 06.06.2023 - B 4 AS 86/21 R

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ausschluss von SGB II-Leistungen als Auszubildender - Abbruch der Ausbildung - Aufhebung und Rückforderung von BAföG - Wirkung der Antragstellung

Orientierungshilfe Redakteur v. Tacheles e. V.

1. Der gemäß § 37 SGB II erforderliche Leistungsantrag liegt vor

2. Für die Anwendung von § 28 SGB X genügt es, dass die zunächst beantragten, nunmehr zu erstattenden Leistungen nach dem BAföG und das (vorerst) nicht beantragte Arbeitslosengeld II nach ihren jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen in einem Ausschließlichkeitsverhältnis stehen und der Kläger aus diesem Grund zunächst nur die Leistungen nach dem BAföG geltend gemacht hat.

Jetzt zum Volltext: http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/portal/t/19ke/page/bsjrsprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=10908&fromdoctodoc=yes&doc.id=jb-KSRE158460227&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

 

2. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung nach dem ( SGB II )

2.1 LSG Hamburg, Beschluss v. 04.07.2023 - L 4 AS 161/23 B ER D

Ausschluss der Gewährung eines Darlehens durch den Grundsicherungsträger zur Deckung von Schulden des Grundsicherungsberechtigten - Schadensersatzanspruch

Orientierungssatz


1. Zur Deckung eines unabweisbaren Bedarfs kann dem Grundsicherungsberechtigten nach § 24 Abs. 1 S. 1 SGB 2 ein Darlehen gewährt werden. Voraussetzung ist ein konkreter Bedarf. Hierzu gehören Schulden nicht.(Rn.9)

2. Hieraus ergibt sich, dass zur Herstellung der Liquidität des Grundsicherungsberechtigten kein Anspruch auf Gewährung eines Darlehens besteht.(Rn.11)

3. Macht der Grundsicherungsberechtigte wegen der Verweigerung des beantragten Darlehens einen Schadensersatzanspruch gegen den Grundsicherungsträger geltend, so ist dafür gemäß § 17 Abs. 2 GVG, Art. 34 GG die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig.(Rn.13)

Quelle: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha ... E230053024

 

 

2.2 LSG Hamburg, Urt. v. 30.06.2023 - L 4 AS 132/22 D

Die Kosten einer amtsgerichtlichen Zahlungs- und Räumungsklage zählen nicht zum Bedarf der Unterkunft nach § 22 SGB II

Orientierungssatz


1. Die Kosten eines amtsgerichtlichen Verfahrens über eine vom Vermieter des Grundsicherungsberechtigten erhobenen Zahlungs- und Räumungsklage gehören nicht zu den Bedarfen für Unterkunft i. S. von § 22 SGB 2.(Rn.28)

2. Deren Kosten kommen auch nicht als Annex zu den Leistungen nach § 22 Abs. 1 SGB II in Betracht.(Rn.29)

3. War ein vom Leistungsträger gewählter falscher Weg der Mietzahlung nicht die Ursache des amtsgerichtlichen Prozesses, so ist eine Übernahme dessen Kosten durch den Grundsicherungsträger gleichfalls ausgeschlossen.(Rn.31)

Quelle: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha ... E230053263

 

 

3. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Grundsicherung nach dem ( SGB II )

3.1 SG Neuruppin, Urt. v. 29.09.2023 - S 26 AS 823/22

Bürgergeld: Keine Kostenübernahme von Kabelgebühren als Unterkunftsbedarf § 22 Abs. 1 oder als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II

Leitsatz Redakteur v. Tacheles e. V.

  1. Kein Anspruch auf Übernahme der Kabelnetznutzungskosten auf der Grundlage des § 22 Abs 1 SGB II, auch nicht als Härtefallmehrbedarf gem. § 21 Abs. 6 SGB Ii bei freiwilliger Vereinbarung mit dem Netzbetreiber.

    2. Schließt ein Leistungsberechtigter freiwillig eine vertragliche Vereinbarung mit seiner Kabelnetzbetreiberin über die Versorgung mit Kabelfernsehen, hat er die hieraus resultierenden Kosten, die der Befriedigung seines Informations- und Unterhaltungsbedürfnisses dienen, aus dem Regelbedarf im Sinne des § 20 Abs 1 SGB II zu tragen.

Orientierungshilfe Redakteur v. Tacheles e. V.

Übernimmt der Leistungsberechtigte die Kosten freiwillig, etwa um einen bestimmten besseren Standard zu erhalten, handelt es sich nicht um Kosten der Unterkunft im Sinne von § 22 Abs 1 S 1 SGB II. Nur die Aufwendungen, die mit der Unterkunft rechtlich und tatsächlich verknüpft sind, sind auch als Leistungen im Sinne des nach § 22 Abs 1 S 1 SGB II zu erbringen ( Anlehnung an LSG NRW, Urteil vom 08. Februar 2019 – L 21 AS 1881/18 - Tacheles Rechtsprechungsticker KW 24/2019 ).

Quelle: https://gerichtsentscheidungen.brandenb ... dung/22322


Lesenswert: Anmerkung von RA Helge Hildebrandt zu LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 14.11.2014 - L 3 AS 134/12 - Jobcenter muss keine Kabelgebühren übernehmen

weiter: https://sozialberatung-kiel.de/2015/11/ ... bernehmen/

 

 

4. Entscheidungen der Landessozialgerichte zum Kinderzuschlag

4.1 LSG Hamburg, Urt. v. 22.06.2023 - L 4 BK 1/23 D

Voraussetzungen der Bewilligung von Kinderzuschlag - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Orientierungssatz

1. Nach § 6a Abs. 1 S. 1 BKGG können Personen nur für ihre im Haushalt lebenden Kinder Kinderzuschlag erhalten. Im Übrigen ist für Zeiten vor Antragstellung gemäß § 6 Abs. 7 BKGG die Gewährung von Kinderzuschlag ausgeschlossen.(Rn.10)

2. Besteht kein Anhaltspunkt für eine vom Leistungsträger zu vertretende verspätete Antragstellung, so ist eine Bewilligung des Kinderzuschlags im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ausgeschlossen.(Rn.21)

Quelle: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha ... E230053264

 

5. Entscheidungen der Landessozialgerichte und Sozialgerichte zur Sozialhilfe ( SGB XII )

5.1 LSG NRW, Urt. v. 15.12.2022 - L 9 SO 240/21 - Revision anhängig BSG - B 8 SO 3/23 R

Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII - Anforderungen an die Übernahme der Fahrtkosten eines behinderten Schülers für den Besuch einer Grundschule

Sozialhilfe: Behinderter Schülerin hat Anspruch auf Übernahme von Taxikosten für Fahrten zur Schule

Leitsatz Redakteur v. Tacheles e. V.

1. Eine behinderte Schülerin, die selbst nicht in der Lage ist, ihren Schulweg zu bewältigen, kann nicht für den Besuch einer weiterführenden Schule noch zumutbar darauf verwiesen werden, sich von den Eltern mit dem Pkw zur Schule fahren zu lassen.

2. Ein Anspruch auf Kostenübernahme für die Beförderung mit dem Taxi würde nur dann ausscheiden, wenn die Weigerung der Eltern, die Klägerin zu befördern, rechtsmissbräuchlich wäre (BSG Urteil vom 27.02.2020 – B 8 SO 18/18 R). Das wäre etwa dann der Fall, wenn sie ohnehin zu der Schule fahren würden, um Geschwisterkinder zu befördern, hier aber nicht gegeben.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/174456

 

 

6. Entscheidungen zum Asylrecht und AsylbLG

6.1 LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 04.04.2023 - L 7 AY 335/23 ER-B

Gekürzte Leistungen nach § 1a Abs. 2 AsylbLG

Orientierungshilfe Redakteur v. Tacheles e. V.

1. Ergeben sich bei der Einreise über einen sicheren Drittstaat aus den besonderen Umständen der Einreise (etwa einem längeren Verweilen in dem sicheren Drittstaat) oder aus in der einreisenden Person liegenden Gründen (etwa Einreise mit geringen oder keinen Eigenmittel) zusätzliche Indizien, die auf eine leistungsmissbräuchliche Einreiseabsicht hindeuten, kann daraus allerdings der Schluss gezogen werden, dass die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem AsylbLG für die Einreise in besonderer Weise bedeutsam und damit prägend gewesen ist.

2. So liegt der Fall hier.

3. Der Senat ist nicht von der Verfassungswidrigkeit des § 1a Abs. 2 AsylbLG überzeugt.

4. Leistungen nach § 1a Abs. 1 S. 2 und 3 AsylbLG stehen dem Antragsteller, der in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, jedoch unter Zugrundelegung der Regelbedarfsstufe 1 zu.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/174469

 

6.2 Sozialgericht Kassel – Beschluss vom 18.09.2023 – Az.: S 12 AY 32/22

Normen: §§ 73a Sozialgerichtsgesetz (SGG), 114 Zivilprozessordnung (ZPO) – Schlagworte: Ruhen des Verfahrens steht PKH-Bewilligung nicht entgegen, Sozialgericht Kassel

 

6.2 .1 Sozialgericht Hildesheim – Beschluss vom 25.09.2023 – Az.: S 27 AY 100/23

Normen: § 88 SGG, § 193 SGG – Schlagworte: Kostenlast nach Untätigkeitsklage, Sozialgericht Hildesheim,

6.2 2 Sozialgericht Heilbronn – Beschluss vom 25.09.2023 – Az.: S 16 AY 1786/23

Normen: § 88 SGG, § 193 SGG – Schlagworte: Kostenlast nach Untätigkeitsklage, Keine Zurückstellung von Widerspruch wegen ungeklärter Rechtsfrage

Quelle der 3 Entscheidungen: RA Sven Adam: https://anwaltskanzlei-adam.de/

 

7. Verschiedenes zum Bürgergeld, zur Sozialhilfe, zum Asylrecht, Wohngeldrecht und anderen Gesetzesbücher

7.1 Bürgergeld: Erbschaften werden nicht mehr als Einkommen angerechnet

weiter bei RA Helge Hildebrandt: https://sozialberatung-kiel.de/2023/10/11/burgergeld-erbschaften-werden-nicht-mehr-als-einkommen-angerechnet/

 

 

Verfasser des Rechtsprechungstickers: Redakteur von Tacheles Detlef Brock

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