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Jahresarchiv

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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 33/2022

1. Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem (SGB II ), zur Sozialhilfe und zum Asylrecht

1.1 BSG, Urteil vom 9.3.22 - B 7/14 AS 91/20 R

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss - EU-Ausländer - Elternzeit - Erwerbstätigenstatus

Orientierungshilfe RA Volker Gerloff


EU-Bürgerinnen bleiben während Elternzeit Arbeitnehmerinnen und dürfen daher in der Elternzeit nicht von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen werden.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/171788

 

 

1.2 BSG, Urt. v. 18.05.2022 - B 7/14 AS 27/21 R

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sozialhilfe - Leistungsausschluss - EU-Ausländer

Orientierungshilfe Redakteur von Tacheles e. V.


1. Im Hinblick auf das Vorbringen des beigeladenen Sozialhilfeträgers, seine Verurteilung zur Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII komme bereits deswegen nicht in Betracht, weil es sich vorliegend um ein Zugunstenverfahren nach § 44 SGB X gegenüber dem Jobcenter handele, verweist der erkennende Senat auf die Entscheidung des 4. Senats des BSG vom 29.3.2022 (B 4 AS 2/21 R). Er schließt sich dieser insoweit an.

2. Auch in einer solchen Konstellation ist dem prozessökonomischen Zweck der sogenannten unechten notwendigen Beiladung iS des § 75 Abs 2 Alt 2, Abs 5 SGG Rechnung zu tragen.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/171786

 

 

1.3 BSG, Urt. v. 11.08.2022 - B 8/7 AY 1/21 R

Asylbewerberleistungsrecht - Analogleistungen - Regelbedarfsstufe - Gemeinschaftsunterkunft - tatsächliches Füreinandereinstehen

BSG, Urt. v. 11.08.2022 - B 8/7 AY 1/21 R

Asylbewerberleistungsrecht - Analogleistungen - Regelbedarfsstufe - Gemeinschaftsunterkunft - tatsächliches Füreinandereinstehen

Leitsatz Redakteur von Tacheles e. V.

1. Gericht hat Vergleich vorgeschlagen, somit keine Entscheidung, aber Gericht merkt an:

Es bestehen gegen die Regelungen über Höhe der Leistungen bei Unterbringung alleinstehender erwachsener Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft sowohl bei Analogleistungen als auch bei Grundleistungen ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel.

Quelle:https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2022/2022_08_11_B_08_07_AY_01_21_R.html

 

1.4 BSG, Urt. v. 11.08.2022 - B 8 SO 3/21 R

Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Persönliches Budget - Verwaltungsakt - Widerruf - Vergangenheit

Leitsatz Redakteur von Tacheles e. V.


Leistungen der Eingliederungshilfe, die rechtmäßig begünstigend in Form eines Persönlichen Budgets bewilligt worden sind, dürfen nicht nach § 47 Abs 2 Satz 1 Nr 1 SGB X mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden.

Quelle:https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2022/2022_08_11_B_08_SO_03_21_R.html

 

2. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende ( SGB II )

2.1 LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 09.05.2022 - L 3 AS 1216/22 B

Leitsätze


1. Ein PKH-Antrag ist erst dann bewilligungsreif, wenn neben den Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nebst Belegen auch die substantiierte Darstellung des Streitverhältnisses unter Angabe etwaiger Beweismittel vorliegt.
2. Die Ablehnung des PKH-Antrages wegen Substantiierungsmängeln setzt einen hinreichend deutlichen, mit Fristsetzung verbundenen gerichtlichen Hinweis voraus.
3. Zur Übertragung der abschließenden Entscheidung über den PKH-Antrag an das Sozialgericht.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/171696

 

2.2 LSG Hamburg, Urt. v. 20.05.2022 - L 4 AS 335/21

Voraussetzungen der Zugangsfiktion eines Verwaltungsakts - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Orientierungssatz


1. Nach § 87 SGG ist die Klage binnen eines Monats nach Zustellung bzw. Bekanntgabe des Verwaltungsakts zu erheben. Ein entsprechender Vermerk des Sachbearbeiters in der elektronischen Verwaltungsakte reicht nicht aus, um die Aufgabe zur Post zu belegen. Damit ist die Zugangsfiktion des § 37 SGB 10 nicht anwendbar. Etwas anderes gilt dann, wenn der eigene Vortrag des Klägers dafür spricht, dass der angefochtene Bescheid entsprechend dem Aktenvermerk zur Post gegeben wurde.(Rn.16)

2. Auch bei unzureichenden Sprachkenntnissen ist Wiedereinsetzung nach § 67 Abs. 1 SGG zu versagen, wenn der Beteiligte nicht alles unternommen hat, was ihm möglich und zumutbar ist, um seine Interessen zureichend zu verfolgen.(Rn.17)

Quelle: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/JURE220028530

 

 

3. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende ( SGB II )

3.1 SG Berlin, Urt. v. 08.06.2022 - S 123 AS 5265/20

Leitsätze


Versicherungsbeiträge für private Rentenversicherungen sind nicht gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 3 lit b) SGB II vom Einkommen eines von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreiten Leistungsberechtigten abzusetzen, soweit sie den Betrag übersteigen, den der Leistungsberechtigte bei bestehender Versicherungspflicht zu zahlen hätte, der jeweils aktuelle Mindestbeitrag ist bei geringfügig Beschäftigten stets anzuerkennen.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/171664

 

 

4. Entscheidungen der Sozialgerichte zum Arbeitsförderungsrecht ( SGB III )

4.1 SG Berlin, Urt. v. 01.07.2022 - S 58 AL 520/19

Leitsätze


1. Nur für den Personenkreis Leistungsberechtigter nach dem SGB III oder SGB II-Leistungsberechtigte, für die AA Eingliederungsleistungen gemäß § 22 Abs. 4 SGB III erbringt, ist die Unfreiwilligkeitsbescheinigung der AA konstitutive und die Jobcenter bindende Leistungsvoraussetzung für die SGB-II-Leistungen.

2. Die an der Sperrzeitregelung des § 159 SGB III orientierten Prüfkriterien der AA entsprechen nicht dem europarechtlichen Begriff der unfreiwilligen Arbeitslosigkeit.

3. Europarechtskonform ist § 2 Abs. 3 Satz 2 FreizügG so auszulegen, dass die Bestätigung unfreiwilliger Arbeitslosigkeit für Personen, die noch keinen Arbeitslosengeldanspruch erworben haben, auch vom zuständigen Jobcenter im Rahmen der Prüfung des Alg-II-Anspruchs erfolgen kann, weil allein das Jobcenter für die Arbeitsvermittlung zuständig ist und hierüber prüft, ob sich die Antragsteller dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/171720

 

 

5. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Sozialhilfe ( SGB XII )

5.1 LSG NSB, Beschluss v. 27.07.2021 - L 8 SO 79/21 B ER

Leitsätze


1. Die nach § 14 SGB IX begründete Zuständigkeit für ein einheitliches Rehabilitationsgeschehen ist für die beteiligten Rehabilitationsträger bindend. 2. Bei Durchführung einer bestandskräftig bewilligten Eingliederungshilfemaßnahme sind auch notwendigerweise entstehende Fahrkosten als deren Bestandteil zu übernehmen (Anschluss an BSG v. 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R - juris Rn. 12). Dies gilt auch bei einer bestandskräftigen Bewilligung eines sachlich unzuständigen Rehabilitationsträgers.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/171698

 

5.2 LSG Hessen, Beschluss v. 01.06.2022 - L 4 SO 124/21

Leitsätze


§ 35 Abs. 2 Satz 3 und 4 SGB XII ist auf eine Konstellation, in der erstmalig für eine bereits bewohnte Wohnung ein Mietvertrag abgeschlossen wird, nicht anwendbar. Die Obliegenheit hilfebedürftiger Personen zur Einholung einer Zustimmung des Sozialhilfeträger vor Abschluss eines Mietvertrags setzt einen Umzug voraus.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/171721

 

5.3 LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 22.06.2022 - L 2 SO 299/21

Leitsätze


Im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung nach § 19 Abs. 3 SGB XII zählt bei nicht getrennt lebenden Ehegatten auch zum Vermögen Einschränkung Rückforderungsanspruch der Ehepartnerin eines Hilfebedürftigen nach § 528 BGB gegen einen Dritten.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/171748

 

5.4 LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.6.2022, L 2 SO 571/21

Leitsätze


Zur Frage, wann bei einem Erben eines Hilfeempfängers im Zusammenhang mit der Bewilligung von Leistungen gemäß § 19 Abs. 5 SGB XII eine Beschwer vorliegt.

Quelle: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=LSG+Baden-W%FCrttemberg&Art=en&Datum=2022&Seite=1&nr=38032&pos=13&anz=79

 

 

6. Verschiedenes zu Hartz IV, zur Sozialhilfe, zum Asylrecht, Wohngeldrecht und anderen Gesetzesbüchern

6.1 Newsletter – 13 – 2022 – von RA Volker Gerloff

hier: https://www.ra-gerloff.de/newsletter/Newsletter-13-2022.pdf

 

6.2 Mieterbund schlägt Alarm

Millionen werden Gasrechnungen nicht zahlen können.

Quelle: https://www.t-online.de/finanzen/unternehmen-verbraucher/verbraucher/id_100036312/mieterbund-jeder-dritte-kann-energiepreise-nicht-mehr-stemmen-strom-und-gas.html

Anmerkung Redakteur: Da die Höhe der Umlage erst am 15. 08. 2022 bekannt gegeben werden soll, gebe ich meine Anmerkung dazu später ab.

 

Verfasser des Rechtsprechungstickers: Redakteur von Tacheles Detlef Brock





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