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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 28/2013

1. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
1.1 BVerwG, Urteil vom 11.07.2013 - 5 C 23.12 D; 5 C 27.12 D
Für die zentrale Frage, wann ein Gerichtsverfahren unangemessen lange dauert, gibt es keine festen Richtwerte. Entscheidend für die Angemessenheit der Verfahrensdauer sind vielmehr die Umstände des Einzelfalles.
http://beck-aktuell.beck.de/news/bverwg-entsch-digung-f-r-berlange-verfahrensdauer-h-ngt-von-umst-nden-des-einzelfalles-ab
2. Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 16.04.2013 zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
2.1 BSG, Urteil vom 16.04.2013 - B 14 AS 28/12 R
Änderungen in der Bewohnerzahl rechtfertigen die Übernahme auch von gegebenenfalls abstrakt unangemessenen Kosten für eine Übergangszeit von bis zu sechs Monaten.
Die Regelung des § 22 Abs 1 Satz 3 SGB II, nach der unangemessene Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung als Bedarf solange - in der Regel jedoch längstens für sechs Monate - zu berücksichtigen sind, wie es nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, die Aufwendungen zu senken, greift auch bei Änderungen in der Bewohnerzahl, wie zB dem Auszug eines Mitbewohners.
Gegen die konkrete Angemessenheit des niedrigeren, abstrakt angemessenen Unterkunftsbedarfs und die Zumutbarkeit von Kostensenkungsmaßnahmen können Gründe sprechen, die auch einem Umzug entgegenstehen wie Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Rücksichtnahme auf schulpflichtige Kinder, Alleinerziehung (vgl. BSG vom 22.8.2012 - B 14 AS 13/12 R).
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2013&nr=13025&pos=6&anz=46
3. Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 28.03.2013 zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
3.1 BSG, Urteil vom 28.03.2013 - B 4 AS 47/12 R
1. Die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende in Höhe von 364 Euro monatlich ab 1.1.2011 ist nach der Rechtsprechung der beiden für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des BSG nicht verfassungswidrig zu niedrig festgesetzt worden (vgl. BSG, Urteil vom 28.3.2013 - B 4 AS 12/12 R).
2. Vor dem Hintergrund des mit Wirkung zum 1.1.2011 erst durch das Gesetz vom 24.3.2011 (BGBl I 453) eingeführten Mehrbedarfs bei dezentraler Warmwasserversorgung nach § 21 Abs 7 SGB II bestand grundsätzlich eine Hinweis-, Aufklärungs- und Informationspflicht des Grundsicherungsträgers über diese neue Mehrbedarfsleistung.
http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=162512&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
4. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
4.1 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.04.2013 - L 19 AS 1303/12 rechtskräftig
Eine (leichtfertige) Aufgabe eines Arbeitsplatz ohne wichtigen Grund und die durch die Verhängung einer Sperrzeit nach § 144 SGB III verursachte Hilfebedürftigkeit kann als sozialwidrig i.S.d. § 34 SGB II gewertet werden.
1. Für die Entstehung der Ersatzpflicht nach § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II a. F. genügt, dass durch ein Verhalten des Hilfebedürftigen die Leistungsvoraussetzungen des SGB II geschaffen werden. Die Ersatzpflicht nach § 34 SGB II setzt nicht voraus, dass schon zum Zeitpunkt der Handlung ein Leistungsbezug nach dem SGB II vorgelegen hat (vgl. BSG Urteil vom 02.11.2012 - B 4 AS 39/12 R, Rn 14).
2. Die Vorschriften des § 31 Abs. 4 Nr. 3a SGB II a.F. i.V.m. § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III über die Sanktionierung eines Verhaltens und die Erstattungsvorschrift des § 34 SGB II a.F. stehen in keinem Alternativverhältnis (vgl. BSG Urteil vom11.01.2012 - B 14 AS 33/12 R).
https://ozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=162531&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. BSG, Urteil vom 16.4.2013 - B 14 AS 55/12 R
Sozialwidrigkeit ist Voraussetzung für Kostenersatzanspruch im SGB II.
4.2 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.04.2013 - L 19 AS 179/13 rechtskräftig
1. Die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung stellt unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt privilegiertes Einkommen i.S. des § 11 SGB II dar (BSG, Urteil vom 17.03.2009 - B 14 AS 15/08 R, BSG, Urteil vom 6. Dezember 2007 - B 14/7b AS 62/06 R ). Die gegen das Urteil des BSG vom 6. Dezember 2007 - B 14/7b AS 62/06 R eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit Kammerbeschluss vom 16.03. 2011 - 1 BvR 591/08 nicht zur Entscheidung angenommen.
2. Vom Einkommen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Erwerbstätigenfreibetrag nicht abzusetzen, denn aus Wortlaut, Entstehungsgeschichte, systematischem Zusammenhang sowie Sinn und Zweck der Regelung folgt, dass der Erwerbstätigenfreibetrag nur vom Erwerbseinkommen und nicht von einer Entgeltersatzleistung in Abzug zu bringen ist ( vgl. BSG, Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R).
http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=162530&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung zu Punkt 1: Ebenso im Ergebnis: BSG, Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 198/11 R
Anmerkung zu Punkt 2: Ebenso im Ergebnis: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.01.2008 - L 28 AS 398/07
4.3 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.05.2013 - L 12 AS 175/13 B rechtskräftig
Keine grundrechtsverletzende Observation bei lediglich punktueller Beobachtung des Leistungsempfängers
Eine grundrechtsverletzende Observation liegt nicht vor, wenn lediglich vereinzelt der Hauseingang beobachtet wird bzw. Briefkastendeckel und Klingelleiste abgelesen werden. Dies gilt, soweit sich die punktuellen Beobachtungen auf einen öffentlichen und für jedermann einsehbaren Bereich beschränken und keine (elektronischen) Aufzeichnungen angefertigt werden. (Leitsatz des Verfassers)
http://beck-aktuell.beck.de/news/lsg-nordrhein-westfalen-keine-grundrechtsverletzende-observation-bei-lediglich-punktueller
Volltext hier: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=161031
Anmerkung: Vgl. dazu LSG NRW, Beschluss vom 08.06.2011 - L 12 AS 201/11 B ER
Observation von Hilfebedürftigen möglich - Verwertung von durch Observation gewonnener Ermittlungsergebnisse ist zulässig.
Verwertung von Ermittlungsergebnissen aus einem Prüf- und Außendienstprotokoll zur Prüfung der Bedürftigkeit und Nutzung zur Wohnung ist zulässig.
Eine Verwertung dieser Ermittlungsergebnisse zu Beweiszwecken ist entgegen der Ansicht des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 25.11.2010 - 3 KO 527/08 -) zulässig , gefolgt wird den Ausführungen des Bayrischen Landessozialgerichts, Urteil vom 25.01.2008 - L 7 AS 72/07 -.
4.4 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.05.2013 - L 12 AS 214/12 rechtskräftig, BSG B 4 AS 199/13 B
Kein Hartz-IV-Zuschlag für Teilnahme an Demos
Keine Kostenübernahme für die Teilnahme an Protesten und Demonstrationen, insbesondere für Kundgebungen gegen Krieg und Atomstrom nach dem SGB II- insbesondere nicht als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB 2.
Dem Hilfebedürftigem ist es zuzumuten, dass er Einsparungen vornimmt, um seinen persönlichen Bedarf, die Teilnahme an Demonstrationen, zu decken.
http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=162054&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
4.5 LSG Baden-Württemberg Urteil vom 21.6.2013, L 1 AS 4723/12, die Revision wird zugelassen
Der Grundfreibetrag nach § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II (in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung <af>) entfaltet nur bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit eine absolute Sperrwirkung hinsichtlich der Absetzbeträge nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 SGB II aF. </af>
Wird zusätzlich noch anderes Einkommen (hier: Kindergeld) erzielt, entfaltet die Grundfreibetragsregelung nur eine relative Sperrwirkung dahingehend, als Aufwendungen nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 SGB II aF vom anderen Einkommen nur dann noch zusätzlich abgesetzt werden können, soweit sie konkret entstanden und nicht bereits in die 100-Euro-Pauschale eingeflossen sind (Leitsätze von Juris).
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=LSG+Baden-W%FCrttemberg&Art=en&Datum=2013&nr=17068&pos=3&anz=69
4.6 Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 16.05.2013 - L 11 AS 250/13 B ER
Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Meldeaufforderung, wenn Termin bereits verstrichen ist.
http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=162437&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Ebenso im Ergebnis: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.01.2013 - L 6 AS 1792/12
4.7 Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17.06.2013 - L 11 AS 306/13 B ER
1. Die Annahme einer zweiten wiederholten Pflichtenverletzung kommt nur dann in Betracht, wenn zuvor ein erster wiederholter Pflichtenverstoß nicht nur begangen, sondern auch festgestellt worden ist.
2. Eine Leistungskorrektur infolge der festgestellten Sanktion kann im Falle bereits bewilligter Leistungen nur nach Maßgabe des § 48 SGB X erfolgen. Wegen der Feststellung des Eintritts der Minderung des ALG II (Sanktion) ist auch eine Aufhebung des ursprünglichen Bewilligungsbescheides erforderlich.
http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=162440&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung zu Punkt 1: Ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.04.2013 - L 20 AS 578/13 B ER, die Entscheidung ist hier zu finden: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=162419&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung zu Punkt 2: Ebenso: SG Kassel, Beschluss vom 27.06.2013 - S 7 AS 121/13 ER
5. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
5.1 Sozialgericht Lüneburg, Urteil vom 16.04.2013 - S 31 AS 132/11
Das Elterngeld ist seit dem 1.1.2011 als Einkommen i.S.d. § 11 SGB II zu berücksichtigen.
Die Regelung des § 10 Abs. 5 BEEG in der seit 1.1.2011 geltenden Fassung ist auch nicht verfassungswidrig.
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE130011354&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Anmerkung: Der Gesetzgeber hat ab dem 1.1.2011 eine Anrechnung des Elterngeldes für nicht erwerbstätige Personen nicht mehr um den anrechnungsfreien Betrag von 300 € privilegiert (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 22.10.2012 – L 154 AS 1607/12 NZB -; Hess LSG, Beschluss v. 1.2.2013 - L 6 AS 817/12 B).
5.2 Sozialgericht Halle (Saale), Urteil vom 16.04.2013 - S 34 AS 4524/12
Das am 12.06.2012 zugeflossene Überbrückungsgeld in Höhe von 1335,22 Euro ist eine einmalige Einnahme gem. § 11 SGB II, die auf sechs Monate aufzuteilen und auf den Bedarf anzurechnen ist.
Der Rechtsposition des Leistungsbeziehers (LB), dass entgegen § 37 Abs. 2 S. 2 SGB II der Antrag vom 14.6.2012 nicht auf den 1.6.2012 zurückwirke, weil der LB sich vom 1.6. bis zum 12.6.2012 noch in Haft befunden habe und daher gem. § 7 Abs. 4 SGB II keinen Leistungsanspruch gehabt habe, wird bereits vom Wortlaut des § 37 Abs. 2 S. 2 SGB II nicht getragen.
Sowohl nach dem Wortlaut des § 37 Abs. 2 S. 2 SGB II als auch nach Sinn und Zweck der Vorschrift soll eine umfassende Prüfung des Leistungsanspruchs gewährleistet sein. Es soll erreicht werden, dass auch dann, wenn zum Ersten des Monats noch kein Leistungsanspruch besteht (z.B. weil ein Arbeitsverhältnis nach Kündigung noch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist läuft), zum frühesten möglichen Zeitpunkt nach dem Ersten des Monats Leistungen gewährt werden können – vorliegend nach Ablauf der Sperrwirkung des § 7 Abs. 4 SGB II ab dem 12.6.2012
http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=162516&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Literaturhinweis: Sozialrecht aktuell Heft 03/2013
Die Bewertung des Überbrückungsgeldes nach § 51 StVollzG als Einkommen oder Vermögen im SGB II – neue Entwicklungen. Die Veröffentlichung setzt sich aber nur mit dieser Frage auseinander, aber nicht mit der Frage, ob es, da es noch in Haftzeitzugeflossen ist überhaupt als Einkommen im SGB II berücksichtigungsfähig ist.
eine Abhandlung von Prof. Dr. Corinna Grühn " Bremen"
Die Abhandlung ist hier nachlesbar: http://www.sozialrecht-aktuell.nomos.de/fileadmin/sozialrecht/doc/Aufsatz_SRa_13_03.pdf
6. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Sozialhilfe (SGB XII)
6.1 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.06.2013 L 9 SO 111/13 B rechtskräftig
Bewilligung von Prozesskostenhilfe, denn die Antragstellerin wirtschaftet eigenständig und hat eine eigene Haushaltskasse.
Diese Umstände könnten ausgehend von den Gesetzgebungsmaterialien dazu führen, dass sie trotz des Zusammenwohnens mit der Familie ihres Sohnes einen "eigenen Haushalt" geführt hat und somit Anspruch auf Regelbedarfsstufe 1 hat.
Höchstrichterlich - nicht geklärt ist die Frage zur Verfassungsmäßigkeit der Zuordnung erwachsener behinderter Leistungsberechtigter nach dem SGB 12 zur Regelbedarfsstufe 3, die weder einen eigenen Haushalt noch als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen, vgl. SG Potsdam, Urt. v. 27.09.2012 - S 20 SO 187/11 - Revisionsverfahren anhängig (Az.: B 8 SO 31/12 R).
http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=162533&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: ähnlich im Ergebnis: Sozialgericht Detmold, Urteil vom 23.05.2013 - S 16 SO 27/13 - die Berufung und die Sprungrevision werden zugelassen
An der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R) ist auch nach der Neuregelung zum 01.01.2011 in § 27a SGB XII und der Anlage zu § 28 SGB XII festzuhalten, denn in der Sache hat sich die Rechtslage nicht geändert.
6.2 LSG Bayern, Urteil v. 16.05.2013, Az. L 18 SO 6/12
Sozialhilfeträger ist zur Kostenübernahme für Computerschulung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII verpflichtet.
Insoweit stellt das Internet eine sinnvolle und erforderliche Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit der Umwelt dar, zumal sich ein Behinderter in diesem Umfeld bewegen kann, ohne dass seine Behinderung offensichtlich wird.
Die Nutzung des Internet stellt ein geeignetes Mittel dar, um [das Ziel der Eingliederungshilfe] zu erreichen. In den vergangenen Jahren ist der Umfang der Nutzung des Internets insbesondere auch durch die neuen “social medias” (Digitale Medien und Technologien, die es Nutzern ermöglichen, sich untereinander auszutauschen und mediale Inhalte einzeln oder in Gemeinschaft zu gestalten) so fortgeschritten, dass die Fähigkeit zur Nutzung dieser Möglichkeiten mehr und mehr unerlässlich zur Teilhabe am sozialen Leben überhaupt ist ( Leitsätze d. Verf.).
Rechtsanwalt Christian Wolf , die Entscheidung ist hier abgedruckt: http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/archives/17868
7. Entscheidungen zum Asylrecht
7.1 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20.03.2013 - L 8 AY 59/12 B ER
§ 1a Nr 2 AsylbLG
§ 1a Nr. 2 AsylbLG ist nicht verfassungswidrig und auch unter Berücksichtigung des Urteils des BVerfG vom 18. Juli 2012 (1 BvL 10/10) weiter anzuwenden.
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE130011338&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Anmerkung: Anderer Auffassung: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Februar 2013 - L 15 AY 2/13 B ER
8. Anmerkung zu: BSG 14. Senat, Urteil vom 22.08.2012 - B 14 AS 1/12 R
Autor: Dr. Stefan Klaus, Leiter Rechtsstelle, Fundstelle: jurisPR-SozR 14/2013 Anm. 1
Keine Berücksichtigung von Tilgungsleistungen für selbst genutztes Hausgrundstück und Instandhaltungsrücklage bei den KdU
Leitsatz(vom Verfasser)
Zur Frage, inwieweit monatliche Tilgungsleistungen für eine selbstgenutzte Immobilie zu den berücksichtigungsfähigen Kosten für Unterkunft und Heizung gehören.
Quelle und Volltext hier: http://www.juris.de/jportal/portal/t/20hn/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000007213&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Die Übernahme des Textes für andere Veröffentlichungen und Internetseiten ist nur erlaubt mit der Quellenangabe "Tacheles-Rechtsprechungsticker, http://www.tacheles-sozialhilfe.de"

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