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Jahresarchiv

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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 20/2019

1. Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur Grundsicherung ( SGB II ) und zu Angelegenheiten des Arbeitsförderungsrechts ( SGB III ).

1. 1 BSG, Urt. v. 08.05.2019 - B 14 AS 13/18 R, B 14 AS 6/18 R

Jobcenter muss Kosten für Schulbücher tragen.

Die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen.

Ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 SGB II scheidet aus, weil dieses einen vom Regelbedarf zutreffend erfassten Bedarf voraussetzt, was bei fehlender Lernmittelfreiheit gerade nicht der Fall ist.



Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019_14.html



Hinweis: Dazu auch RA Helge Hildebrandt und Tacheles e.V. Harald Thomé sowie Bericht von Herbert Masslau (anwesend bei BSG-Sitzung gewesen) :

1. AKTUALISIERUNG: BSG verurteilt Jobcenter zur Übernahme von Schul-, Bildungs- und Lernbedarfen

weiter: https://tacheles-sozialhilfe.de/tickerarchiv/aktualisierung:-bsg-verurteilt-jobcenter-zur-Übernahme-von-schul-,-bildungs--und-lernbedarfen.html

2. Jobcenter muss Kosten für Schulbücher tragen

weiter: https://sozialberatung-kiel.de/2019/05/08/jobcenter-muss-kosten-fuer-schulbuecher-tragen/

3. Schulbuchkosten (+ Tablet-PC): Bericht vom BSG am 8. Mai 2019

weiter: http://www.herbertmasslau.de/bericht-bsg-8-5-2019.html





1. 2 BSG, Urt. v. 08.05.2019 - B 14 AS 15/18 R

Orientierungssatz ( Redakteur )

Bezieht der Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalles Leistungen nach dem SGB II, fließen ihm die Mittel aus der Erbschaft aber erst nach einer Unterbrechung der Hilfebedürftigkeit (durch Bezug von Arbeitslosengeld I und Wohngeld ) während eines erneuten Leistungsbezuges zu, so ist der aus der Erbschaft zufließende Betrag nicht als Einkommen, sondern als – Vermögen - anzusehen.

Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2019/2019_05_08_B_14_AS_15_18_R.html





1. 3 BSG, Urt. v. 08.05.2019 - B 14 AS 20/18 R

Heizkostenzuschuss muss auch ohne Hartz-IV-Bezug gezahlt werden.

Orientierungssatz ( Redakteur )

Einmalige Kosten für die Beschaffung von Heizmaterial sind als aktueller Bedarf im Monat der Fälligkeit gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II auch dann zu übernehmen, wenn durch die Bevorratung mit Heizmaterial allein im Monat der Beschaffung Hilfebedürftigkeit entsteht.

Eine Rechtsgrundlage zur Verteilung eines in einem bestimmten Monat anfallenden Bedarfs für Heizmaterial, das für einen längeren Zeitraum gekauft worden ist, enthält das SGB II nicht.

Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2019/2019_05_08_B_14_AS_20_18_R.html





1. 4 BSG, Urt. v. 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R

Orientierungssatz ( Redakteur )

Kein Anspruch auf Schlechtwettergeld (Saison-Kug) für Baustellen im Ausland.

Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2019/2019_05_07_B_11_AL_10_18_R.html





2. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende ( SGB II )

2. 1 Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.01.2019 - L 6 AS 238/18 B ER

Jobcenter zur zuschussweisen Übernahme von Kosten für einen internetfähigen PC/Laptop in Höhe von 600 EUR verurteilt (vgl. SG Gotha, Urteil vom 17. August 2018 - S 26 AS 3971/17 ).

Geld vom Jobcenter für die Anschaffung eines Computers, ein Beitrag von RA Helge Hildebrandt

Schüler im Leistungsbezug nach dem SGB II haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch gegenüber ihrem Jobcenter auf Gewährung eines einmaligen Mehrbedarfes für die Anschaffung eines Computers aus § 21 Abs. 6 SGB II. Nach dieser Vorschrift wird bei Leistungsberechtigten ein Mehrbedarf anerkannt, soweit ein im Einzelfall unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht.

Weiter: https://sozialberatung-kiel.de/2019/05/05/geld-vom-jobcenter-fuer-die-anschaffung-eines-computers/

Volltext der Entscheidung: https://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2019/01/sh-lsg-beschluss-vom-11.01.2019-l-6-as-238-18-b-er.pdf





2. 2 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 03.04.2019 - L 18 AS 467/19 B ER - rechtskräftig

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berufsausbildung - Ausländer - Aufenthaltstitel für Ausbildungszwecke

Orientierungssatz ( Redakteur )

1. Nach ständiger Rspr des erkennenden Senats sind im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die geltend gemachten Regelbedarfe iSv § 20 Abs. 1 SGB II nur iHv 80 vH zu berücksichtigen.

2. Der Antragsteller wird nicht vom Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II in der seit 1. August 2016 geltenden Fassung des Gesetzes vom 26. Juli 2016 erfasst, denn der Antragsteller verfügt über ein Aufenthaltsrecht nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG), und zwar nach § 17 AufenthG. Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 AufenthG kann einem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung nach § 42 oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die Aus- und Weiterbildung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=205952&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=





2. 3 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 11.04.2019 - L 25 AS 337/19 NZB - rechtskräftig

Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Lohn für mehrere Beschäftigungen - Zeitraum, für den der Lohn gezahlt wird - Freibetrag

Orientierungssatz ( Redakteur )

Der Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro kann bei mehreren Beschäftigungen eines Hilfebedürftigen nur einmal abgesetzt werden.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=206037&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=





2. 4 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 302/18 - rechtskräftig

Leitsatz ( Juris )


Bewilligt das Jobcenter nach einem Kostensenkungsverfahren einen nicht weiter aufgeschlüsselten Gesamtbetrag als gedeckelte Bruttowarmmiete, kann bei der Ermittlung sogenannter Angemessenheitsreste für eine (teilweise) Übernahme einer Betriebskostennachzahlung nur dieser Gesamtbetrag den (gerichtlich) ermittelten Kosten der Unterkunft (KdU) getrennt nach Kaltmiete, Betriebskosten und Heizkosten gegenüber gestellt werden. Dies folgt aus dem Fehlen einer Zahlungsbestimmung im Gesetz oder im Bewilligungsbescheid, die Maßstab dafür sein könnte, auf welche mietvertragliche Forderung bzw. welchen Bedarf der bewilligte Gesamtbetrag vorrangig anzurechnen ist.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=206038&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=





3. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende ( SGB II )

3. 1 Sozialgericht Gelsenkirchen, Urt. v. 24.01.2019 - S 44 AS 2361/15

Orientierungssatz ( Redakteur )

1. Umzug des Antragstellers war nicht erforderlich, denn ein Umzug erscheint erst erforderlich, wenn der Vermieter eine ihm obliegende Mängelbeseitigung ablehnt bzw. diese unmöglich ist bzw. weitere Beseitigungsmaßnahmen wegen deren Umfang bzw. nach mehreren fehlgeschlagenen Versuchen nicht mehr zugemutet werden können und damit ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach den §§ 543, 569 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht.

2. Angebotsmietenkonzepte stellen ein geeignetes Verfahren dar, um ein wohnungsbezogenes Existenzminimum zu ermitteln, auch wenn keine Bestandsmieten erhoben werden.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=206217&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Hinweis: a.A. SG Düsseldorf, 19.03.2019 - S 29 AS 1734/16 - Ein reines Angebotsmietenkonzept genügt nicht den Anforderungen an eine realitätsnahe Ermittlung des gesamten Wohnungsmarkts



4. Entscheidungen der Landessozialgerichte zum Arbeitsförderungsrecht ( SGB III )

4. 1 Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urt. v. 15.02.2019 - L 3 AL 5/17

Die gemeinsame Verlagerung eines Wohnsitzes unterfällt nicht der Zuzug-Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. zu dieser: BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007, B 11a/7a AL 52/06 R, BSG, Urteil vom 27. Mai 2003, B 7 AL 4/02 R ).

Orientierungssatz ( Redakteur )

Die Realisierung wirtschaftlich vorteilhafter Gestaltungslösungen ist grundsätzlich kein wichtiger Grund im Sinne des § 159 Abs. 1 Satz 1 SGB III, der in Abwägung mit den Interessen der Versichertengemeinschaft einen nahtlosen Erhalt der Lohnersatzleistung unmittelbar nach Eintritt der Arbeitslosigkeit rechtfertigt.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=206275&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=





5. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Sozialhilfe ( SGB XII )

5. 1 Hessisches Landessozialgericht, Urt. v. 13.03.2019 - L 4 SO 193/17

Orientierungssatz ( Redakteur )

Zur Frage, ob der Beklagte den Kläger auf der Grundlage von § 103 Abs. 1 Satz 1 SGB XII zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe heranziehen darf, die ihm entstanden sind, weil der Kläger als Betreuer nicht verhindert hat, dass die freiwillige Versicherung der von ihm Betreuten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf Grund von Zahlungsrückständen endete, und der Beklagte deswegen Leistungen an die Betreute zu, hier ablehnend.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=206222&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=





6. Entscheidungen der Sozialgerichte zum Asylrecht

6. 1 Sozialgericht Stade, Beschluss v. 08.05.2019 - S 33 AY 4/19 ER

Orientierungssatz ( Redakteur )

Der Antragsteller hat vorläufig Anspruch auf Gewährung um 18,00 EUR erhöhter Grundleis-tungen trotz der bisher fehlenden neuen Bekanntmachung gemäß § 3 Abs 4 Satz 3 AsylbLG (vgl SG Stade, Beschluss vom 06.03.2019 - S 19 AY 1/19 ER -).

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=206322&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Rechtstipp: a.A. SG Aurich, Beschluss vom 29.11.2018 – S 23 AY 7/18 ER - Die Fortschreibung der Leistungssätze und die Be-kanntmachung der angepassten Leistungssätze sei gesetzlich dem Bundesministerium als Aufgabe zugewiesen, es sei den Gerichten in der Folge verwehrt, selbst die Fortschreibung der Leistungssätze vorläufig und fiktiv vorzunehmen.



7. Verschiedenes zu Hartz IV, zur Sozialhilfe, zum Asylrecht, Wohngeldrecht und anderen Gesetzesbüchern

7.1 Anmerkung zu: BSG 14. Senat, Urteil vom 28.11.2018 - B 14 AS 31/17 R
Autor: Dr. Jens Blüggel, Vors. RiLSG


Aufrechnung von Mietkautionsdarlehen im SGB I

Orientierungssatz zur Anmerkung

Mietkautionsdarlehen werden im SGB II durch monatliche Aufrechnung gemäß § 42a Abs. 2 SGB II getilgt. Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken stehen dem nicht grundsätzlich entgegen.

Weiter auf Juris: https://www.juris.de/jportal/portal/t/1buw/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000004919&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp



Verfasser des Rechtsprechungstickers: Redakteur von Tacheles Detlef Broc

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