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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 19/2023

1. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung nach dem ( SGB II )

 

1.1 LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 30.03.2023 - L 7 AS 2528/22

Bei dem Fahrkostenersatz des Arbeitgebers für betriebliche Fahrten mit dem eigenen KFZ handelt es sich um Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II, welches nicht nach § 11a SGB II von der Berücksichtigung ausgenommen ist ( Orientierungshilfe Redakteur v. Tacheles e. V. ).

Leitsatz Redakteur v. Tacheles e. V.


Pauschaler Fahrkostenersatz des Arbeitgebers, welcher zur freien Verfügung steht, ist anrechenbares Einkommen ( vgl zu sog ‚Spesen‘ BSG vom 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R; zur Fahrkostenerstattung auch LSG Nordrhein-Westfalen vom 14.11.2016 - L 19 AS 885/16; LSG Sachsen-Anhalt vom 13.9.2017 - L 5 AS 8/16 ).

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/173543

Hinweis: ebenso LSG NRW, Beschluss v. 14.02.2022 - L 7 AS 930/21 B

 

1.2 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 22.03.2023, Az.: L 13 SF 7/21 EK AS

Überlanges Gerichtsverfahren; Entschädigungsklage; unangemessene Verfahrensdauer; Vermutung eines immateriellen Nachteils; Kompensation von Verzögerungen; Wiedergutmachung auf andere Weise; Unbilligkeit der Entschädigungspauschale

Amtlicher Leitsatz


Die gesetzliche Entschädigungspauschale kann im Einzelfall bei atypischem Prozessverhalten des Klägers unbillig i. S. d. § 198 Abs. 2 S. 4 GVG sein.

Quelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/ed8952e7-c4d5-448e-820d-818890f0f096

 

1.3 LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 23.03.2023 - L 2 AS 56/23 B ER

Leitsätze

1. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Grundlage einer Folgenabwägung kommt nicht in Betracht, wenn eine ausreichend zuverlässige Klärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren möglich ist.

2. Der Annahme einer Partnerschaft iSv § 7 Abs 3 Nr 3 Buchst c) SGB II steht nicht entgegen, dass die Betroffenen (hier: Eltern eines gemeinsamen Kindes) sich nicht als Paar definieren und das Bestehen einer Liebesbeziehung verneinen.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/173557

 

 

1.4 LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 20.07.2022 - L 2 AS 366/21

Leitsätze


1. Für die Umstände einer Treuhandabrede sind die Leistungsberechtigten darlegungspflichtig und tragen, nachdem es sich um für sie günstige Umstände aus ihrer Sphäre handelt, die objektive Beweislast. Aufgrund der besonderen Beweisnähe ist dem sich als Treuhänder darstellenden Leistungsberechtigten das vorgebliche Treugut zuzurechnen, wenn er die abweichende Rechtsinhaberschaft nicht nachweisen kann (Anschluss an BSG, Urt v 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R - juris RN 27).

2. Hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der ursprünglichen Bewilligung kommt es auf die Situation bei ihrem Erlass an, wobei vorhandenes und verwertbares Vermögen so lange zu berücksichtigen ist, wie es tatsächlich vorhanden ist (Anschluss an BSG, Urt v 25. April 2018 - B 14 AS 15/17 R - juris RN 20). Unerheblich ist also, ob das Vermögen, unterstellt Leistungen nach dem SGB II wären nicht gewährt worden, fiktiv zu einem früheren Zeitpunkt verbraucht gewesen wäre.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/173559

 

1.5 LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 25.01.2023 - L 4 AS 47/21

Zu den Voraussetzungen des Mehrbedarfs für Alleinerziehende gemäß § 21 Abs 3 SGB II beim Zusammenleben in einer neuen Partnerschaft

Orientierungshilfe Redakteur v. Tacheles e. V.


Kein Mehrbedarf für Alleinerziehende, wenn angesichts der Führung eines gemeinsamen Haushalts, in dem zwei nahezu gleichaltrige Kleinkinder aufwachsen, davon auszugehen ist, dass sich der Kläger und seine Ehefrau gemeinsam um die im Haushalt lebenden Kinder gekümmert haben.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/173555

 

2. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Grundsicherung nach dem ( SGB II )

2.1 Sozialgericht Braunschweig, Urt. vom 02.03.2023 - S 18 AS 649/19

Leitsatz RA Michael Loewy


Die Verbüßung eines Jugendarrestes nach § 16 JGG unterfällt nicht dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 S. 2 SGB II.

Quelle: https://www.anwaltskanzlei-loewy.de/urteile/grundsicherung-f%C3%BCr-arbeitssuchende-sgb-ii/

 

Hinweis Redakteur v. Tacheles e. V. : ebenso LSG Thüringen, Urt. v. 30.06.2022 - L 7 AS 747/20 - Revision zugelassen; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. September 2014 – L 4 AS 318/13, a.A. Sächsisches LSG, Beschluss vom 8. August 2022 – L 6 AS 431/21 ( siehe Tacheles Rechtsprechungsticker KW 37/2022 Punkt 2.2 )

 

3. Entscheidungen der Landessozialgerichte zum Arbeitsförderungsrecht ( SGB III )

3.1 LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 16.11.2022 - L 2 AL 15/22

Leitsätze


1. Der Zahlungsanspruch eines Arbeitsvermittlers aufgrund eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins setzt die Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses innerhalb des Geltungszeitraums des Gutscheins voraus (vgl. nur BSG, Urteil vom 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R).

2. Die Rechtmäßigkeit des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins ist im Abrechnungsverfahren zwischen dem privaten Arbeitsvermittler und der Bundesagentur für Arbeit nicht zu prüfen, soweit nicht ausnahmsweise die Nichtigkeit des Gutscheins oder einzelner Bestimmungen in Betracht kommt (Anschluss an Sächsisches LSG, Urteil vom 19.10.2017 - L 3 AL 24/16).


Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/173556

 

3.2 LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 03.03.2023 - L 8 AL 1765/22 - Revision zugelassen

1. Zur Anwendbarkeit der durch das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) auf 30 Monate verlängerten Rahmenfrist auf Altfälle.

2. Die Übergangsvorschrift § 447 Abs. 1 SGB III ist teleologisch so zu reduzieren, dass die ab 01.01.2020 auf 30 Monate verlängerte Rahmenfrist nur auf Arbeitslosmeldungen nach diesem Stichtag Anwendung findet.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/173574

 

 

4. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Sozialhilfe ( SGB XII )

4.1 LSG Hessen, Urt. v. 22.02.2023 - L 4 SO 45/20

Leitsätze

Kostenaufwändiger ist eine Ernährung, die von dem im Regelbedarf umfassten typisierten Bedarf abweicht und von diesem nicht gedeckt ist. Dies ist grundsätzlich nur bei einer besonderen, von der Vollkost abweichenden Ernährungsform der Fall, die ein medizinisch begründetes besonderes Ernährungsbedürfnis erfordert.

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe können hierbei als Orientierungshilfe herangezogen werden. Von diesen darf in fachlich begründeten Fällen abgewichen werden.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/173538

 

5. Verschiedenes zu Hartz IV, zur Sozialhilfe, zum Asylrecht, Wohngeldrecht und anderen Gesetzesbüchern

5.1 Kein Alleinstehendenregelsatz bei Zusammenleben mit Asylbewerber, ein Beitrag von RA Helge Hildebrandt

weiter: https://sozialberatung-kiel.de/2023/05/03/kein-alleinstehendenregelsatz-bei-zusammenleben-mit-asylbewerber/

 

 

Verfasser des Rechtsprechungstickers: Redakteur von Tacheles Detlef Brock

 

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