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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 05/2026
Stand: 01. Februar 2026
Redaktion: Detlef Brock
Herausgeber: Tacheles Rechtsprechungsticker
Rechtsprechungsübersicht
Grundsicherung · Sozialhilfe · AsylbLG · Bürgergeld
1. Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur Grundsicherung / Bürgergeld
1.1 BSG, Urteil vom 04.06.2025 - B 7 AS 7/24 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Arbeitslosengeld II - Aufhebung und Erstattung - russische Altersrente - Jobcenter - zugelassener kommunaler Träger - Eigenbetrieb - Kenntnis - Sozialhilfeträger
Kernaussage:
Bezieher russischer Altersrente haben keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen/Bürgergeld (§ 7 Abs. 4 SGB II).
Anmerkung von Detlef Brock
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Das Bundessozialgericht hat bereits zu einer durch Frauen ab Vollendung des 55. Lebensjahres vom Rentenfonds der Russischen Föderation bezogenen Rente entschieden, dass es sich unter Berücksichtigung von Wortlaut, Entstehungsgeschichte, systematischem Zusammenhang sowie Sinn und Zweck des § 7 Abs. 4 SGB II um Ansprüche nach dem SGB II ausschließende Leistungen handelt, die die gleichen typischen Merkmale aufweisen wie eine deutsche Altersrente (BSG vom 08.12.2022 - B 7/14 AS 11/21 R -).
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Kein Vertrauensschutz bei Rücknahme von ALG II bei grob fahrlässigem Verhalten bei Antragstellung durch Nichtangabe der Rente (§ 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 SGB X).
Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de
1.2 BSG, Urteil vom 02.12.2025 - B 7 AS 30/24 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Arbeitslosengeld II - Regelbedarf - Höhe - Einmalzahlung - Preisentwicklung - Preissteigerung - Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage
Waren die nach § 20 SGB II bestimmten Regelbedarfe der Regelbedarfsstufe 1 in den Monaten September und Oktober 2022 verfassungskonform?
Kernaussage:
ALG II im Jahr 2022 trotz Preissteigerungen verfassungsgemäß.
Anmerkung von Detlef Brock
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Nach Aussage des Verfahrensbevollmächtigten RA Kay Füßlein hat das BSG auch etwas Positives ausgeführt:
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Es bestand eine Verpflichtung des Gesetzgebers, die Regelsätze auch unterjährig anzupassen.
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Bei der Beurteilung der Frage, wie die Inflation zu berechnen sei, ist auf die jeweils regelbedarfsrelevanten Bedarfe abzustellen (und nicht nur auf den Verbraucherpreisindex, der sich anders zusammensetzt).
Quelle: RA Kay Füßlein: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/wp-content/uploads/2026/01/URT_02_12_2025_geschwr_1-1.pdf
Hinweis
Hier zur Urteilsbesprechung mit dem Sozialrechtler Herbert Masslau, welcher sich kritisch mit dem BSG-Urteil auseinandersetzt:
https://herbertmasslau.eu/Bundessozialgericht-zur-Regelleistung-2022.pdf
2. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung nach dem SGB II (Bürgergeld)
2.1 LSG Hessen, Beschluss v. 13.01.2026 - L 6 AS 488/25 -
Thema:
Mehrbedarfsleistungen nach § 21 Abs. 6 SGB II für Computer und Zubehör während der Pandemie
Kernaussage:
Kein Anspruch auf einen Härtefallmehrbedarf für digitale Endgeräte, wenn der Bedarf aufgrund zeitlicher Überholung nicht mehr gedeckt werden kann.
Anmerkung von Detlef Brock
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Konkret zu deckende, aber nicht mehr bestehende Bedarfe können keine Leistungsansprüche (mehr) auslösen.
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Auf die Gründe für den Wegfall eines aktuellen Bedarfs kommt es in diesem Fall grundsätzlich nicht an, sodass ein Leistungsanspruch auch dann nicht (mehr) gegeben ist, wenn der Bedarf nicht erfüllt wurde, aber aufgrund zeitlicher Überholung – wie hier – nicht mehr erfüllbar ist.
Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de
2.2 LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.05.2021 - L 13 AS 159/20 -
Thema:
Darf das Jobcenter die Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs mit laufenden Ansprüchen des Leistungsberechtigten bereits mit der Erstattungsentscheidung zusammen in einem Bescheid erklären?
Kernaussage:
Eine gemeinsame Verfügung der Erstattung und der Aufrechnung in einem Bescheid ohne Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Erstattungsbescheides nach § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG ist unzulässig.
Rechtstipp
Ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16.03.2021 - L 15 AS 139/20 -; a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.04.2025 - L 7 AS 649/22 - anhängig beim BSG unter dem Az. B 7 AS 13/25 R - beide veröffentlicht auf www.sozialgerichtsbarkeit.de
2.3 LSG Hessen, Beschluss v. 26.01.2026 - L 6 AS 668/25 B ER -
Thema:
Darlehensweise Bürgergeld - Leistung ohne Anrechnung des Eigenheims als Vermögen (§ 24 Abs. 5 SGB II)
Kernaussage:
Das Jobcenter darf die Gewährung des Darlehens von der Zustimmung der Antragstellerin zur Eintragung einer Sicherungsgrundschuld abhängig machen.
Leitsätze
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Die Verpflichtung zur Gewährung eines Darlehens als Inhalt einer Regelungsanordnung wegen laufender Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist (nur) dann möglich und gegebenenfalls geboten, wenn die Anspruchsnorm, auf die der Anordnungsanspruch zu stützen ist (hier: § 24 Abs. 5 SGB II), die Leistungserbringung in Form eines Darlehens vorsieht.
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Bei den existenzsicherungsdienenden Leistungen kommt es nur ausnahmsweise in Betracht, den Erlass einer einstweiligen Anordnung von der Einräumung von Sicherheiten beziehungsweise der Zustimmung hierzu abhängig zu machen, schon weil den Betroffenen in aller Regel entsprechende Möglichkeiten fehlen; der Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz darf dann nicht durch eine unerfüllbare Auflage ineffektiv gemacht werden. Anders liegt die Situation jedoch, wenn – wie hier – die Einräumung einer Sicherheit möglich ist, weil entsprechendes Vermögen vorhanden ist.
Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de
3. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Grundsicherung / Bürgergeld
3.1 Keine verfügbar
4. Entscheidungen der Landessozialgerichte zum Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
4.1 LSG Hessen, Urteil vom 21.11.2025 - L 7 AL 5/23 -
Thema:
Bestehen eines Anspruchs auf Kurzarbeitergeld
Kernaussage:
Kein Kurzarbeitergeld von der Behörde bei Scheinarbeitsverhältnis.
Anmerkung von Detlef Brock
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Siehe auch Pressemitteilung des LSG Hessen vom 26.01.2026:
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/mitteilungen/1811
5. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Sozialhilfe (SGB XII)
5.1 LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 10.12.2025 - L 2 SO 3420/25 ER-B -
Thema:
Die Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit entfaltet gemäß § 7 Abs. 1 FreizügG/EU schon vor Bestandskraft dieser Entscheidung Wirksamkeit, beendet das Aufenthaltsrecht und begründet eine Ausreisepflicht.
Kernaussage:
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Die ausländerrechtliche Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts führt auch bei fehlender Bestandskraft zum Fehlen des materiellen Freizügigkeits- oder Aufenthaltsrechts (so auch LSG Bayern, Beschluss vom 28.11.2024 - L 8 SO 199/24 B ER -; a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.12.2024 - L 15 SO 49/24 B ER -).
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Der Senat hält es auch nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen für geboten, grundsätzlich EU-Bürgern, die ihr Freizügigkeitsrecht verloren haben und verpflichtet sind auszureisen, bei denen diese Verpflichtung jedoch nicht vollzogen wird oder aufgrund des Suspensiveffekts des Rechtsbehelfs gegen eine Abschiebeandrohung nicht vollzogen werden kann, existenzsichernde Leistungen zu gewähren.
Anmerkung von Detlef Brock
Es ist in der Kommentierung und Rechtsprechung umstritten, ob die Bestandskraft der Verlustfeststellung beziehungsweise die fehlende aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen diese für das Eingreifen des Leistungsausschlusses nach § 23 Abs. 3 SGB XII erforderlich ist.
6. Entscheidungen zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
6.1 Keine verfügbar
Hinweis zur Zitierweise
Nicht veröffentlichte Urteile oder Anmerkungen dürfen nur unter Angabe der Quelle zitiert werden:
• Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker KW XX/2025 – Autor: Detlef Brock
• Newsletter: Thomé Newsletter 12/2025 vom 06.04.2025 – Autor: Harald Thomé
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