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Jahresarchiv
Tacheles PM v. 27.12.2016: Bundesverfassungsgericht bestellt Tacheles als sachkundigen Dritten
Tachelesarbeit einmal anders: im Jahr 2016 wurden zwei Fachstellungnahmen zu geplanten Gesetzesänderungen geschrieben, ein Tachelesvertreter ist als Sachverständiger zu einer Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales aufgetreten und nun bestellt das Bundesverfassungsgericht Tacheles als sachkundigen Dritten im Rahmen einer Richtervorlage zur Verfassungskonformität von Sanktionen
Die Tachelesarbeit ist vielfältig, neben der persönlichen Beratung von rund 2.000 Menschen und einer Vielzahl von Beratungen per Internet und Telefon, ist der Erwerbslosenverein Tacheles auch aktiv in der sozialpolitischen Öffentlichkeitsarbeit und Vertretung der Interessen einkommens-schwacher Menschen. Im Vorfeld der Rechtsänderungen um das „9. SGB II - Änderungsgesetz“ hat der Verein zwei Fachstellungnahmen abgegeben, die einige Beachtung und positive Wirkung im Gesetzgebungsverfahren gefunden haben. Auch ist Frank Jäger von Tacheles als Sachverständiger in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Bundestag in Berlin aufgetreten.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht Tacheles als sachkundigen Dritten in einer Richtervorlage zum Sanktionsrecht bestellt. Tacheles wird aufgefordert bis Mitte Februar 2017 eine Reihe richterliche Fragen zum Umfang, Rechtskonformität und Folgen von Sanktionen zu beantworten.
„Wir halten die Sanktionen für in weiten Teilen für nicht verfassungskonform und Menschenrechts-widrig. Sanktionen bedeuten den Verlust verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Existenzsicherung. In vielen Fällen geht mit Sanktionen der Verlust der Wohnung, Energie- und Krankenkassenschulden einher“ erklärt Harald Thomé vom Verein Tacheles „Die Sanktionspraxis des Jobcenter in Wuppertal ist sehr heftig und liegt deutlich über dem Landesdurchschnitt, wir werden unsere Erfahrungen mit der oft mehr als kritischen Verwaltungspraxis in unserer Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht einfließen lassen“ umreißt Thomé die Position des Vereins.
Die PM zum Download
Lokalzeit Bergisch Land, 27.012.2016 ab 11.13 Uhr
Wuppertaler Rundschau, 28.12.2016
Die Tachelesarbeit ist vielfältig, neben der persönlichen Beratung von rund 2.000 Menschen und einer Vielzahl von Beratungen per Internet und Telefon, ist der Erwerbslosenverein Tacheles auch aktiv in der sozialpolitischen Öffentlichkeitsarbeit und Vertretung der Interessen einkommens-schwacher Menschen. Im Vorfeld der Rechtsänderungen um das „9. SGB II - Änderungsgesetz“ hat der Verein zwei Fachstellungnahmen abgegeben, die einige Beachtung und positive Wirkung im Gesetzgebungsverfahren gefunden haben. Auch ist Frank Jäger von Tacheles als Sachverständiger in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Bundestag in Berlin aufgetreten.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht Tacheles als sachkundigen Dritten in einer Richtervorlage zum Sanktionsrecht bestellt. Tacheles wird aufgefordert bis Mitte Februar 2017 eine Reihe richterliche Fragen zum Umfang, Rechtskonformität und Folgen von Sanktionen zu beantworten.
„Wir halten die Sanktionen für in weiten Teilen für nicht verfassungskonform und Menschenrechts-widrig. Sanktionen bedeuten den Verlust verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Existenzsicherung. In vielen Fällen geht mit Sanktionen der Verlust der Wohnung, Energie- und Krankenkassenschulden einher“ erklärt Harald Thomé vom Verein Tacheles „Die Sanktionspraxis des Jobcenter in Wuppertal ist sehr heftig und liegt deutlich über dem Landesdurchschnitt, wir werden unsere Erfahrungen mit der oft mehr als kritischen Verwaltungspraxis in unserer Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht einfließen lassen“ umreißt Thomé die Position des Vereins.
Die PM zum Download
Lokalzeit Bergisch Land, 27.012.2016 ab 11.13 Uhr
Wuppertaler Rundschau, 28.12.2016