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Tacheles PM 8.8.05: Wohngemeinschaften dürfen nicht schlechter gestellt werden, als allein Wohnende

Pressemitteilung 08.08.2005

Unterkunftskosten im ALG II
Wohngemeinschaften dürfen nicht schlechter gestellt werden, als allein Wohnende

Wuppertal/Osnabrück. Das Sozialgericht Osnabrück hat im Bezug zum ALG II eine wichtige Entscheidung zu den Unterkunftskosten getroffen.

Bislang haben die SGB II – Leistungsträger bei Wohngemeinschaften in Bezug auf die angemessene Größe und Preis des Wohnraum an den Richtwerten für einen Zweipersonenhaushalte orientiert. Einer zweiköpfigen Wohngemeinschaft wurden somit 60 qm zugestanden, hatten sie mehr, wurden die ALG II – Leistungsempfänger zur Kostensenkung oder zum Umzug aufgefordert.

Nun hat das Sozialgericht Osnabrück diese Praxis für rechtswidrig erklärt. Für eine solche Praxis „gibt es keinen sachlich einleuchtenden Grund“ und „keine rechtliche Grundlage im SGB II“ so das SG in seiner Entscheidungsbegründung. Diese Praxis würde nach Ansicht des Gerichts gegen das Menschenwürdeprinzip des Grundgesetz verstoßen.

„Diese Entscheidung war überfällig“ kommentiert Harald Thomé vom Verein Tacheles. „Damit werden die ARGEN wider einmal von den Gerichten in die richtige Richtung nivelliert“.

Die Entscheidung ist im Internet unter: http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd=list&range=100,100&cmd=all&Id=100

(oder Entscheidungsdatenbank Tacheles unter: www.tacheles-sozialhilfe.de > letzte Seite, derzeit vorletzte Entscheidung)

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