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Tacheles PM 19.6.08: Keine Alg II-Kürzung wegen Krankenhausessen - Tacheles rät Widerspruch einzulegen!

Tacheles e.V. M e d i e n i n f o r m a t i o n

Wuppertal, den 19.06.2008

Keine Alg II-Kürzung wegen Krankenhausessen
Tacheles rät Widerspruch einzulegen!

Durch die gestrige Entscheidung des Bundessozialgerichts fühlt sich der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Er ruft Bezieher von Arbeitslosengeld II (Alg II) auf, bei einer Kürzung der Leistungen aufgrund eines Krankenhausaufenthalts sofort Widerspruch einzulegen. Bei Altfällen kann die Leistung über einen Überprüfungsantrag zurückgefordert werden.

In der Entscheidung vom 18.06.2008 (Az. B 14 AS 22/07 R) erklärte der 14. Senat des Bundessozialgerichts die Anrechnung der Krankenhausverpflegung an das Alg II für rechtswidrig. Demnach ist weder die Anpassung der (starren) Regelleistung an eine verringerte Bedarfslage noch die Anrechnung der Vollverpflegung einer stationären Einrichtung als Einkommen erlaubt. Der Klägerin, der für die Zeit eines Krankenhausaufenthalts Anfang 2006 die Alg II-Leistung um 35 % gekürzt wurden, wurde nun durch das höchste Sozialgericht der volle Leistungssatz zugesprochen.

„Dieses Urteil stärkt die Position der Leistungsbezieher und entspricht auch der Lebenswirklichkeit. Dass ein Aufenthalt im Krankenhaus für Kranke und ihre Bedarfsgemeinschaft eine Ersparnis darstellt, die eine Kürzung rechtfertigt, stößt bei Betroffenen auf Unverständnis und Empörung“, erklärt Harald Thomé vom Verein Tacheles. Nicht nur die mehrheitliche Rechtsprechung der Landessozialgerichte, auch der Petitionsausschuss des Bundestages hatte im vergangenen Jahr die Abkehr von dieser unglücklichen und unzulässigen Regelung gefordert. Nicht nachzuvollziehen ist daher, dass Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) noch im Dezember 2007 eine Verordnung erließ, die eine Anrechnung der Krankenhauskost unter „Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit“ erneut vorsieht.

„Damit hat er die von der Fachwelt geäußerten grundsätzlichen Bedenken gegen die Anrechnung bei Krankenhaus- und Kuraufenthalten mit einem Handstreich vom Tisch gefegt“, klagt Thomé. Die neue Regelung enthält zudem eine Reihe handwerklicher und rechtlicher Fehler, die in der Praxis absurde Folgen haben und je nachdem, ob ein stationärer Aufenthalt am Monatsanfang oder in der Monatsmitte beginnt, zur Ungleichbehandlung von Betroffenen führen.

„Auch die neue Verordnung von Herrn Scholz ist rechtswidrig, da das Ministerium nicht ohne Beteiligung des Parlaments festlegen kann, was beim Alg II als Einkommen zählt“, fasst der Vertreter von Tacheles die Kritik zusammen. „Außerdem verstößt sie gegen den verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz der Gleichbehandlung.“ Auch in der Praxis ist die Neuregelung derart sperrig, dass die Alg II-Behörden sie meist nur fehlerhaft umsetzen, wie bereits zahlreiche Erfahrungen aus der Sozialberatung belegen.

Nicht zuletzt diese Gründe mögen die Richter am Bundessozialgericht bewogen haben, „erhebliche Bedenken“ zu äußern, dass die neue Regelung zur Anrechnung von Krankenhauskost überhaupt rechtmäßig ist. Obwohl er in der Klage aus dem Jahr 2006 noch nicht über die neue Alg II-Verordnung zu entscheiden hatte, hat der 14. Senat bereits eine deutliche Ansage an das Arbeitsministerium und die Arbeitslosengeld II-Behörden vor Ort gemacht.

Das aktuelle Urteil nimmt der Erwerbslosenverein Tacheles zum Anlass, Betroffene zum Widerspruch aufzurufen, wenn die Leistung wegen des Krankenhausaufenthalts gekürzt wird. Auch bei Altfällen, wenn die Frist zum Widerspruch längst verstrichen ist, kann gegen die Kürzung vorgegangen werden, egal ob sie nach neuer oder alter Regelung erfolgte. „Hier kann mit Hilfe eines Überprüfungsantrags herausgefunden werden, ob die Kürzungsbescheide rechtswidrig waren. Ist das der Fall, muss die Behörde den vorenthaltenen Betrag nachzahlen. Und zwar rückwirkend bis zu vier Jahren“, so Thomé.

Frank Jäger
Tacheles Onlineredaktion
Für Rückfragen: 0202-3 70 30 74

Hintergrundinformationen:

· Bundessozialgericht: Medieninformation Nr. 26/08
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2008&nr=10429&pos=1&anz=27

· Kürzung der Regelleistung bei Krankenhausaufenthalt
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/krankenhausaufenthalt.aspx

· Medieninformation: Bravo Herr Scholz! Glückwunsch Herr Brandner!
Verschärfung der Harz IV-Einkommensverordnung pünktlich zum Amtsantritt.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/tacheles/medieninfos/PM_2007-12-11_KH_Bravo.aspx

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