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Tacheles PM: Tacheles fordert Wiedereinführung der Härtfallregelungen bei Gesundheitsversorgung

Wuppertal, 30.08.2004

Tacheles fordert Wiedereinführung der Härtfallregelungen bei Gesundheitsversorgung
Einkommensschwache sollen von Zuzahlungen befreit werden

Wuppertal. Der Arbeitslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e. V. fordert die Wiedereinführung der Zuzahlungsbefreiung bei medizinischen Behandlungen, Hilfsmitteln und Medikamenten für Einkommensschwache.
Gerichte hätten in den letzten Monaten wiederholt die Sozialleistungsträger zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet.
Um allen Beteiligten langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu ersparen, sei eine generelle Befreiung hilfreich.

„Immer wieder erhalten kranke Sozialhilfeempfänger ihr Recht auf Gesundheit durch Gerichte zugesprochen. Sie müssen nichts zuzahlen, wenn sie eine medizinische Leistungen benötigen“. Harald Thomé ärgert sich über die umständliche Praxis in deutschen Sozialämtern. Diese verweigerten kranken Leistungsempfängern oft die nötige finanzielle Unterstützung. Kranke Leistungsempfänger müssten dann erst vor Gericht klagen, bevor sie von den Kosten für eine Therapie oder Brillen befreit werden. „Die Richter sprechen immer öfter den Einkommensschwachen eine Befreiung zu. Warum also nicht gleich eine generelle Befreiung von unsozialen Gebühren und Zuzahlungen“, so Thomé. Zuletzt habe das Oberverwaltungsgericht Lüneburg einen solchen Beschluss getroffen (Az.: 4 ME 224/04 vom 13.08.2004).
Die Logik der Urteile laute immer: Die Regelleistung von rund 290 Euro Sozialhilfe reiche nicht aus, um auch noch Medikamente, Praxisgebühren, Fahrkosten zum Arzt, Brillen usw. zu bezahlen. Daher seien die Sozialämter gehalten, die Kosten in Form von Beihilfen zu erstatten.
Um dieses Verfahren zu vereinfachen, sei es sinnvoll, Einkommensschwache generell von Zuzahlungen für Arztbesuche, Therapien, Medikamente, Brillen, und ähnliches zu befreien. Dies sei bis zur Gesundheitsreform im Dezember 2003 bewährte Praxis gewesen. Sozialhilfeempfänger, Studenten, Obdachlose und Geringverdiener konnten sich für jeweils ein Jahr von Zuzahlungen befreien lassen. Die Grenze solle bei einer Wiedereinführung erneut bei 952 Euro liegen. Bürger, die nur dieses geringe Einkommen haben, müssten befreit werden.
Besondere Sorge bereite auch die Gesundheitsversorgung bei Arbeitslosengeld II – Empfängern. Die Leistungen seien zu gering, um eine Gesundheitsversorgung der Leistungsempfänger zu sichern. „Gesundheit wird hier zu einem Luxusgut und für Arbeitslose nicht finanzierbar. Dies kann nur eine generelle Zuzahlungsbefreiung verhindern“, so Thomé.
Der Vorsitzende des Vereins Tacheles e.V. ärgert sich auch über geschönte Erfolgsmeldungen der Krankenkassen. Diese feierten den Rückgang der Arztbesuche. Dabei seien die Menschen nicht seltener krank als in den Vorjahren. „Die Menschen verzichten nur auf Arztbehandlungen, weil sie die Kosten scheuen. Dramatisch ist, dass Einkommensschwache die Krankheit verschleppen oder ohne Brille leben müssen“, so Thomé.

Gerichtsbeschlüsse zur Befreiung von Zuzahlungen kranker Leistungsempfänger
finden Sie im Internet unter:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1234
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1142

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Harald Thomé
Vorsitzender
Tacheles e.V.
Telefon 0202/ 31 84 41

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