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Tacheles PM: Tacheles erzielt Erfolg beim Datenschutz und fordert Arbeitsagentur zur Rücknahme der Formulare auf

Tacheles PM 7.Juli 2004

Tacheles erzielt Erfolg beim Datenschutz und fordert Arbeitsagentur zur Rücknahme der Formulare auf
Datenschutzbeauftragter rügt Hartz IV -Praktiken

Wuppertal. Der Sozialhilfe- und Arbeitslosenverein Tacheles e.V. hat einen wichtigen Erfolg in der Auseinandersetzung um Antragsformulare zum Arbeitslosengeld II erzielt. Der Verein hatte den Bundes-datenschutzbeauftragten auf Datenschutzver-stöße bei den Formularen aufmerksam gemacht.
Nach einer ersten Prüfung stellte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte auf die Seite der Kritiker. Demnach informiere das Zusatzblatt 2 / Verdienstbescheinigung den Arbeitgeber über die private Verhältnisse des Antragsstellers.
Heute legte der Verein weitere Kritikpunkte vor.

„Wenn selbst der Bundesdatenschutzbeauftragte unserer Kritik zustimmt, liegen wir richtig“, freute sich Harald Thomé, der Vorsitzende des Vereins Tacheles e.V.. Vergangene Woche habe er darauf hingewiesen, dass zahlreiche Verstöße gegen Datenschutz in den Formularen zum Arbeitslosengeld II enthalten seien. So dürfe der Arbeitgeber nicht erfahren, dass ein Arbeitnehmer mit einem Arbeitslosengeld II-Empfänger zusammenlebt. Genau diese Gefahr des Formulars habe nun auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erkannt.
Zudem rügte Schaar die angekündigten Wohnungsbesuche durch die Arbeitsagentur. Hierdurch sei die Unverletzlichkeit der Wohnung gefährdet. Der Bundesdatenschutzbeauftragte habe die Bundesagentur für Arbeit inzwischen zu mehr „Sensibilität im Umgang mit personenbezogenen Daten“ aufgefordert.
Von diesem Erfolg bestätigt legte Tacheles e.V. heute weitere Kritikpunkte vor. Insgesamt elf Datenschutzverstöße listete Harald Thomé in einem Schreiben an den Bundesdatenschutzbeauftragten und an die Bundesagentur für Arbeit auf.
Hierzu gehöre auch die Frage nach der Adresse und der Bankverbindung des Vermieters. Da Leistungen zur Miete aber an den Antragsteller auszuzahlen seien, erübrige sich eine solche Angabe. Harald Thomé wunderte sich über das Formular: „Für diese Vermieterdatenbank mit Millionen Einträgen gibt es keine Erforderlichkeit. Die Datenabfrage ist daher grundlos, die Speicherung erfolgt rechtswidrig.“
Die Bundesagentur für Arbeit müsse die Formulare nun endgültig zurückziehen oder einschwärzen, da die Fehler zu gravierend seien.

Die Liste aller elf Datenschutzverstöße bei Arbeitslosengeld II-Anträgen finden Sie unter:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/ALG_II_datenschutz.html

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Harald Thomé
Vorsitzender
Tacheles e.V.

Telefon: 0202/ 31 84 41

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