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Tacheles PM: Neue Verordnung benachteiligt Einkommensschwache mit Verwandtschaft

Neue Verordnung benachteiligt Einkommensschwache mit Verwandtschaft
Hartz IV lässt Verwandte früher zahlen

Wuppertal. Der Arbeitslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e. V. kritisiert die neue Verordnung zum Arbeitslosengeld II. Nun seien Verwandte von Arbeitslosengeld II - Empfängern früher zur Unterstützung ihrer Angehörigen angehalten. Hintergrund sei die Herabsenkung des Freibetrages für Verwandte von Leistungsempfängern, die mit diesen in einem Haushalt leben. Diese Regelung dränge erneut weitere Leistungsberechtigte aus den Bezug heraus. Tacheles fordere daher, diese Verschärfung zurück zunehmen.

„Die neue Ausführungsbestimmung erhöht den Druck auf Arbeitslosengeld II- Empfänger, die mit Verwandten oder Verschwägerten zusammen leben“, erläutert Harald Thomé die Änderung. Dabei sei lediglich ein Detail geändert worden.
Bisher sollten Angehörige nur dann zum Unterhalt ihrer arbeitslosen Verwandten herangezogen werden, wenn ihr monatliches Einkommen höher als der dreifache Satz der Regelleistung war. „345 Euro Regelleistung mal drei ergab bisher einen Freibetrag von 1035 Euro. Zuzüglich der anteiligen Miete durfte der Verwandte ca. 1400 Euro verdienen ohne für den Mitbewohner aufkommen zu müssen“, rechnet Thomé vor.
Dieser Freibetrag werde nun herabgesenkt. Nur noch der doppelte Regelsatz sei geschützt. „Die Verwandten dürfen nur noch 690 Euro Einkommen erzielen“. Auch hier sei die anteilige Miete berücksichtigt. So ergäbe sich ein neuer Freibetrag von nur noch ca. 940 Euro. „Wenn ihr Einkommen darüber liegt, sind sie für den arbeitslosen Verwandten verantwortlich, sofern er mit im Haushalt lebt“, so Thomé.
Da dies in vielen Fällen der Fall sei, werde die eigentliche Intention der Herabsenkung deutlich. Durch eine weitere Hürde sollten Langzeitarbeitslose aus den Bezug von Leistungen, in dem Fall Arbeitslosengeld II, herausgedrängt werden.
Die Verordnung sei eine Gebrauchsanweisung zum Arbeitslosengeld II – Gesetz. Das federführende Ministerium für Wirtschaft und Arbeit wüsste genau, dass durch die Absenkung des Freibetrages viele Verwandte den Anspruch auf Arbeitslosengeld II verlören. Thomé forderte dass Ministerium zu einer Rücknahme der Verschärfung auf: „Wir sind zuversichtlich, dass Wolfgang Clement dies noch korrigiert. Immerhin hatte er auch bei der Auszahlungslücke und den Kindersparbüchern zur Vernunft zurück gefunden“.

Den Entwurf zur Verordnung finden Sie im Internet unter:
http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/05_soziales/sgb_ii/2004_06_00_alg_ii_vo.pdf

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Harald Thomé
Vorsitzender Tacheles e.V.
Tel.: 0202 - 31 84 41

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