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Tacheles PM: Bei Antrag Entrechtung – Coburger Jobcenter fordert Vollmacht zum Schnüffeln

Tacheles PM vom 22.2. 2007
Bei Antrag Entrechtung – Coburger Jobcenter fordert Vollmacht zum Schnüffeln

Bei der Antragstellung auf Arbeitslosengeld II (Alg II), müssen Betroffene dem Jobcenter Coburg Land mit ihrer Unterschrift Sonderrechte einräumen und auf Bürgerrechte verzichten. Der Erwerbslosenverein Tacheles e.V. fordert den Alg II - Träger nun dazu auf, das rechtswidrige Formular unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen.

Wer im oberfränkischen Landkreis Coburg Land einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen muss einiges über sich ergehen lassen: Denn neben dem Ausfüllen des 19 bis 30-seitigen Antragsformulars, das je nach Fallkonstellation mit Belegen sämtlicher Angaben beizubringen ist, müssen die Antragsteller ein ‚Spezialformular’ des örtlichen Jobcenters unterzeichnen. Wer sich weigert, den als „ERKLÄRUNG“ titulierten Vordruck zu unterzeichnen, läuft Gefahr, dass der Antrag auf Grundsicherungsleistungen von der Behörde erst gar nicht bearbeitet wird.

Das Papier enthält eine Mischung aus gezielter Falschinformationen und perfider Einschüchterung. So wird den Antragstellern mitgeteilt, sie seien verpflichtet, jede Änderung der Verhältnisse von allen im Haushalt lebenden Personen mitzuteilen. „Das ist eindeutig eine Formulierung, die weit über das hinaus geht, was das Gesetz vorschreibt“, meint Harald Thomé von Verein Tacheles. Im von der Behörde geforderten Einverständnis, dass unangemeldet Hausbesuche zur Überprüfung der persönlichen Verhältnisse durch sogenannte Ermittlungsbeamte vorgenommen werden, sieht Thomé ein unrechtmäßiges Vordringen in grundgesetzlich geschützte Bereiche: „Dem Jobcenter Coburg ist offensichtlich bekannt, dass es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt. Sonst müssten sich die Antragsteller nicht gezwungener maßen damit einverstanden erklären.“

„Das Formular ist eine Generalvollmacht zum Schnüffeln, um die ohnehin schwache Rechtsposition von Alg II - Beziehern zu unterlaufen“, urteilt Thomé. Die Ermächtigung „alle Auskünfte über mich bei anderen Behörden oder [dritten] Personen“ einzuholen, geht über die bereits vielfältigen Ermittlungsmöglichkeiten des Sozialgesetzbuchs weit hinaus. „Das macht nur Sinn, wenn die Behörde solche Methoden auch voll ausschöpfen will,“ befürchtet der Vorsitzende von Tacheles e.V.: „Mit diesem einzigen Satz werden Sozialdatenschutz, ärztliche Schweigepflicht, Bankgeheimnis und ähnliche Rechte der Betroffenen komplett aufgehoben.“

Die überzogenen Mitwirkungs- und Nachweispflichten der Coburger Erklärung sind gepaart mit der Drohung, dass bei Nichterfüllung der Auflagen ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro fällig ist und falsche oder unvollständige Angaben zur Strafverfolgung führen. Derart vorgewarnt werden Alg II -Antragsteller sich dreimal überlegen, ob und wie sie ihre Interessen und Rechte gegenüber dem „mächtigen“ Jobcenter Coburg Land durchsetzen. Die Aufklärungspflicht der Behörde wird hier offen missbraucht, um durch Abschreckung rechtlich gesicherte Leistungsansprüche systematisch abzuwehren.

Die Coburger Praxis zeigt ein krasses Beispiel von Behördenwillkür und die Rechtlosstellung von Alg II - Beziehern. Deshalb hat Tacheles e.V. eine Kritik der „Coburger Erklärung“ veröffentlicht, mit der anhand von 20 Einzelpunkten die rechtswidrige Auslegung der Sozialgesetze durch das Jobcenter belegt wird. Der Verein verbindet die Kritik mit der Forderung an den oberfränkischen Alg II -Träger, auf die Verwendung des „Erklärungsformulars“ zu verzichten und auch die bereits von Antragstellern unterschriebenen Erklärungen für nichtig zu erklären. Außerdem nimmt Tacheles den konkreten Fall zum Anlass, um die Diskussion anzustoßen, wie weit Sozialbehörden in Ausübung des Rechts eigenmächtig gehen können. Thomé sieht hier den Rubikon schon lange überschritten: „Es ist an der Zeit, sich gegen solche Formen der Entrechtung und die Ausbreitung „rechtsarmer“ Räume zur Wehr zu setzen!“

Tacheles Online - Redaktion

Harald Thomé & Frank Jäger

Kontakt:

Für Rückfragen steht Ihnen Harald Thomé unter mobil: xxx zur Verfügung.

Hintergrundmaterial im Internet:

Das ganze Material ist auf der Seite www.tacheles-sozialhilfe.de zu finden und im Detail unter:

Die „Coburger Erklärung“ als PDF-Datei herunterladen unter: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2007/coburger_erklaerung.png

Die Kritik der „Coburger Erklärung“ von Gregor Kochhan und Harald Thomé unter: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2007/coburger_erklaerung_stellungnahme.aspx

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