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Tacheles PM: „Es reicht“ - Sozialverbände drohen mit Massenprotesten

Bundesminister bestimmen über Einkommensanrechnung
Reicht ein Einkommen für zwei Monate?
Tacheles: „Es reicht“ - Sozialverbände drohen mit Massenprotesten

Wuppertal. Die Arbeitslosengeld II - Auszahlung für Januar 2005 ist gefährdet. Arbeitslose, die Ende Dezember die Arbeitslosenhilfe erhalten, würden im Januar wahrscheinlich kein Arbeitslosengeld II erhalten. Durch einen Verfahrenstrick wolle die Bundesregierung Geld einsparen.
Der Sozialhilfe- und Arbeitslosenverein Tacheles e.V. fordert indes, dass die Verordnung zum Arbeitslosengeld II korrigiert werden müsse. Es sei unmöglich, zwei Monate nur von einer Arbeitslosenhilfe - Auszahlung zu leben.

„Diese Bundesregierung scheint die Realität aus dem Blick verloren zu haben. Wir hatten schon vor Wochen gefordert, dass alle Arbeitslosen ihr Geld im Januar erhalten, auch wenn im Dezember die letzte Arbeitslosenhilfe - Rate ausgezahlt werde.
Harald Thomé, Vorsitzender des Vereins Tacheles e.V. zeigt sich über die Bundesregierung enttäuscht. „Wir hatten gehofft, dass die zuständigen Minister Wolfgang Clement und Ulla Schmidt eine konstruktive Lösung finden. Nun sollen Arbeitslose im Januar kein Geld erhalten. Dabei kann keiner zwei Monate lang nur von einer Arbeitslosenhilfe - Rate leben. Außerdem müssten sie dann sogar den Krankenkassenbeitrag selber zahlen.
Thomé weist auf den juristischen Hintergrund hin. Die Verordnung zum Arbeitslosengeld II sehe vor, dass Einkommen für den Folgemonat zu berücksichtigen sei, wenn es nur fünf Tage vor diesem Monat ausgezahlt wurde.
Er forderte, die Arbeitslosenhilfe für Dezember spätestens bis Mitte Dezember 2004 auszuzahlen. „Dann wird die Arbeitslosenhilfe Dezember 2004 nicht auf das Arbeitslosengeld II für Januar 2005 angerechnet. Die Minister Wolfgang Clement und Ulla Schmidt sollten auch die Verordnung korrigieren und an die bisherige Rechtspraxis anpassen“.
Denn Juristen weisen daraufhin, dass bisher ein Einkommen nur für den Monat anzurechnen sei, in dem es zugeflossen ist. Zugleich müsse es für den jeweiligen Monat bestimmt sein.
Demnach kann die Arbeitslosenhilfe für Dezember 2004 auch nur für Dezember 2004 angerechnet werden.
Harald Thomé. „Die beteiligten Minister erinnern wir an das Urteil des Bundesverwaltungsgericht (Az. 5 C 68.03 vom 22.04.2004). Der geplante Verfahrenstrick ist rechtswidrig. Tacheles e.V. fordert eine schnelle Korrektur der Verordnung zum Arbeitslosengeld II.“
Sollten die Minister dem nicht nachkommen, wolle der Verein zum Protest aufrufen. „Es reicht! Vor allem Frau Schmidt sollte auf die Verordnung einwirken und Herrn Clement stoppen. Wenn die Minister am Verfahrenstrick festhalten, werden die Sozialverbände zu Massenprotesten aufrufen“, so Thomé.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Harald Thomé
Vorsitzender Tacheles e.V.

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