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Streit um Rechtsberatung der Caritas wird am Oberlandesgericht neu aufgerollt

Aus Stuttgarter Nachrichten vom 15.08.01:

Anwaltskammer geht in die Berufung
Streit um Rechtsberatung der Caritas wird am Oberlandesgericht neu aufgerollt

Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart, die im März Klage gegen den Caritasverband Stuttgart erhoben hatte, legt gegen die Entscheidung des Landgerichts Rechtsmittel ein. Im November soll vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart die Berufungsverhandlung beginnen.

VON BARBARA CZIMMER-GAUSS

Gegenstand der Klage ist die Rechtsberatung, die der Caritasverband seinen Klienten in Sozialhilfefragen und Angelegenheiten aus dem Familien- oder Arbeitsrecht anbietet. Das Landgericht hatte entschieden, dass die Ausarbeitung von Klageschriften, Eingaben und die Vertretung vor Gericht nicht erlaubt sind, es sei denn, es handelt sich um Ausnahmefälle. Dazu gehören Insolvenz- und Prozesskostenverfahren sowie Eilfälle. Die Rechtsanwaltskammer hatte sich nach der Verkündung durch das Landgericht zunächst zuversichtlich gezeigt, doch noch das von ihr präferierte Modell durchsetzen zu können. Demnach sollten zweimal die Woche Anwälte in den Räumen der Caritas diese Rechtsberatungen übernehmen. Die Kosten wollte die Kammer allerdings nur im ersten Jahr tragen.

Nun entschied sich die Kammer anders und geht in Berufung. "Die schriftliche Begründung des Landgerichts steht der gesprochenen Verkündung diametral entgegen und hat den Anwälten nicht gefallen'', sagt der Geschäftsführer der Kammer, Rechtsanwalt Claus Benz. Weitere Kommentare will er nicht abgeben.

Caritas-Direktor Ulrich Ahlert, eben aus dem Urlaub zurück, sah sich noch nicht im Stande, eine Einschätzung vorzunehmen. Zunächst müsse der Anwalt die Schriftsätze vorbereiten. Die Verhandlung beim Oberlandesgericht, bei der das gesamte Verfahren erneut aufgerollt wird, ist auf 9. November, 14 Uhr, in der Ulrichstraße 10 terminiert.

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