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Sozialpolitischen Infos Frieder Claus / Okt. 04
10.10.04
Liebe sozialpolitisch Interessierte,
taeglich gehen derzeit Mails zur Aufnahme in den Verteiler der Sozialpolitischen Infos ein und spiegeln das grosse Interesse an diesen Themen. Deshalb die Anregung: nutzen Sie dieses Interesse und bieten Sie lokale Veranstaltungen zu den Sozialreformen an. Die breite Bevoelkerung weiss nicht, was auf sie zukommt.
Heute finden Sie folgende 6 Themen:
1.) Neues aus der Hartzkueche
a) Software - zum 1.1.05 doch nicht einsatzbereit?
b) AlgII- Grundsicherung nicht armutssicher
c) 1-Euro-Jobs - viel Geld fuer ein riskantes Abenteuer
d) Sozialdienste im Schatten von Hartz
e) Wasser in der Regelleistung?
2.) Billiglohn
3.) EU-Verfassung - neoliberal mit Verfassungsrang
4.) Gesundheitsreform - gute Rechtssprechung fuer Einkommensschwache
5.) Aenderungen des SGB XII - Initiative fuer Recht auf Beratung
6.) Wirtschaftliche Lage und Entwicklung
Zu 1a) Software - zum 1.1.05 doch nicht einsatzbereit?
Die Hinweise haeufen sich, dass die Software zum AlgII doch nicht fristgerecht fertig wird. Fuehrt der Hartzinfarkt also in die Maut II ? Ausfuehrungen finden Sie z.B. auf der (in IT-Fragen gewoehnlich gut informierten) Internetseite von Heise http://www.heise.de/newsticker/meldung/51507
b) AlgII- Grundsicherung nicht armutssicher
Was ist eigentlich drin in der Regelleistung von 345 Euro? Eine Aufschlüsselung erlaubt die Regelsatzverordnung in Verbindung mit der Einkommens- und Verbraucherstichprobe.
In der Anlage <Neuer Regelsatz AlgII Folie.doc> finden Sie die verschiedenen Anteile. Der Satz fuer Ernaehrung sinkt z.B. von 50% des Regelsatzes der bisherigen Sozialhilfe (in Ba-Wue waren das 148,50 Euro) auf jetzt 132,48 Euro monatlich. Das sind 4,34 Euro taeglich.
Interessant wird es , wenn man die jetzt mit einer Pauschale abgegoltenen besonderen Ausgaben (bisher einmalige Leistungen) nachrechnet. Fuer Kosten der Wohnung ausserhalb der Miete sind jetzt z.B. 26,91 Euro enthalten. Das sind wie bisher der Haushaltsstrom und die Energiekosten zur Warmwasseraufbereitung und - jetzt neu - die Kosten fuer die Wohnungsrenovierung.
Zieht man von dem neuen Satz von 26,91 Euro die bisherigen Saetze fuer Strom und Warmwasser ab (hier nach den Sozialhilferichtlinien Ba-Wue), verbleiben monatlich 32 Cent fuer die Wohnungsrenovierung. Nach einem Jahr hat man tatsaechlich das Geld fuer einen Pinsel zusammen. Fuer eine Malerrenovierung einer kleinen Wohnung (mind. 1.500 Euro) muss man die Pauschale 390 Jahre ansparen.
Als heisse Luft entpuppen sich auch die vielgepriesenen neuen "Anreize" zur Armut. Die neuen Freibetraege nach § 30 SGB II lassen vom Einkommen kaum noch was uebrig, Arbeit wird richtiggehend abgestraft. Von einem Minijob mit 400 Euro brutto verbleiben nach beiliegender Berechnung (80 Euro Fahrt- und Werbungskosten) gerade mal 48 Euro uebrig, der Rest wird angerechnet. In der bisherigen Sozialhilfe waren dies immerhin noch 115 Euro, bei der Arbeitslosenhilfe mind. 165 Euro (siehe <Freibetrag §30 SGB II.doc>)
Statt diese untauglichen Freibetraege nach oben zu korrigieren, damit sich Arbeit auch wieder lohnt, fordern die Arbeitgeberverbaende, die 1-2-Euro-Jobs auf 50 Cent pro Stunde abzusenken.
Das grosse Strukturproblem einer nicht bedarfsgerechten und im Einzelfall nicht anpassbaren "Grundsicherung" Alg II, bei der gleichzeitig das unterste Netz der Sozialhilfe-HLU versperrt wird, zeigt sich im Zusammenhang mit einer Gesetzesaenderung zum § 35 SGB II http://dip.bundestag.de/btd/15/036/1503673.pdf mit der Folge, dass AlgII-Bezieher moeglicherweise von stationaerer Hilfe ausgeschlossen werden: sie koennen mit den starr festgelegten 345 Euro die Anteile fuer die Hilfe zum Lebensunterhalt in stationaeren Pflegesaetzen (die i.d.R. deutlich hoeher liegen) nicht mehr bezahlen. Eine Aufstockung durch Sozialhilfe ist fuer sie durch § 21 SGB XII nicht erlaubt. Schwer betroffen waeren hier insbesondere stationaere Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, der Sozialpsychiatrie, aber auch Frauenhaeuser etc. Eine grafische Darstellung des Problems finden Sie in der Anlage <35 SGBXII Ausschluss stationär.doc>
Korrigiert werden muss die Aussage in den letzten Infos mit der Belastungsgrenze fuer Zuzahlungen nach der Gesundheitsreform bei AlgII-Beziehern. In einer Gesetzesaenderung vom 30.7.04 (man kann einfach nicht mehr alles lesen) wurde § 62 SGB V dahingehend angepasst, dass Bezieher von AlgII nun Sozialhilfebeziehern gleichgesteltt werden. Mit der neuen Regelleistung erhoeht sich nun die Belastungsgrenze fuer Zuzahlungen (von bisher 70-72 Euro) auf 82,80 Euro jaehrlich ab 2005 (bei chronisch Kranken die Haelfte).
Zu 1c) 1-Euro-Jobs - viel Geld fuer ein riskantes Abenteuer
Die unwaegbaren Risiken der 1-2-Euro-Jobs im angestrebten Umfang von 600.000 Stellen (Clement) liegen im Wesentlichen in folgenden Punkten:
- Arbeit fuehrt nicht mehr aus der Hilfebeduerftigkeit (working-poor-Segment)
- Verdraengung regulaerer Arbeit durch die neuen "Jobs"
- Massiver Druck auf bestehende Tarifloehne
- Sozialbereich wird zur "Schmuddelecke"
Die Wohlfahrtsverbaende haben in der wichtigen Auseinandersetzung weitgehend gekniffen und stehen in Gefahr, zu Profiteuren der Massenarbeitslosigkeit zu werden. Entscheidend war hier der Druck ihrer grossen Mitgliedsunternehmen.
Berechnungen zeigen nun aber, dass mit den unentlohnten Arbeitsgelegenheiten viel Geld zum Fenster hinausgeworfen wird - bei unwaegbaren Risiken (s.o.).
Wuerden die Kosten der "Jobs" fuer echte, entlohnte Arbeitsverhaeltnisse eingesetzt, wuerden sich Ersparnisse von sage und schreibe 190 Mio. Euro pro 100.000 Plaetzen ergeben. Beim angestrebten Volumen von 600.000 "Jobs" also ein Milliardenbetrag - ohne die grossen und von niemandem waegbaren Risiken. Eine Musterberechnung finden Sie in der Anlage <KoVgl ArbGel FC.doc>
Zu 1d) Sozialdienste im Schatten von Hartz
Einen Paradigmenwechsel werden auch die Sozialdienste mit Hartz IV erleben. Die Finanzierung nach § 16, Abs. 2 SGB II ist gegenueber der Sozialhilfe vorrangig und bringt die Beratungsleistungen wie Drogen-, Schuldnerberatung, psychosoziale Dienste etc. in einen voellig neuen Kontext. Sie werden Agenten eines sanktionsbewehrten Apparates mit Mitteilungspflichten nach §§ 60 und 61 SGB II. Die Beratungsziele verkuerzen sich auf die Eingliederung in Arbeit und befristen sich auf die Hilfebeduerftigkeit.
In diesem Zusammenhang duerften sich z.B. Schwierigkeiten fuer den Fallmanager geben, einer vor den Schlaegen ihres Partners fliehenden Frau die Kosten des Frauenhauses nach § 16 Abs. 2 SGB II zu bewilligen, wenn diese Hilfe die Eingliederungschancen in Arbeit nicht verbessert. Was macht eine Schuldenberatung, die in der Mitte einer umfangreichen Entschuldung steckt, der Klient aber in Arbeit vermittelt wird und damit die Hilfebeduerftigkeit endet? Die Kosten der Schuldnerberatung werden nur im Ausnahmefall weiter, dann aber als Darlehen, uebernommen und fuer die Entschuldung laufen dann weitere Schulden auf. Auch die Drogenberatung endet bei Vermittlung eines Arbeitsplatzes, der zur Hilfefreiheit fuehrt - im Gegensatz zur Drogenabhaengigkeit!
Den Zusammenhang finden Sie dargestellt in der Anlage <SozDienste 16_SGBII Folie.doc>
Zu 1e) Wasser in der Regelleistung?
In immer mehr Agenturen tauchen Richtlinien auf, wonach Wasserkosten in der Regelleistung von 345 Euro enthalten und aus dieser zu bezahlen seien. Dies ist falsch! Massgebend ist hier die Regelsatzverordnung, da der Sozialhilferegelsatz die Referenzleistung fuer die Regelleistung des AlgII ist. Demnach sind in der Regelleistung nur Strom, Energie fuer Warmwasser und Instandhaltung der Wohnung enthalten (s. 1b). Kosten fuer Wasser muessen also, wie bisher in der Sozialhilfe, im Rahmen der Unterkunftskosten uebernommen werden.
Problem hierbei ist, dass die Arbeitsagenturen keine Erfahrung mit dem Regelsatz der Sozialhilfe haben (woher auch). In einem Schriftwechsel des Diakonischen Werkes mit dem BMWA (Bundesarbeitsministerium) wurde der Sachverhalt klargestellt. Die Bundesagentur fuer Arbeit soll die Rechtslage in neuen Richtlinien aufnehmen.
Zu 2.) Billiglohn
Mit der neuen HartzIV-Regelung, dass jede Arbeit zumutbar ist - mit und ohne Lohn - erhaelt die Diskussion um einen Mindestlohn neue Dringlichkeit. In 19 der 29 OECD-Laendern gibt es solche Untergrenzen.
Nach Angaben der Bundesregierung gibt es ca. 130 Tarifvertraege mit Entgelten unter 6 Euro pro Stunde. Spitzenreiter sind nach meiner Kenntnis im Westen der randstad-verdi-Vertrag fuer Zeitarbeit mit 5,11 Euro pro Stunde und in Thueringen der fuer Friseure mit 3,18 Euro pro Stunde. Sittenwidrigkeit kann aber erst 30% darunter eingeklagt werden. Im obigen Fall sind dies dann 3,58 und 2,23 Euro pro Stunde.
Weiteres Problem sind die nur noch 70% der Beschaeftigten im Westen und 55% im Osten, die durch Tarifvertraege geschuetzt sind, es gibt immer mehr "Vogelfreie".
In der SPD entsteht aktuell wieder eine Diskussion um die Zumutbarkeitsregeln. Schreiben Sie also Ihren SPD-Abgeordneten, dass Arbeit existenzsichernd sein muss und Zumutbarkeitsregeln diesen Standard sicherstellen muessen.
Der zweite notwendige Schritt sind dann aber entsprechende Mindestloehne. Sie sollten jedoch branchenbezogen eingefuehrt werden: ein Mindestlohn von 8,50 Euro waere fuer die Metallbranche ein gewaltiger Rutsch nach unten, fuer den Garten- und Landschaftsbau aber schon eine Insolvenzgefahr. Und mit einem einheitlichen Mindestlohn von 7,61 Euro in Frankreich ist dort schon jeder Dritte zum Mindestloehner geworden.
Zu 3.) EU-Verfassung - neoliberal mit Verfassungsrang
Kaum jemand kennt den Verfassungsentwurf, den die Regierungs- und Staatschefs der Mitgliedslaender bereits am 29.10.04 unterzeichnen sollen - ein Skandal fuer eine Verfassungsdiskussion mit solcher Tragweite.
Es handelt sich um eine zutiefst "unchristliche Verfassung": Militarisierung, neoliberale Prinzipien im Verfassungsrang, unsozial und imperialistisch.
Wirtschaftliche Interessen werden dem menschlichen Leben uebergeordnet, Steuerharmonisierung wird nur fuer die Verbrauchssteuern angestrebt (und damit die Chance auf eine Anpassung von Lohn- und Gewinnsteuern und einheitlicher Sozialstandards verschenkt!). Militaerisches Eingreifen weltweit bei zwingend zu steigerndem Verteidigungshaushalt wird schon moeglich, wenn die "Interessen" der Union tangiert sind.
Mit dieser Verfassung wird eine noch bedrohlichere Zukunft vorbereitet. Bitte unterstuetzen Sie die wichtige Unterschriftenaktion des 3. Friedenskongresses in Hannover www.friedenskongress-hannover.de mit der wichtigen Forderung, die Bevölkerung über den Inhalt der Verfassung aufzuklären.
Zu 4.) Gesundheitsreform - gute Rechtssprechung fuer Einkommensschwache
Wenigstens die Oberverwaltungsgerichte scheinen den Betrug nicht mitzutragen, wonach die hoeheren Gesundheitskosten auch noch aus dem Sozialhilfesatz zu zahlen seien, ohne dass dieser erhoeht wurde.
Die Rechtslage hat sich merklich positiv entwickelt. Einen Ueberblick zum aktuellen Sachstand finden Sie in der Anlage <GMG Rechtslage Härtefälle.doc>
Allerdings handelt es sich nur um eine kurzfristige Gutwetterlage, denn die neuen Gesetze ab Januar schaffen die einmaligen Beihilfen fuer Brillen und Medikamente mit der pauschalierten Leistung endgueltig ab. Dann verbleibt jedoch wenigstens die Chance fuer ein Darlehen in solchen Faellen.
Zu 5.) Aenderungen des SGB XII - Initiative fuer Recht auf Beratung
Ueberraschenderweise gibt es aktuell gleich zwei Vorhaben, das SGB XII zu aendern.
1.) Mit der Bundesratsdrucksache 676/04 werden im Rahmen einer angestrebten Verwaltungsvereinfachung Aenderungsvorschlaege zum SGB XII vorgelegt.
Das DW EKD hat hierzu beiliegende Stellungnahme vorgelegt (s. <DWEKD Position SGB XII Aenderungen 8-04.doc>, dort 2b). Besonders die Initiative zur Verankerung eines Beratungsanspruchs in § 73 SGB XII ist dabei für viele Arbeitsfelder von Bedeutung (Beratungsstellen, Frauenhaeuser, Wohnungslosenhilfe u.a.), denn auf Beratung besteht ab Januar kein gesicherter Rechtsanspruch mehr.
Da es sich um die Bundesratsebene handelt, kann die Initiative mit Schreiben an die Landtagsabgeordneten und Landes-Sozialministerien unterstützt werden.
Hierzu auch die Tacheles-Initiative unter http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/initiative_sozialberatung.html
2.) Mit der Bundestagsdrucksache 15/3673, siehe http://dip.bundestag.de/btd/15/036/1503673.pdf sollen die Bundeslaender legitimiert werden, die Regelsaetze bereits zum 1.1.05 erstmalig neu festlegen duerfen. Des Weiteren soll die in § 35 SGB XII bereits festgelegte staerkere Heranziehung von Unterhaltsverpflichteten zum Unterhalt "praezisiert" oder weiter als bisher gefasst werden. Mit Letzterem wird vor allem ein Anliegen der Sozialhilfetraeger aufgegriffen, den Einkommenseinsatz im stationaeren Bereich im HLU-Rahmen
auszuweiten. Probleme entstehen dabei insbesondere für Angehoerige von Heimbewohnern, die damit so behandelt werden, als wenn sie selbst Heimbewohner waeren. Weiter aber auch, wie unter 1b) ausgefuehrt, bei AlgII-Beziehern, die die HLU in stationaeren Einrichtungen nicht mehr bezahlen koennen.
Zu 6.) Wirtschaftliche Lage und Entwicklung
Normalerweise muss man endlose Internetseiten recherchieren, um zu einer komprimierten Situationsbeschreibung der wirtschaftlichen Situation zu kommen. Eine m.E. sehr gute Zusammenfassung bietet ein aktueller Artikel aus der Zeitschrift "junge Welt" unter http://www.jungewelt.de/2004/09-20/005.php
Hochinteressant dabei die Daten, wie die Konjunktur durch die nationale Kaufkraftschwäche - von neoliberalen Billiglöhnen, Minijobs und Sozialabbau entwickelt - erdrosselt wird.
Hierzu aus unverdächtiger Quelle der Chefökonom der großen US-Investmentbank Goldman Sachs, Jim O’Neill, in einem Zeit-Gespräch (19.8.04): »Deutschlands Unternehmen sind extrem wettbewerbsfähig, das beweisen gerade die hohen Exportzahlen, und trotzdem investieren sie wenig und schaffen kaum neue Jobs. Warum? Weil ihnen der heimische Markt weggebrochen ist.« O’Neill rechnet damit, daß der Dollarkurs wegen des US-Leistungsbilanzdefizits und des nachlassenden US-Wirtschaftswachstums weiter abgewertet und der Eurokurs Ende des Jahres bei 1,32 Dollar stehen werde. »Insgesamt hat Amerika eine Finanzierungslücke von gut sechs Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Das ist langfristig nicht durchzuhalten. Irgendwann hören die asiatischen Zentralbanken auf, Dollar zu kaufen. Und dann kennt der Dollar nur eine Richtung – nach unten.« Deutschland werde dann große Probleme bei den Exporten bekommen. Deshalb müßten sich die Deutschen so rasch wie möglich von ihrer Exportabhängigkeit befreien und die Binnennachfrage stärken.
Mit klammheimlicher Freude nehme ich damit zur Kenntnis, dass der Neoliberalismus sich selbst ins Knie schießt.
Es grüsst Sie freundlich
Frieder Claus
P.S.: Nachdem es bei der angewachsenen Masse von Abonnenten, unabhaengig vom verwendeten Zeichensatz, immer wieder zu Darstellungsproblemen mit den Umlauten kommt, werden die Sozialpolitischen Infos ohne Umlaute verfasst. Bitte haben Sie deshalb Verstaendnis fuer die etwas schwierigere Lesbarkeit.
Hinweis: Mit einem einfachen Mail an friederclaus@web.de koennen Sie sich in den Direktverteiler der Sozialpolitischen Infos aufnehmen oder aus diesem loeschen lassen, wenn Sie diese nicht mehr erhalten moechten.
Liebe sozialpolitisch Interessierte,
taeglich gehen derzeit Mails zur Aufnahme in den Verteiler der Sozialpolitischen Infos ein und spiegeln das grosse Interesse an diesen Themen. Deshalb die Anregung: nutzen Sie dieses Interesse und bieten Sie lokale Veranstaltungen zu den Sozialreformen an. Die breite Bevoelkerung weiss nicht, was auf sie zukommt.
Heute finden Sie folgende 6 Themen:
1.) Neues aus der Hartzkueche
a) Software - zum 1.1.05 doch nicht einsatzbereit?
b) AlgII- Grundsicherung nicht armutssicher
c) 1-Euro-Jobs - viel Geld fuer ein riskantes Abenteuer
d) Sozialdienste im Schatten von Hartz
e) Wasser in der Regelleistung?
2.) Billiglohn
3.) EU-Verfassung - neoliberal mit Verfassungsrang
4.) Gesundheitsreform - gute Rechtssprechung fuer Einkommensschwache
5.) Aenderungen des SGB XII - Initiative fuer Recht auf Beratung
6.) Wirtschaftliche Lage und Entwicklung
Zu 1a) Software - zum 1.1.05 doch nicht einsatzbereit?
Die Hinweise haeufen sich, dass die Software zum AlgII doch nicht fristgerecht fertig wird. Fuehrt der Hartzinfarkt also in die Maut II ? Ausfuehrungen finden Sie z.B. auf der (in IT-Fragen gewoehnlich gut informierten) Internetseite von Heise http://www.heise.de/newsticker/meldung/51507
b) AlgII- Grundsicherung nicht armutssicher
Was ist eigentlich drin in der Regelleistung von 345 Euro? Eine Aufschlüsselung erlaubt die Regelsatzverordnung in Verbindung mit der Einkommens- und Verbraucherstichprobe.
In der Anlage <Neuer Regelsatz AlgII Folie.doc> finden Sie die verschiedenen Anteile. Der Satz fuer Ernaehrung sinkt z.B. von 50% des Regelsatzes der bisherigen Sozialhilfe (in Ba-Wue waren das 148,50 Euro) auf jetzt 132,48 Euro monatlich. Das sind 4,34 Euro taeglich.
Interessant wird es , wenn man die jetzt mit einer Pauschale abgegoltenen besonderen Ausgaben (bisher einmalige Leistungen) nachrechnet. Fuer Kosten der Wohnung ausserhalb der Miete sind jetzt z.B. 26,91 Euro enthalten. Das sind wie bisher der Haushaltsstrom und die Energiekosten zur Warmwasseraufbereitung und - jetzt neu - die Kosten fuer die Wohnungsrenovierung.
Zieht man von dem neuen Satz von 26,91 Euro die bisherigen Saetze fuer Strom und Warmwasser ab (hier nach den Sozialhilferichtlinien Ba-Wue), verbleiben monatlich 32 Cent fuer die Wohnungsrenovierung. Nach einem Jahr hat man tatsaechlich das Geld fuer einen Pinsel zusammen. Fuer eine Malerrenovierung einer kleinen Wohnung (mind. 1.500 Euro) muss man die Pauschale 390 Jahre ansparen.
Als heisse Luft entpuppen sich auch die vielgepriesenen neuen "Anreize" zur Armut. Die neuen Freibetraege nach § 30 SGB II lassen vom Einkommen kaum noch was uebrig, Arbeit wird richtiggehend abgestraft. Von einem Minijob mit 400 Euro brutto verbleiben nach beiliegender Berechnung (80 Euro Fahrt- und Werbungskosten) gerade mal 48 Euro uebrig, der Rest wird angerechnet. In der bisherigen Sozialhilfe waren dies immerhin noch 115 Euro, bei der Arbeitslosenhilfe mind. 165 Euro (siehe <Freibetrag §30 SGB II.doc>)
Statt diese untauglichen Freibetraege nach oben zu korrigieren, damit sich Arbeit auch wieder lohnt, fordern die Arbeitgeberverbaende, die 1-2-Euro-Jobs auf 50 Cent pro Stunde abzusenken.
Das grosse Strukturproblem einer nicht bedarfsgerechten und im Einzelfall nicht anpassbaren "Grundsicherung" Alg II, bei der gleichzeitig das unterste Netz der Sozialhilfe-HLU versperrt wird, zeigt sich im Zusammenhang mit einer Gesetzesaenderung zum § 35 SGB II http://dip.bundestag.de/btd/15/036/1503673.pdf mit der Folge, dass AlgII-Bezieher moeglicherweise von stationaerer Hilfe ausgeschlossen werden: sie koennen mit den starr festgelegten 345 Euro die Anteile fuer die Hilfe zum Lebensunterhalt in stationaeren Pflegesaetzen (die i.d.R. deutlich hoeher liegen) nicht mehr bezahlen. Eine Aufstockung durch Sozialhilfe ist fuer sie durch § 21 SGB XII nicht erlaubt. Schwer betroffen waeren hier insbesondere stationaere Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, der Sozialpsychiatrie, aber auch Frauenhaeuser etc. Eine grafische Darstellung des Problems finden Sie in der Anlage <35 SGBXII Ausschluss stationär.doc>
Korrigiert werden muss die Aussage in den letzten Infos mit der Belastungsgrenze fuer Zuzahlungen nach der Gesundheitsreform bei AlgII-Beziehern. In einer Gesetzesaenderung vom 30.7.04 (man kann einfach nicht mehr alles lesen) wurde § 62 SGB V dahingehend angepasst, dass Bezieher von AlgII nun Sozialhilfebeziehern gleichgesteltt werden. Mit der neuen Regelleistung erhoeht sich nun die Belastungsgrenze fuer Zuzahlungen (von bisher 70-72 Euro) auf 82,80 Euro jaehrlich ab 2005 (bei chronisch Kranken die Haelfte).
Zu 1c) 1-Euro-Jobs - viel Geld fuer ein riskantes Abenteuer
Die unwaegbaren Risiken der 1-2-Euro-Jobs im angestrebten Umfang von 600.000 Stellen (Clement) liegen im Wesentlichen in folgenden Punkten:
- Arbeit fuehrt nicht mehr aus der Hilfebeduerftigkeit (working-poor-Segment)
- Verdraengung regulaerer Arbeit durch die neuen "Jobs"
- Massiver Druck auf bestehende Tarifloehne
- Sozialbereich wird zur "Schmuddelecke"
Die Wohlfahrtsverbaende haben in der wichtigen Auseinandersetzung weitgehend gekniffen und stehen in Gefahr, zu Profiteuren der Massenarbeitslosigkeit zu werden. Entscheidend war hier der Druck ihrer grossen Mitgliedsunternehmen.
Berechnungen zeigen nun aber, dass mit den unentlohnten Arbeitsgelegenheiten viel Geld zum Fenster hinausgeworfen wird - bei unwaegbaren Risiken (s.o.).
Wuerden die Kosten der "Jobs" fuer echte, entlohnte Arbeitsverhaeltnisse eingesetzt, wuerden sich Ersparnisse von sage und schreibe 190 Mio. Euro pro 100.000 Plaetzen ergeben. Beim angestrebten Volumen von 600.000 "Jobs" also ein Milliardenbetrag - ohne die grossen und von niemandem waegbaren Risiken. Eine Musterberechnung finden Sie in der Anlage <KoVgl ArbGel FC.doc>
Zu 1d) Sozialdienste im Schatten von Hartz
Einen Paradigmenwechsel werden auch die Sozialdienste mit Hartz IV erleben. Die Finanzierung nach § 16, Abs. 2 SGB II ist gegenueber der Sozialhilfe vorrangig und bringt die Beratungsleistungen wie Drogen-, Schuldnerberatung, psychosoziale Dienste etc. in einen voellig neuen Kontext. Sie werden Agenten eines sanktionsbewehrten Apparates mit Mitteilungspflichten nach §§ 60 und 61 SGB II. Die Beratungsziele verkuerzen sich auf die Eingliederung in Arbeit und befristen sich auf die Hilfebeduerftigkeit.
In diesem Zusammenhang duerften sich z.B. Schwierigkeiten fuer den Fallmanager geben, einer vor den Schlaegen ihres Partners fliehenden Frau die Kosten des Frauenhauses nach § 16 Abs. 2 SGB II zu bewilligen, wenn diese Hilfe die Eingliederungschancen in Arbeit nicht verbessert. Was macht eine Schuldenberatung, die in der Mitte einer umfangreichen Entschuldung steckt, der Klient aber in Arbeit vermittelt wird und damit die Hilfebeduerftigkeit endet? Die Kosten der Schuldnerberatung werden nur im Ausnahmefall weiter, dann aber als Darlehen, uebernommen und fuer die Entschuldung laufen dann weitere Schulden auf. Auch die Drogenberatung endet bei Vermittlung eines Arbeitsplatzes, der zur Hilfefreiheit fuehrt - im Gegensatz zur Drogenabhaengigkeit!
Den Zusammenhang finden Sie dargestellt in der Anlage <SozDienste 16_SGBII Folie.doc>
Zu 1e) Wasser in der Regelleistung?
In immer mehr Agenturen tauchen Richtlinien auf, wonach Wasserkosten in der Regelleistung von 345 Euro enthalten und aus dieser zu bezahlen seien. Dies ist falsch! Massgebend ist hier die Regelsatzverordnung, da der Sozialhilferegelsatz die Referenzleistung fuer die Regelleistung des AlgII ist. Demnach sind in der Regelleistung nur Strom, Energie fuer Warmwasser und Instandhaltung der Wohnung enthalten (s. 1b). Kosten fuer Wasser muessen also, wie bisher in der Sozialhilfe, im Rahmen der Unterkunftskosten uebernommen werden.
Problem hierbei ist, dass die Arbeitsagenturen keine Erfahrung mit dem Regelsatz der Sozialhilfe haben (woher auch). In einem Schriftwechsel des Diakonischen Werkes mit dem BMWA (Bundesarbeitsministerium) wurde der Sachverhalt klargestellt. Die Bundesagentur fuer Arbeit soll die Rechtslage in neuen Richtlinien aufnehmen.
Zu 2.) Billiglohn
Mit der neuen HartzIV-Regelung, dass jede Arbeit zumutbar ist - mit und ohne Lohn - erhaelt die Diskussion um einen Mindestlohn neue Dringlichkeit. In 19 der 29 OECD-Laendern gibt es solche Untergrenzen.
Nach Angaben der Bundesregierung gibt es ca. 130 Tarifvertraege mit Entgelten unter 6 Euro pro Stunde. Spitzenreiter sind nach meiner Kenntnis im Westen der randstad-verdi-Vertrag fuer Zeitarbeit mit 5,11 Euro pro Stunde und in Thueringen der fuer Friseure mit 3,18 Euro pro Stunde. Sittenwidrigkeit kann aber erst 30% darunter eingeklagt werden. Im obigen Fall sind dies dann 3,58 und 2,23 Euro pro Stunde.
Weiteres Problem sind die nur noch 70% der Beschaeftigten im Westen und 55% im Osten, die durch Tarifvertraege geschuetzt sind, es gibt immer mehr "Vogelfreie".
In der SPD entsteht aktuell wieder eine Diskussion um die Zumutbarkeitsregeln. Schreiben Sie also Ihren SPD-Abgeordneten, dass Arbeit existenzsichernd sein muss und Zumutbarkeitsregeln diesen Standard sicherstellen muessen.
Der zweite notwendige Schritt sind dann aber entsprechende Mindestloehne. Sie sollten jedoch branchenbezogen eingefuehrt werden: ein Mindestlohn von 8,50 Euro waere fuer die Metallbranche ein gewaltiger Rutsch nach unten, fuer den Garten- und Landschaftsbau aber schon eine Insolvenzgefahr. Und mit einem einheitlichen Mindestlohn von 7,61 Euro in Frankreich ist dort schon jeder Dritte zum Mindestloehner geworden.
Zu 3.) EU-Verfassung - neoliberal mit Verfassungsrang
Kaum jemand kennt den Verfassungsentwurf, den die Regierungs- und Staatschefs der Mitgliedslaender bereits am 29.10.04 unterzeichnen sollen - ein Skandal fuer eine Verfassungsdiskussion mit solcher Tragweite.
Es handelt sich um eine zutiefst "unchristliche Verfassung": Militarisierung, neoliberale Prinzipien im Verfassungsrang, unsozial und imperialistisch.
Wirtschaftliche Interessen werden dem menschlichen Leben uebergeordnet, Steuerharmonisierung wird nur fuer die Verbrauchssteuern angestrebt (und damit die Chance auf eine Anpassung von Lohn- und Gewinnsteuern und einheitlicher Sozialstandards verschenkt!). Militaerisches Eingreifen weltweit bei zwingend zu steigerndem Verteidigungshaushalt wird schon moeglich, wenn die "Interessen" der Union tangiert sind.
Mit dieser Verfassung wird eine noch bedrohlichere Zukunft vorbereitet. Bitte unterstuetzen Sie die wichtige Unterschriftenaktion des 3. Friedenskongresses in Hannover www.friedenskongress-hannover.de mit der wichtigen Forderung, die Bevölkerung über den Inhalt der Verfassung aufzuklären.
Zu 4.) Gesundheitsreform - gute Rechtssprechung fuer Einkommensschwache
Wenigstens die Oberverwaltungsgerichte scheinen den Betrug nicht mitzutragen, wonach die hoeheren Gesundheitskosten auch noch aus dem Sozialhilfesatz zu zahlen seien, ohne dass dieser erhoeht wurde.
Die Rechtslage hat sich merklich positiv entwickelt. Einen Ueberblick zum aktuellen Sachstand finden Sie in der Anlage <GMG Rechtslage Härtefälle.doc>
Allerdings handelt es sich nur um eine kurzfristige Gutwetterlage, denn die neuen Gesetze ab Januar schaffen die einmaligen Beihilfen fuer Brillen und Medikamente mit der pauschalierten Leistung endgueltig ab. Dann verbleibt jedoch wenigstens die Chance fuer ein Darlehen in solchen Faellen.
Zu 5.) Aenderungen des SGB XII - Initiative fuer Recht auf Beratung
Ueberraschenderweise gibt es aktuell gleich zwei Vorhaben, das SGB XII zu aendern.
1.) Mit der Bundesratsdrucksache 676/04 werden im Rahmen einer angestrebten Verwaltungsvereinfachung Aenderungsvorschlaege zum SGB XII vorgelegt.
Das DW EKD hat hierzu beiliegende Stellungnahme vorgelegt (s. <DWEKD Position SGB XII Aenderungen 8-04.doc>, dort 2b). Besonders die Initiative zur Verankerung eines Beratungsanspruchs in § 73 SGB XII ist dabei für viele Arbeitsfelder von Bedeutung (Beratungsstellen, Frauenhaeuser, Wohnungslosenhilfe u.a.), denn auf Beratung besteht ab Januar kein gesicherter Rechtsanspruch mehr.
Da es sich um die Bundesratsebene handelt, kann die Initiative mit Schreiben an die Landtagsabgeordneten und Landes-Sozialministerien unterstützt werden.
Hierzu auch die Tacheles-Initiative unter http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/initiative_sozialberatung.html
2.) Mit der Bundestagsdrucksache 15/3673, siehe http://dip.bundestag.de/btd/15/036/1503673.pdf sollen die Bundeslaender legitimiert werden, die Regelsaetze bereits zum 1.1.05 erstmalig neu festlegen duerfen. Des Weiteren soll die in § 35 SGB XII bereits festgelegte staerkere Heranziehung von Unterhaltsverpflichteten zum Unterhalt "praezisiert" oder weiter als bisher gefasst werden. Mit Letzterem wird vor allem ein Anliegen der Sozialhilfetraeger aufgegriffen, den Einkommenseinsatz im stationaeren Bereich im HLU-Rahmen
auszuweiten. Probleme entstehen dabei insbesondere für Angehoerige von Heimbewohnern, die damit so behandelt werden, als wenn sie selbst Heimbewohner waeren. Weiter aber auch, wie unter 1b) ausgefuehrt, bei AlgII-Beziehern, die die HLU in stationaeren Einrichtungen nicht mehr bezahlen koennen.
Zu 6.) Wirtschaftliche Lage und Entwicklung
Normalerweise muss man endlose Internetseiten recherchieren, um zu einer komprimierten Situationsbeschreibung der wirtschaftlichen Situation zu kommen. Eine m.E. sehr gute Zusammenfassung bietet ein aktueller Artikel aus der Zeitschrift "junge Welt" unter http://www.jungewelt.de/2004/09-20/005.php
Hochinteressant dabei die Daten, wie die Konjunktur durch die nationale Kaufkraftschwäche - von neoliberalen Billiglöhnen, Minijobs und Sozialabbau entwickelt - erdrosselt wird.
Hierzu aus unverdächtiger Quelle der Chefökonom der großen US-Investmentbank Goldman Sachs, Jim O’Neill, in einem Zeit-Gespräch (19.8.04): »Deutschlands Unternehmen sind extrem wettbewerbsfähig, das beweisen gerade die hohen Exportzahlen, und trotzdem investieren sie wenig und schaffen kaum neue Jobs. Warum? Weil ihnen der heimische Markt weggebrochen ist.« O’Neill rechnet damit, daß der Dollarkurs wegen des US-Leistungsbilanzdefizits und des nachlassenden US-Wirtschaftswachstums weiter abgewertet und der Eurokurs Ende des Jahres bei 1,32 Dollar stehen werde. »Insgesamt hat Amerika eine Finanzierungslücke von gut sechs Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Das ist langfristig nicht durchzuhalten. Irgendwann hören die asiatischen Zentralbanken auf, Dollar zu kaufen. Und dann kennt der Dollar nur eine Richtung – nach unten.« Deutschland werde dann große Probleme bei den Exporten bekommen. Deshalb müßten sich die Deutschen so rasch wie möglich von ihrer Exportabhängigkeit befreien und die Binnennachfrage stärken.
Mit klammheimlicher Freude nehme ich damit zur Kenntnis, dass der Neoliberalismus sich selbst ins Knie schießt.
Es grüsst Sie freundlich
Frieder Claus
P.S.: Nachdem es bei der angewachsenen Masse von Abonnenten, unabhaengig vom verwendeten Zeichensatz, immer wieder zu Darstellungsproblemen mit den Umlauten kommt, werden die Sozialpolitischen Infos ohne Umlaute verfasst. Bitte haben Sie deshalb Verstaendnis fuer die etwas schwierigere Lesbarkeit.
Hinweis: Mit einem einfachen Mail an friederclaus@web.de koennen Sie sich in den Direktverteiler der Sozialpolitischen Infos aufnehmen oder aus diesem loeschen lassen, wenn Sie diese nicht mehr erhalten moechten.