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Jahresarchiv
Sozialpolitische Infos von Frieder Claus vom 23.08.04
Vorwort: Danke Frieder, das du deine Infos wieder erstellst !
Grüße
Harald
------------------------------------
Liebe sozialpolitisch Interessierte,
hier sind sie wieder - die Sozialpolitischen Infos. Nach acht Monaten an der neuen Stelle im Diakonischen Werk Wuerttemberg und Untergang im Reformchaos haben mich die entsprechenden Bitten weichgeklopft...
Sie erhalten die Infos zukünftig von meiner privaten Mailadresse.
Im Sommerloch finden Sie folgende 6 Themen:
1.) Neues aus der Hartzkueche
a) Neues Initiativprogramm der BA: Unentlohnte Arbeit für Alhi-Empfänger schon ab Okt. 04
b) Neue Haerten für Empfänger von Alg II
c) Hartz IV verfassungswidrig ?
d) Das neue Alg II - die armutspolitische Brisanz
2.) Aenderung des SGB XII (Sozialhilfe) - Regelsaetze der Landesfuersten?
3.) Gesundheitsreform - Fiasko für Einkommensschwache
4.) Erst verarmt, dann rechtlos? Gebuehren der Sozialgerichte für Arbeitslose
5.) Reich und Arm - Kluft vergroessert sich rasant
6.) Die Sozialreformen - Ueberblick
Zu 1a) Neues Initiativprogramm der BA: Unentlohnte Arbeit für Alhi-Bezieher schon ab 10/04
Mit einem neuen "Initiativprogramm" der BA-Zentrale in Berlin will die Arbeitsagentur auf Kanzlers Wunsch schon bis 1.10.04 bereits 100.000 Beschaeftigungsmöglichkeiten für Alhi-Bezieher schaffen, darunter 50.000 mit der Praemienvariante.
- Einsatzzeit 6 - 12 Monate !
- Die Praemie soll dabei "max." 1,50 Euro/Std. betragen (was drunter liegt, fließt wohl dem Beschaeftigungsträger zu, der insgesamt 500 Euro mtl. bekommt und davon die Praemie abfuehrt).
- Da Arbeit ohne Lohn nach der noch gueltigen Rechtsgrundlage im SGB III noch nicht erzwungen werden kann, soll Verweigerern eine "Trainingsmassnahme" zur Pruefung der Arbeitswilligkeit verpasst werden (dort gibt es dann 0 Euro pro
Std.)
- Bei mehr als 15 Std. wchtl. zaehlt der Mensch fuer die Statistik nicht mehr als arbeitslos, hat aber nach einem Jahr keinen Cent Anspruch auf echtes Arbeitslosengeld.
(siehe http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/05_soziales/sgb_ii/2004_08_09_ba_arbeitsgelegenheiten.pdf)
Hier entsteht (wie bei Hartz IV ab Januar im großen Stil mit bis zu 600.000 Stellen geplant) Zwangsarbeit ohne Lohn, die die Tarife schwer ins Rutschen bringen wird: Tarifentlohnter raus, Hungerloehner rein. Im sozialen Bereich entsteht zudem die Gefahr, dass solchermasse Gezwungene ihren Brass an den ihnen anvertrauten Schwachen abreagieren. An diesem neuen Reichsarbeitsdienst darf sich die Wohlfahrtspflege nicht bedingslos beteiligen ! Helfen Sie mit.
Es muss zumindest geregelt sein, dass nach einer positiven "Arbeitserprobung" ein Anspruch auf bezahlte Arbeit entsteht und kein Einsatz im Sozialbereich gegen den Willen der Betroffenen erfolgen darf.
Zur Feststellung des Ergebnisses einer "Arbeitserprobung" bedarf es dabei keiner 6-12 Monate.
Eine solche Grundsatzposition wird derzeit in der Diakonie Wuerttemberg entwickelt.
b) Neue Haerten für Empfänger von Alg II
Viel gelogen wird derzeit im Zusammenhang mit dem neuen Arbeitslosengeld II ab Januar 05. Demnach gebe es eine ganze Reihe von Gewinnern bei den Alhi-Beziehern sowie generell allen Sozialhilfebeziehern. Daran ist fast nichts Wahres. Alhi-Bezieher hatten mit aufstockender Sozialhilfe immer mindestens den Sozialhilfebedarf gesichert. Dieser wird aber, auch für alle SozHi-Bezieher abgesenkt:
- die erhoehte Regelleistung mit zusaetzlich 16% für unregelmaessige Sonderanschaffungen (Pauschale f. Kleider, Moebel, Elektrogeraete, Wohnungsrenovierung, Kinderwagen, Weihnachtsaufwendungen....) deckt diesen Bedarf besonders bei Familien mit Kindern nicht annaehernd. Der Bundesdurchschnitt laut ISG ging hier in Richtung 19% (s. hierzu nochmals die Vergleichsberechnung http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/02_politik/hartz_iv/materialien/2003_10_00_bagshi.pdf)
- Die neuen Belastungen der Gesundheitsreform wurden nicht beruecksichtigt.
- Die Regelsaetze fuer Kinder wurden unterm Strich um 2 Mio. Euro abgesenkt.
- Die Regelsaetze haetten nach 10 Jahren "Deckelung" einen Nachholbedarf von mind. 10-15% gehabt.
Was nuetzen dann die erhoehten Vermoegensgrenzen und erlaubten Autos, wenn man das Geld dazu nie zusammenbringt?
Neben den diskutierten Problemen von ausfallender Monatszahlung (inzwischen fuer den ersten Monat Januar 05 geloest, aber fuer jaehrlich 80.000 Uebergaenge von Alg I nach Alg II immer noch da) und dem beruehmten Kindersparbuch gibt es eine Fuelle von unbekannten Haerten. Hierzu nur drei Beispiele:
Sozialversicherungsbeitraege für herausfallende Arbeitslosenhilfebezieher
Ungefaehr eine halbe Million Menschen, die bislang noch von Arbeitslosenhilfe leben, werden ab Januar mit dem neuen Arbeitslosengeld II nichts mehr bekommen. Gruende sind die neuen Leistungen auf oder unter Niveau der Sozialhilfe, die in vielen Faellen von Partnereinkommen oder angesparter Ruecklagen keinen "Bedarf" mehr sehen. Damit werden aber auch Beitraege für die Krankenkasse oder die Rente nicht mehr übernommen, die bei Krankheit oder Erwerbsminderung unerlaesslicher Schutz sind.
Mit einem Mindestbeitrag bei der AOK von 140 Euro und bei der Rente von 78 Euro kommen da fast 220 Euro zusammen. Wer am Rande der Sozialhilfebeduerftigkeit lebt, bekommt ein existenzielles Problem: das Existenzminimum wird massiv unterlaufen.
Doppelte Zuzahlungen zu Arznei- und Praxisgebuehren für Langzeitarbeitslose
Über 2 Millionen Sozialhilfeempfaenger werden ab Januar das neue Arbeitslosengeld II erhalten. Die bisherigen Zuzahlungen zu den Gesundheitskosten waren für sie auf 72 € maximal begrenzt, weil als Jahreseinkommen mit einer Sonderregelung nur der Regelsatzanteil von mtl. 297 € gerechnet wurde. Im neuen Gesetz entfaellt – bei gleicher Leistung – diese Regelung, für die nun Pflichtversicherten wird als Einkommensbasis der gesamte Monatsbezug einschließlich Miete, Bekleidungssatz u.a.m. gezaehlt. Damit kommt es bei Alleinstehenden sofort zu einer Verdoppelung der Belastungsgrenze. Dabei haben die Belastungshoehen schon Sozialhilfeempfänger vor schwere Probleme gestellt, weil man die Sozialhilfe nicht an die Zusatzkosten angepasst hat. Nun lehnt man wieder eine Erhoehung des Sozialsatzes ab, verdoppelt aber nochmals die Belastung. Die Arbeitslosen können immer weniger zum Arzt gehen
Eine Loesung muss die unter 3.) geforderte Wiedereinfuehrung der alten Haertefallregelung sein, nach der Einkommensschwache von Zuzahlungen und Leistungsausschluessen gaenzlich befreit werden.
Heimbewohner mit Alg II ohne Taschengeld und Bekleidung
Erwerbsfaehige Heimbewohner verlieren nach spaetestens sechs Monaten ihren Anspruch auf SGB-II-Leistungen (§ 7, Abs. 4 SGB II). So werden z.B. Wohnungslose, die sich in einer teuren stationaeren Hilfe zur Wiedereingliederung befinden, auch vom Arbeitsmarkt abgeschnitten.
Doch damit nicht genug: ihr Anspruch auf Taschengeld und Bekleidung ist als "Hilfe zum Lebensunterhalt" in der Sozialhilfe (§ 35 SGB XII) geregelt - und die ist fuer Bezieher von Alg II verboten. Dieses muessen sie aber fuer die Heimkosten einsetzen.
Zu 1c) Hartz IV verfassungswidrig ?
Prof. Utz Krahmer hat einen lesenswerten Artikel zu verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Hartz-IV-Gesetze geschrieben, siehe
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/Rechtliche_Widersprueche_des_aktivierenden_Sozialstaats.html
Zu 1d) Das neue Alg II - die armutspolitische Brisanz
Die armutspolitische Brisanz des neuen AlgII auf einen Blick: siehe Anlage <AlgII_armutspolBrisanz.pdf>
Zu 2.) Aenderung des SGB XII (Sozialhilfe) - Regelsaetze der Landesfuersten?
Ganz ueberraschend gingen am 19.8.04 Aenderungsplaene für das Sozialhilfegesetz SGB XII an die Laender und Verbaende. Diese koennen Stellungnahmen - sage und schreibe - bis zum 25.8.04 abgeben. Die heisse Nadel strickt weiter.
Ganz brisant die Festschreibung, dass das soziokulturelle Existenzminimum fuer ueber 5 Mio. Menschen (Regelsatz als Referenzgroesse für AlgII, Sozialhilfe und Grundsicherung) jetzt durch die Laender erfolgen soll. Demnach soll in § 40 SGB XII das wichtige Wort "Berechnung" als Bundesaufgabe bzgl. der Regelsaetze gestrichen werden.
Damit duerfte die Abwaertsspirale eingelaeutet sein: in welchem Bundesland gibt es zukuenftig den garstigsten Regelsatz, der die meisten Armen ueber die Landesgrenzen treibt?
Bereits in der neuen Regelsatzverordnung war diese Entwicklung vorbereitet worden, indem den Laendern eingeraeumt wurde, eigene Einkommens- und Verbraucherstichproben fuer abweichende Regelsaetze zu erheben.
Wesentlicher Motor fuer eine solche Absenkung ist der Ministerpraesident von Ba-Wue Teufel.
Zu dieser armutspolitisch so wichtigen Bestimmung des Regelsatzes finden Sie eine praegnante Stellungnahme der wuerttembergischen Diakonie unter http://portal.diakonie-wuerttemberg.de/?module=category&location=subcategory&subcategory=Sozialpolitik&catid=00000000000000000003&subcatid=00000000000000000008#Art1
Zu 3.) Gesundheitsreform - Fiasko für Einkommensschwache
Abseits der großen Erfolgsmeldungen ueber die Kostensenkungen durch die Gesundheitsreform führt diese bei Einkommensschwachen zu unerträglichen Situationen. Sozialdienste berichten von immer mehr Menschen, die nicht mehr zum Arzt gehen und notwendige Behandlungen wegen fehlender Mittel unterlassen. Krankheiten werden verschleppt, selbst ansteckende Krankheiten mitunter nicht mehr behandelt. Gesundheit ist in vielen Fällen nicht mehr bezahlbar.
Schienen zu Jahresbeginn die groessten Probleme im Zuzahlungsbereich zu liegen, zeigt sich inzwischen, dass die Leistungsausschlüsse bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, Brillen und Fahrtkosten für sozial Schwache nicht zu bewaeltigen sind und den eigentlichen Problemkern bilden. Denn im Gegensatz zu den nach oben begrenzten Zuzahlungen geht es hier um Kosten, die nach oben offen sind und die auch von der Sozialhilfe nicht mehr übernommen werden. Je hoeher der entsprechende Versorgungsbedarf, um so mehr wird das Existenzminimum unterhöhlt. Aus der Praxis liegen Berichte über Mehrkosten von ueber 100 Euro monatlich vor, die vom Sozialhilfesatz von 297 Euro nicht mehr annaehernd zu decken sind.
Im Bereich von Körperbehinderten sind dies etwa dringend notwendige Salben bei Wundstellen und Hauterkrankungen.
Abführmittel werden selbst bei Bettlägerigen nicht mehr übernommen.
Psychisch Kranke bekommen keine Beruhigungsmittel wie Johanniskraut oder Baldrian übernommen, selbst wenn damit starke Psychopharmaka reduziert werden können. Sie fühlen sich in ihrem hohen Angstpotential von den Einschnitten besonders bedroht. Verweigerungen von Medikamenten und Therapieabbrueche lösen so psychotische Schübe aus, die zu stationaerer Aufnahme bei Tagessaetzen von über 200 Euro führen.
Bei Wohnungslosen ist eine Haeufung z.B. von Haut- oder Atemwegserkrankungen bis hin zu ansteckenden Krankheiten zu finden, bei denen viele wichtige Präparate nicht verschreibungspflichtig und damit unbezahlbar sind.
Drogensubstituierten fehlen die Fahrtkosten zur Methadon-Ausgabe, gehen aidskranke Abhängige zurueck in die Prostitution?
Die Liga der Wohlfahrtspflege Ba-Wue hat drastische Fallbeispiele an alle Bundestagsabgeordnete des Landes verschickt. Sie fordert die Wiedereinführung der alten Haertefallklausel, nach der Einkommensschwache von Zuzahlungen und Leistungsausschluessen zu befreien sind.
Eine solche Regelung würde auch verhindern, dass die Mehrheit der Sozialhilfeempfänger mit Ansprüchen nach SGB II ab 2005 eine nochmalige Verdoppelung der Belastungsgrenze erleiden, obwohl sie auf Sozialhilfeniveau bleiben. Für Pflichtversicherte ist dort nämlich nicht nur der Regelsatzanteil, sondern der gesamte Bezug von Alg II, einschließlich dem Anteil der Unterkunftskosten, als Einkommen zugrunde zu legen. Diese Belastung wäre unerträglich, da der Regelsatz nicht an die gestiegenen Gesundheitskosten angepasst wurde.
Es muesse verhindert werden, dass erst die Armut krank und dann die Krankheit arm macht.
Die eindrucksvolle Sammlung von Fallbeispielen erhalten Sie auf Anforderung von mir.
Beim Zahnersatz besteht inzwischen Parteienkonsens, das Solidarprinzip zu brechen und diesen einseitig den Versicherten aufzulasten. Offen noch die CDU-Kopfgeldversion, bei dem der leitende Angestellte und die Putzfrau jeweils 7 Euro zahlen. Die SPD-Variante sieht Prozentsaetze mit "1 Euro fuer eine Frau mit 500 Euro Rente" (Ulla Schmidt) und bis zu 14 Euro fuer Besserverdienende vor. Bezieher von AlgII und Sozialhilfe sollen von dem Sonderbeitrag befreit sein.
Dieser Clinch ist lediglich die Vorstufe zur grossen Frage, ob die gesamte Krankenversicherung zukuenftig mit Kopfgeld (CDU) oder einkommensabhaengigem Pflichtbeitrag aller Buerger (Buergerversicherung SPD) bezahlt wird. Dabei geht es dann um ganz andere Dimensionen. Beim CDU-Modell ist dabei noch unklar, welche Leistungen bei diesem "Grundmodul" rausfallen. Klar jedoch, dass der leitende Angestellte weniger als heute bezahlt, weil seine Putzfrau mehr als heute bezahlt. ...Des einen Tod, des andern Brot....
Zu 4.) Erst verarmt, dann rechtlos? Gebuehren der Sozialgerichte für Arbeitslose
Für über 4 Millionen Langzeitarbeitslose im neuen Arbeitslosengeld II sollen nun Eintrittsgelder erhoben werden, wenn diese ihr Recht gerichtlich einfordern wollen. 75 Euro für die erste Instanz beim Sozialgericht, 150 Euro für die zweite und 225 Euro für die dritte Instanz - so sieht es ein Gesetzentwurf des Landes Baden-Wuerttemberg vor, der im Herbst abschließend im Bundestag beraten werden soll.
Im Zuge der Hartzreformen wurde die neue Grundsicherung für Arbeitslose und die Sozialhilfe überraschend vom Vermittlungsausschuss den voellig ueberlasteten Sozialgerichten zugeordnet – ein Vorgang, der vom Muenchner Verwaltungsrichter Dr. Decker als verfassungswidrig angesehen wird. Wegen der Ueberlastung sollen nun Gebuehren für die Arbeitslosen festgesetzt werden. Die beschneiden ausgerechnet den Rechtsweg von 4,3 Millionen Menschen, die ab Januar auf das Existenzminimum herunter gedrueckt werden, mit einer neuen Sozialleistung, die eine Unmenge unausgegorener Regelungen und handwerklicher Fehler auftischt.
Selbst hochrangige Vertreter wie der Richter am Bundesverwaltungsgericht, Uwe Berlit, sehen zahlreiche Rechtsverstoesse bis hin zu Verfassungskonflikten in dem neuen Leistungsrecht für Arbeitslose. Dass man in dieser Rechtsunsicherheit verarmten Menschen nun auch noch den Rechtsweg derart verstellt, ist schlicht unertraeglich. Wie soll man von 345 Euro Unterhalt 75 oder 150 Euro Gerichtsgebuehr abzweigen, zumal in Faellen, wo man sich dieses Geld erst erstreiten muss? Die alten Zwillinge Armut und Rechtlosigkeit kommen wieder zusammen.
5.) Reich und Arm - Kluft vergroessert sich rasant
Wie schnell Reichtum und Armut derzeit auseinanderdriftet, zeigt ein Artikel
der ZEIT vom 12.8.04 aus Daten des Statistischen Bundesamts.
Das Nettogeldvermoegen (insges. 3,93 Bill. Euro) verschiebt sich immer
schneller nach oben:
- Zwischen 1993 und 2003 gab es beim obersten Zehntel der
Bevoelkerung einen entsprechenden Zuwachs von fast 40%.
- Beim unteren Viertel der Bevölkerung halbierte es sich.
- Der Anteil armer Haushalte stieg von 2001 auf 2002 um 18%.
Das sind rasante Verschiebungen, die die aktuelle Umverteilung abbilden.
Spannend, wie Hartz IV und die naechste Steuerreform diese Kluft weiter
auseinander reissen wird. Geben Sie Ihre Tipps ab.
Den lesenswerten Artikel finden Sie unter http://www.zeit.de/2004/34/E-Verteilung
"1970 verdienten die Chefs der wichtigsten US-Unternehmen rund 30mal mehr
als ein durchschnittlicher Industriearbeiter. 1996 war es 210 mal mehr."
(Kevin Murphy, Oekonom Uni Southern California).
Bei Schrempp und Ackermann sind es inzwischen 370 mal mehr.
Zu 6.) Die Sozialreformen - Ueberblick
Einen komprimierten Ueberblick zum Um-/Abbau der Sozialsysteme finden Sie in der beiliegenden Zusammenstellung <SozSyst_Umbau.pdf>.
Vergessen Sie nicht: heute abend sind wieder Montagsdemonstrationen.
Vielleicht begreift die alte Tante SPD damit, dass es Selbstmord ist, das eigene Waehlerklientel abzustrafen.
Es grüsst Sie freundlich
Frieder Claus
P.S.: Nachdem es bei der angewachsenen Masse von Abonnenten, unabhaengig vom verwendeten Zeichensatz, immer wieder zu Darstellungsproblemen mit den Umlauten kommt, werden die Sozialpolitischen Infos ohne Umlaute verfasst. Bitte haben Sie deshalb Verstaendnis fuer die etwas schwierigere Lesbarkeit.
Hinweis: Mit einem einfachen Mail an friederclaus@web.de koennen Sie sich in den Direktverteiler der Sozialpolitischen Infos aufnehmen oder aus diesem loeschen lassen, wenn Sie diese nicht mehr erhalten moechten.
Grüße
Harald
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Liebe sozialpolitisch Interessierte,
hier sind sie wieder - die Sozialpolitischen Infos. Nach acht Monaten an der neuen Stelle im Diakonischen Werk Wuerttemberg und Untergang im Reformchaos haben mich die entsprechenden Bitten weichgeklopft...
Sie erhalten die Infos zukünftig von meiner privaten Mailadresse.
Im Sommerloch finden Sie folgende 6 Themen:
1.) Neues aus der Hartzkueche
a) Neues Initiativprogramm der BA: Unentlohnte Arbeit für Alhi-Empfänger schon ab Okt. 04
b) Neue Haerten für Empfänger von Alg II
c) Hartz IV verfassungswidrig ?
d) Das neue Alg II - die armutspolitische Brisanz
2.) Aenderung des SGB XII (Sozialhilfe) - Regelsaetze der Landesfuersten?
3.) Gesundheitsreform - Fiasko für Einkommensschwache
4.) Erst verarmt, dann rechtlos? Gebuehren der Sozialgerichte für Arbeitslose
5.) Reich und Arm - Kluft vergroessert sich rasant
6.) Die Sozialreformen - Ueberblick
Zu 1a) Neues Initiativprogramm der BA: Unentlohnte Arbeit für Alhi-Bezieher schon ab 10/04
Mit einem neuen "Initiativprogramm" der BA-Zentrale in Berlin will die Arbeitsagentur auf Kanzlers Wunsch schon bis 1.10.04 bereits 100.000 Beschaeftigungsmöglichkeiten für Alhi-Bezieher schaffen, darunter 50.000 mit der Praemienvariante.
- Einsatzzeit 6 - 12 Monate !
- Die Praemie soll dabei "max." 1,50 Euro/Std. betragen (was drunter liegt, fließt wohl dem Beschaeftigungsträger zu, der insgesamt 500 Euro mtl. bekommt und davon die Praemie abfuehrt).
- Da Arbeit ohne Lohn nach der noch gueltigen Rechtsgrundlage im SGB III noch nicht erzwungen werden kann, soll Verweigerern eine "Trainingsmassnahme" zur Pruefung der Arbeitswilligkeit verpasst werden (dort gibt es dann 0 Euro pro
Std.)
- Bei mehr als 15 Std. wchtl. zaehlt der Mensch fuer die Statistik nicht mehr als arbeitslos, hat aber nach einem Jahr keinen Cent Anspruch auf echtes Arbeitslosengeld.
(siehe http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/05_soziales/sgb_ii/2004_08_09_ba_arbeitsgelegenheiten.pdf)
Hier entsteht (wie bei Hartz IV ab Januar im großen Stil mit bis zu 600.000 Stellen geplant) Zwangsarbeit ohne Lohn, die die Tarife schwer ins Rutschen bringen wird: Tarifentlohnter raus, Hungerloehner rein. Im sozialen Bereich entsteht zudem die Gefahr, dass solchermasse Gezwungene ihren Brass an den ihnen anvertrauten Schwachen abreagieren. An diesem neuen Reichsarbeitsdienst darf sich die Wohlfahrtspflege nicht bedingslos beteiligen ! Helfen Sie mit.
Es muss zumindest geregelt sein, dass nach einer positiven "Arbeitserprobung" ein Anspruch auf bezahlte Arbeit entsteht und kein Einsatz im Sozialbereich gegen den Willen der Betroffenen erfolgen darf.
Zur Feststellung des Ergebnisses einer "Arbeitserprobung" bedarf es dabei keiner 6-12 Monate.
Eine solche Grundsatzposition wird derzeit in der Diakonie Wuerttemberg entwickelt.
b) Neue Haerten für Empfänger von Alg II
Viel gelogen wird derzeit im Zusammenhang mit dem neuen Arbeitslosengeld II ab Januar 05. Demnach gebe es eine ganze Reihe von Gewinnern bei den Alhi-Beziehern sowie generell allen Sozialhilfebeziehern. Daran ist fast nichts Wahres. Alhi-Bezieher hatten mit aufstockender Sozialhilfe immer mindestens den Sozialhilfebedarf gesichert. Dieser wird aber, auch für alle SozHi-Bezieher abgesenkt:
- die erhoehte Regelleistung mit zusaetzlich 16% für unregelmaessige Sonderanschaffungen (Pauschale f. Kleider, Moebel, Elektrogeraete, Wohnungsrenovierung, Kinderwagen, Weihnachtsaufwendungen....) deckt diesen Bedarf besonders bei Familien mit Kindern nicht annaehernd. Der Bundesdurchschnitt laut ISG ging hier in Richtung 19% (s. hierzu nochmals die Vergleichsberechnung http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/02_politik/hartz_iv/materialien/2003_10_00_bagshi.pdf)
- Die neuen Belastungen der Gesundheitsreform wurden nicht beruecksichtigt.
- Die Regelsaetze fuer Kinder wurden unterm Strich um 2 Mio. Euro abgesenkt.
- Die Regelsaetze haetten nach 10 Jahren "Deckelung" einen Nachholbedarf von mind. 10-15% gehabt.
Was nuetzen dann die erhoehten Vermoegensgrenzen und erlaubten Autos, wenn man das Geld dazu nie zusammenbringt?
Neben den diskutierten Problemen von ausfallender Monatszahlung (inzwischen fuer den ersten Monat Januar 05 geloest, aber fuer jaehrlich 80.000 Uebergaenge von Alg I nach Alg II immer noch da) und dem beruehmten Kindersparbuch gibt es eine Fuelle von unbekannten Haerten. Hierzu nur drei Beispiele:
Sozialversicherungsbeitraege für herausfallende Arbeitslosenhilfebezieher
Ungefaehr eine halbe Million Menschen, die bislang noch von Arbeitslosenhilfe leben, werden ab Januar mit dem neuen Arbeitslosengeld II nichts mehr bekommen. Gruende sind die neuen Leistungen auf oder unter Niveau der Sozialhilfe, die in vielen Faellen von Partnereinkommen oder angesparter Ruecklagen keinen "Bedarf" mehr sehen. Damit werden aber auch Beitraege für die Krankenkasse oder die Rente nicht mehr übernommen, die bei Krankheit oder Erwerbsminderung unerlaesslicher Schutz sind.
Mit einem Mindestbeitrag bei der AOK von 140 Euro und bei der Rente von 78 Euro kommen da fast 220 Euro zusammen. Wer am Rande der Sozialhilfebeduerftigkeit lebt, bekommt ein existenzielles Problem: das Existenzminimum wird massiv unterlaufen.
Doppelte Zuzahlungen zu Arznei- und Praxisgebuehren für Langzeitarbeitslose
Über 2 Millionen Sozialhilfeempfaenger werden ab Januar das neue Arbeitslosengeld II erhalten. Die bisherigen Zuzahlungen zu den Gesundheitskosten waren für sie auf 72 € maximal begrenzt, weil als Jahreseinkommen mit einer Sonderregelung nur der Regelsatzanteil von mtl. 297 € gerechnet wurde. Im neuen Gesetz entfaellt – bei gleicher Leistung – diese Regelung, für die nun Pflichtversicherten wird als Einkommensbasis der gesamte Monatsbezug einschließlich Miete, Bekleidungssatz u.a.m. gezaehlt. Damit kommt es bei Alleinstehenden sofort zu einer Verdoppelung der Belastungsgrenze. Dabei haben die Belastungshoehen schon Sozialhilfeempfänger vor schwere Probleme gestellt, weil man die Sozialhilfe nicht an die Zusatzkosten angepasst hat. Nun lehnt man wieder eine Erhoehung des Sozialsatzes ab, verdoppelt aber nochmals die Belastung. Die Arbeitslosen können immer weniger zum Arzt gehen
Eine Loesung muss die unter 3.) geforderte Wiedereinfuehrung der alten Haertefallregelung sein, nach der Einkommensschwache von Zuzahlungen und Leistungsausschluessen gaenzlich befreit werden.
Heimbewohner mit Alg II ohne Taschengeld und Bekleidung
Erwerbsfaehige Heimbewohner verlieren nach spaetestens sechs Monaten ihren Anspruch auf SGB-II-Leistungen (§ 7, Abs. 4 SGB II). So werden z.B. Wohnungslose, die sich in einer teuren stationaeren Hilfe zur Wiedereingliederung befinden, auch vom Arbeitsmarkt abgeschnitten.
Doch damit nicht genug: ihr Anspruch auf Taschengeld und Bekleidung ist als "Hilfe zum Lebensunterhalt" in der Sozialhilfe (§ 35 SGB XII) geregelt - und die ist fuer Bezieher von Alg II verboten. Dieses muessen sie aber fuer die Heimkosten einsetzen.
Zu 1c) Hartz IV verfassungswidrig ?
Prof. Utz Krahmer hat einen lesenswerten Artikel zu verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Hartz-IV-Gesetze geschrieben, siehe
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/Rechtliche_Widersprueche_des_aktivierenden_Sozialstaats.html
Zu 1d) Das neue Alg II - die armutspolitische Brisanz
Die armutspolitische Brisanz des neuen AlgII auf einen Blick: siehe Anlage <AlgII_armutspolBrisanz.pdf>
Zu 2.) Aenderung des SGB XII (Sozialhilfe) - Regelsaetze der Landesfuersten?
Ganz ueberraschend gingen am 19.8.04 Aenderungsplaene für das Sozialhilfegesetz SGB XII an die Laender und Verbaende. Diese koennen Stellungnahmen - sage und schreibe - bis zum 25.8.04 abgeben. Die heisse Nadel strickt weiter.
Ganz brisant die Festschreibung, dass das soziokulturelle Existenzminimum fuer ueber 5 Mio. Menschen (Regelsatz als Referenzgroesse für AlgII, Sozialhilfe und Grundsicherung) jetzt durch die Laender erfolgen soll. Demnach soll in § 40 SGB XII das wichtige Wort "Berechnung" als Bundesaufgabe bzgl. der Regelsaetze gestrichen werden.
Damit duerfte die Abwaertsspirale eingelaeutet sein: in welchem Bundesland gibt es zukuenftig den garstigsten Regelsatz, der die meisten Armen ueber die Landesgrenzen treibt?
Bereits in der neuen Regelsatzverordnung war diese Entwicklung vorbereitet worden, indem den Laendern eingeraeumt wurde, eigene Einkommens- und Verbraucherstichproben fuer abweichende Regelsaetze zu erheben.
Wesentlicher Motor fuer eine solche Absenkung ist der Ministerpraesident von Ba-Wue Teufel.
Zu dieser armutspolitisch so wichtigen Bestimmung des Regelsatzes finden Sie eine praegnante Stellungnahme der wuerttembergischen Diakonie unter http://portal.diakonie-wuerttemberg.de/?module=category&location=subcategory&subcategory=Sozialpolitik&catid=00000000000000000003&subcatid=00000000000000000008#Art1
Zu 3.) Gesundheitsreform - Fiasko für Einkommensschwache
Abseits der großen Erfolgsmeldungen ueber die Kostensenkungen durch die Gesundheitsreform führt diese bei Einkommensschwachen zu unerträglichen Situationen. Sozialdienste berichten von immer mehr Menschen, die nicht mehr zum Arzt gehen und notwendige Behandlungen wegen fehlender Mittel unterlassen. Krankheiten werden verschleppt, selbst ansteckende Krankheiten mitunter nicht mehr behandelt. Gesundheit ist in vielen Fällen nicht mehr bezahlbar.
Schienen zu Jahresbeginn die groessten Probleme im Zuzahlungsbereich zu liegen, zeigt sich inzwischen, dass die Leistungsausschlüsse bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, Brillen und Fahrtkosten für sozial Schwache nicht zu bewaeltigen sind und den eigentlichen Problemkern bilden. Denn im Gegensatz zu den nach oben begrenzten Zuzahlungen geht es hier um Kosten, die nach oben offen sind und die auch von der Sozialhilfe nicht mehr übernommen werden. Je hoeher der entsprechende Versorgungsbedarf, um so mehr wird das Existenzminimum unterhöhlt. Aus der Praxis liegen Berichte über Mehrkosten von ueber 100 Euro monatlich vor, die vom Sozialhilfesatz von 297 Euro nicht mehr annaehernd zu decken sind.
Im Bereich von Körperbehinderten sind dies etwa dringend notwendige Salben bei Wundstellen und Hauterkrankungen.
Abführmittel werden selbst bei Bettlägerigen nicht mehr übernommen.
Psychisch Kranke bekommen keine Beruhigungsmittel wie Johanniskraut oder Baldrian übernommen, selbst wenn damit starke Psychopharmaka reduziert werden können. Sie fühlen sich in ihrem hohen Angstpotential von den Einschnitten besonders bedroht. Verweigerungen von Medikamenten und Therapieabbrueche lösen so psychotische Schübe aus, die zu stationaerer Aufnahme bei Tagessaetzen von über 200 Euro führen.
Bei Wohnungslosen ist eine Haeufung z.B. von Haut- oder Atemwegserkrankungen bis hin zu ansteckenden Krankheiten zu finden, bei denen viele wichtige Präparate nicht verschreibungspflichtig und damit unbezahlbar sind.
Drogensubstituierten fehlen die Fahrtkosten zur Methadon-Ausgabe, gehen aidskranke Abhängige zurueck in die Prostitution?
Die Liga der Wohlfahrtspflege Ba-Wue hat drastische Fallbeispiele an alle Bundestagsabgeordnete des Landes verschickt. Sie fordert die Wiedereinführung der alten Haertefallklausel, nach der Einkommensschwache von Zuzahlungen und Leistungsausschluessen zu befreien sind.
Eine solche Regelung würde auch verhindern, dass die Mehrheit der Sozialhilfeempfänger mit Ansprüchen nach SGB II ab 2005 eine nochmalige Verdoppelung der Belastungsgrenze erleiden, obwohl sie auf Sozialhilfeniveau bleiben. Für Pflichtversicherte ist dort nämlich nicht nur der Regelsatzanteil, sondern der gesamte Bezug von Alg II, einschließlich dem Anteil der Unterkunftskosten, als Einkommen zugrunde zu legen. Diese Belastung wäre unerträglich, da der Regelsatz nicht an die gestiegenen Gesundheitskosten angepasst wurde.
Es muesse verhindert werden, dass erst die Armut krank und dann die Krankheit arm macht.
Die eindrucksvolle Sammlung von Fallbeispielen erhalten Sie auf Anforderung von mir.
Beim Zahnersatz besteht inzwischen Parteienkonsens, das Solidarprinzip zu brechen und diesen einseitig den Versicherten aufzulasten. Offen noch die CDU-Kopfgeldversion, bei dem der leitende Angestellte und die Putzfrau jeweils 7 Euro zahlen. Die SPD-Variante sieht Prozentsaetze mit "1 Euro fuer eine Frau mit 500 Euro Rente" (Ulla Schmidt) und bis zu 14 Euro fuer Besserverdienende vor. Bezieher von AlgII und Sozialhilfe sollen von dem Sonderbeitrag befreit sein.
Dieser Clinch ist lediglich die Vorstufe zur grossen Frage, ob die gesamte Krankenversicherung zukuenftig mit Kopfgeld (CDU) oder einkommensabhaengigem Pflichtbeitrag aller Buerger (Buergerversicherung SPD) bezahlt wird. Dabei geht es dann um ganz andere Dimensionen. Beim CDU-Modell ist dabei noch unklar, welche Leistungen bei diesem "Grundmodul" rausfallen. Klar jedoch, dass der leitende Angestellte weniger als heute bezahlt, weil seine Putzfrau mehr als heute bezahlt. ...Des einen Tod, des andern Brot....
Zu 4.) Erst verarmt, dann rechtlos? Gebuehren der Sozialgerichte für Arbeitslose
Für über 4 Millionen Langzeitarbeitslose im neuen Arbeitslosengeld II sollen nun Eintrittsgelder erhoben werden, wenn diese ihr Recht gerichtlich einfordern wollen. 75 Euro für die erste Instanz beim Sozialgericht, 150 Euro für die zweite und 225 Euro für die dritte Instanz - so sieht es ein Gesetzentwurf des Landes Baden-Wuerttemberg vor, der im Herbst abschließend im Bundestag beraten werden soll.
Im Zuge der Hartzreformen wurde die neue Grundsicherung für Arbeitslose und die Sozialhilfe überraschend vom Vermittlungsausschuss den voellig ueberlasteten Sozialgerichten zugeordnet – ein Vorgang, der vom Muenchner Verwaltungsrichter Dr. Decker als verfassungswidrig angesehen wird. Wegen der Ueberlastung sollen nun Gebuehren für die Arbeitslosen festgesetzt werden. Die beschneiden ausgerechnet den Rechtsweg von 4,3 Millionen Menschen, die ab Januar auf das Existenzminimum herunter gedrueckt werden, mit einer neuen Sozialleistung, die eine Unmenge unausgegorener Regelungen und handwerklicher Fehler auftischt.
Selbst hochrangige Vertreter wie der Richter am Bundesverwaltungsgericht, Uwe Berlit, sehen zahlreiche Rechtsverstoesse bis hin zu Verfassungskonflikten in dem neuen Leistungsrecht für Arbeitslose. Dass man in dieser Rechtsunsicherheit verarmten Menschen nun auch noch den Rechtsweg derart verstellt, ist schlicht unertraeglich. Wie soll man von 345 Euro Unterhalt 75 oder 150 Euro Gerichtsgebuehr abzweigen, zumal in Faellen, wo man sich dieses Geld erst erstreiten muss? Die alten Zwillinge Armut und Rechtlosigkeit kommen wieder zusammen.
5.) Reich und Arm - Kluft vergroessert sich rasant
Wie schnell Reichtum und Armut derzeit auseinanderdriftet, zeigt ein Artikel
der ZEIT vom 12.8.04 aus Daten des Statistischen Bundesamts.
Das Nettogeldvermoegen (insges. 3,93 Bill. Euro) verschiebt sich immer
schneller nach oben:
- Zwischen 1993 und 2003 gab es beim obersten Zehntel der
Bevoelkerung einen entsprechenden Zuwachs von fast 40%.
- Beim unteren Viertel der Bevölkerung halbierte es sich.
- Der Anteil armer Haushalte stieg von 2001 auf 2002 um 18%.
Das sind rasante Verschiebungen, die die aktuelle Umverteilung abbilden.
Spannend, wie Hartz IV und die naechste Steuerreform diese Kluft weiter
auseinander reissen wird. Geben Sie Ihre Tipps ab.
Den lesenswerten Artikel finden Sie unter http://www.zeit.de/2004/34/E-Verteilung
"1970 verdienten die Chefs der wichtigsten US-Unternehmen rund 30mal mehr
als ein durchschnittlicher Industriearbeiter. 1996 war es 210 mal mehr."
(Kevin Murphy, Oekonom Uni Southern California).
Bei Schrempp und Ackermann sind es inzwischen 370 mal mehr.
Zu 6.) Die Sozialreformen - Ueberblick
Einen komprimierten Ueberblick zum Um-/Abbau der Sozialsysteme finden Sie in der beiliegenden Zusammenstellung <SozSyst_Umbau.pdf>.
Vergessen Sie nicht: heute abend sind wieder Montagsdemonstrationen.
Vielleicht begreift die alte Tante SPD damit, dass es Selbstmord ist, das eigene Waehlerklientel abzustrafen.
Es grüsst Sie freundlich
Frieder Claus
P.S.: Nachdem es bei der angewachsenen Masse von Abonnenten, unabhaengig vom verwendeten Zeichensatz, immer wieder zu Darstellungsproblemen mit den Umlauten kommt, werden die Sozialpolitischen Infos ohne Umlaute verfasst. Bitte haben Sie deshalb Verstaendnis fuer die etwas schwierigere Lesbarkeit.
Hinweis: Mit einem einfachen Mail an friederclaus@web.de koennen Sie sich in den Direktverteiler der Sozialpolitischen Infos aufnehmen oder aus diesem loeschen lassen, wenn Sie diese nicht mehr erhalten moechten.