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Jahresarchiv
Sozialpolitische Infos von Frieder Claus 7.11.04
07.11.04
Liebe sozialpolitisch Interessierte,
der große soziale Einschnitt zum Januar 2005 rueckt naeher. Arno Luik beschreibt ihn im Stern als Putsch gegen den Sozialstaat (s. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/Der_Putsch_von_ganz_oben.html)
Heute finden Sie folgende 4 Themen:
1.) Alg II - die armutspolitische Brisanz
a) Alg II - Weg in die Armut
b) Die Wohnung ist nicht sicher
c) 1-Euro-Jobs - Verfassungswidrige Zwangsarbeit?
d) Erwerbsfaehige in stationaeren Einrichtungen
e) Erhöhte Pfaendungsfreigrenzen mit AlgII-Bedarf
2.) Solidaritaet mit den Opelianern
3.) Mythen und Luegen zur wirtschaftlichen Lage - Alternativen
Zu 1a) Alg II - Weg in die Armut
Politisch umstritten ist, ob das neue Arbeitslosengeld II (AlgII) armutssicher ist. Die Frage laesst sich relativ leicht an europaeisch verbindlichen Normen ausrichten.
Die EU hat bereits 2001 fuer alle Mitgliedsstaaten verbindlich das "Nettoaequivalenzeinkommen" (NAE) definiert. Es ist ein gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen, das Statistische Bundesamt hat diese Definition bereits uebernommen.
Die Armutsgrenze liegt nach EU-Definition bei 60 Prozent dieses NAE, was in Westdeutschland 730 Euro und in Ostdeutschland knapp 605 Euro betraegt.
Daran ausgerichtet, fuehrt Alg II bei Alleinstehenden spaetestens nach Ablauf des "Armutsgewoehungszuschlags" (2 Jahre) unter die Armutsgrenze, bei Paaren sofort und nach 2 Jahren 30 Prozent (West) unter diese Grenze, die letztlich Ausgrenzung bedeutet. Auch fuer die ca. 2 Mio. Kinder, die in diesem "Sozial"system gefangen sind.
Die Darstellung finden Sie im zweiten Foliensatz (s. AlgII_Brisanz Folien.pdf)
Zu 1b) Die Wohnung ist nicht sicher
In einer Auswertung der Diakonie wurde in 12 Landkreise in Baden-Wuerttemberg untersucht, in wie weit die Miete einer 25 Jahre alten Wohnung im unteren Preissegment durch Alg II abgesichert ist. Gleichermassen wurde die bedarfsgerechte Absicherung von Neben- und Heizkosten untersucht.
Ernuechterndes Ergebnis: In keinem der untersuchten 12 Kreise war die Wohnung ausreichend gesichert. Die oertlichen "Angemessenheitsgrenzen" hinken den Marktpreisen enorm hinterher und sind teilweise "hemdsaermelig" festgelegt.
Die Unterdeckungen betragen bei den Spitzenreitern
Kaltmiete bis zu 40%: in Goeppingen
Heizkosten bis 47%: in Karlsruhe
Nebenkosten bis 58%: im Rhein-Neckar-Kreis.
Solche Fehlbetraege koennen aus der Regelleistung von 345 Euro nicht mehr aufgebracht werden.
"Unangemessene" Kosten werden aber "in der Regel laengstens fuer 6 Monate" uebernommen. Konsequenz: es laufen Mietrueckstaende auf, die ggf. zum Wohnungsverlust und in die Obdachlosigkeit fuehren, so weit keine billigere Wohnung mit den marktfremden Saetzen gefunden werden kann.
Angemerkt werden muss hierbei, dass eine 25 Jahre alte Wohnung am Markt im unteren Preissegment nicht leicht zu finden ist, weil zahlreiche Wohnungen diesen Alters modernisiert sind und im Baujahr "nach oben rutschen", also teurer angeboten werden.
Eine beispielhafte Darstellung finden Sie im im dritten Foliensatz (s. AlgII_Brisanz Folien.pdf)
Rechtlich ist jedoch durchaus Gegenwehr moeglich, denn eine Kostenuebernahme von laengstens sechs Monaten gilt nur fuer den "Regelfall". Bei angespanntem Wohnungsmarkt, Krankheit u.a.m. ist dieser nicht gegeben.
Eine Kurzuebersicht zur Rechtslage finden Sie unter <Kosten der Unterkunft.doc>.
Zu 1c) 1-Euro-Jobs - Verfassungswidrige Zwangsarbeit?
Eine ganze Anzahl von Wohlfartsverbaenden fordert eine Freiwilligkeit bei den sogenannten 1-Euro-Jobs. Soweit solche "Jobs" mit Sanktionen erzwungen werden, kollidieren sie ggf. mit dem Grundgesetz und anderen Gesetzen.
So ist in Art. 12, Abs. 2 GG das Verbot von Zwangsarbeit wie folgt geregelt:
"Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, ausser im Rahmen einer herkoemmlichen allgemeinen, fuer alle gleichen oeffentlichen Dienstleistungspflicht."
Abs. 4: " Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulaessig."
Selbst die FAZ berichtete in ihrer Ausgabe vom 21.9.04 (Seite 38) ueber einen Verstoss mit internationalem Recht, das auch in Deutschland Gueltigkeit hat:
"Artikel 2 des ILO-Übereinkommens ueber Zwangs- und Pflichtarbeiten definiert sie als "jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfuegung gestellt hat". Solche Arbeiten sind ausdruecklich verboten, und zwar sowohl nach Artikel 8 III des internationalen Paktes über buergerliche und politische Rechte (in Deutschland in Kraft getreten am 23. März 1976) als auch nach den ILO-Übereinkommen Nummer 29 und Nummer 105 ueber die Abschaffung von Zwangsarbeit vom 5. Juni 1957. Ausgenommen sind nur Arbeitspflichten im Rahmen des Militaerdienstes, im Katastrophenfall oder Arbeitspflichten, die auf einem Strafurteil basieren."
Zu 1d) Erwerbsfaehige in stationaeren Einrichtungen
Hoffnung gibt es zu dem - in den letzten Infos berichteten - drohenden Ausschluss von AlgII-Beziehern von stationaeren Hilfen. Der laufende Gesetzentwurf einer Veraenderung von Par. 35 SGB II wurde nach einer baden-wuerttembergischen Initiative geaendert. Demnach soll als HLU-Anteil im Pflegesatz der stationaeren Einrichtung generell der Grundsicherungsbedarf nach Par. 42 SGB XII gelten. Das waere dann i.d.R. der Regelsatz plus durchschnittliche oertliche Unterkunftskosten und damit ueber AlgII finanzierbar.
Offen ist m.E aber immer noch, woher AlgII-Bezieher in Heimen das Taschengeld und die Bekleidung nehmen sollen, denn diese Leistungen von Par. 35 SGB XII sind fuer sie ausgeschlossen.
Etwas mehr Klarheit gibt es inzwischen zu Par. 7, Abs. 4 SGB II, wonach Bewohner stationaerer Einrichtungen keinen AlgII-Anspruch haben, wenn sie "fuer laenger als 6 Monate" dort untergebracht sind.
Nach einer "Wissensdatenbank" der Bundesagentur zaehlen hierzu nicht Obdachlosen- und Altenheime. Entscheidend ist dort also nur die Frage einer Erwerbsfaehigkeit.
Interessenten erhalten auf Anforderung weitere Unterlagen zu den Bestimmungen des "gewoehnlichen Aufenthalts" nach Par. 98 SGB XII und eines Kooperationsmodells fuer die Wohnungslosenhilfe und der BA.
Zu 1e) Erhoehte Pfaendungsfreigrenzen mit AlgII-Bedarf
Unter http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/praxisthema/850f/antrag_850f_ab_2005.html finden Sie eine hilfreiche Excel-Tabelle von Stefan Freeman, die den sozialrechtlichen Bedarf nach SGB II für die Erhoehung der Pfaendungsfreigrenzen berechnet.
Die Tabelle berechnet auch den Abzugsbetrag nach §30 SGBII für bis zu 4 Personen einer Bedarfsgemeinschaft
Zu 2.) Solidaritaet mit den Opelianern
10.000 Arbeitsplaetze scheinen fuer General Motors keine Bedeutung zu haben. Langjaehrig Beschaeftigte werden Managementfehlern und der Kompensation polnischer Waffengeschaefte geopfert.
Ganz anders der Stellenwert potentieller Kaeufer. Hier werden achtstellige Euro-Betraege zur Werbung eingesetzt und bei einem Kaeuferschwund schrillen die Alarmglocken in der Konzernzentrale.
Diese Verbrauchermacht kann eingesetzt werden. In langwieriger Recherche konnte ich die Privatadresse von Europachef Henderson ausfindig machen. Mit beiliegendem Briefentwurf koennen Sie ihm mitteilen, bei kuenftigen Fahrzeugkaeufen seine Produkte aussen vor zu lassen, soweit die verwerflichen Streichorgien umgesetzt werden.
(s. <Opel Henderson.doc>)
Zu 3.) Mythen und Luegen zur wirtschaftlichen Lage - Alternativen
In einem sehr griffigen Vortrag beschreibt Wolfgang Kessler unter www.emk-gfs.de die Mythen (Luegen) zur wirtschaftlichen Lage und eine Fuelle von Alternativen, wo es nach regierungsamtlicher Verlautbarung keine gibt. Die Darstellung ist leicht lesbar und auch fuer Laien geeignet.
Eine Layout-Version finden Sie in der Anlage <Kessler Mythen und Alternativen.doc>
Geniessen Sie den Herbst vor diesem Winter.
Es grüsst Sie freundlich
Frieder Claus
P.S.: Nachdem es bei der angewachsenen Masse von Abonnenten, unabhaengig vom verwendeten Zeichensatz, immer wieder zu Darstellungsproblemen mit den Umlauten kommt, werden die Sozialpolitischen Infos ohne Umlaute verfasst. Bitte haben Sie deshalb Verstaendnis fuer die etwas schwierigere Lesbarkeit.
Hinweis: Mit einem einfachen Mail an friederclaus@web.de koennen Sie sich in den Direktverteiler der Sozialpolitischen Infos aufnehmen oder aus diesem loeschen lassen, wenn Sie diese nicht mehr erhalten moechten. Bitte geben Sie dabei Ihren Namen und Wohnort an.
Liebe sozialpolitisch Interessierte,
der große soziale Einschnitt zum Januar 2005 rueckt naeher. Arno Luik beschreibt ihn im Stern als Putsch gegen den Sozialstaat (s. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/Der_Putsch_von_ganz_oben.html)
Heute finden Sie folgende 4 Themen:
1.) Alg II - die armutspolitische Brisanz
a) Alg II - Weg in die Armut
b) Die Wohnung ist nicht sicher
c) 1-Euro-Jobs - Verfassungswidrige Zwangsarbeit?
d) Erwerbsfaehige in stationaeren Einrichtungen
e) Erhöhte Pfaendungsfreigrenzen mit AlgII-Bedarf
2.) Solidaritaet mit den Opelianern
3.) Mythen und Luegen zur wirtschaftlichen Lage - Alternativen
Zu 1a) Alg II - Weg in die Armut
Politisch umstritten ist, ob das neue Arbeitslosengeld II (AlgII) armutssicher ist. Die Frage laesst sich relativ leicht an europaeisch verbindlichen Normen ausrichten.
Die EU hat bereits 2001 fuer alle Mitgliedsstaaten verbindlich das "Nettoaequivalenzeinkommen" (NAE) definiert. Es ist ein gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen, das Statistische Bundesamt hat diese Definition bereits uebernommen.
Die Armutsgrenze liegt nach EU-Definition bei 60 Prozent dieses NAE, was in Westdeutschland 730 Euro und in Ostdeutschland knapp 605 Euro betraegt.
Daran ausgerichtet, fuehrt Alg II bei Alleinstehenden spaetestens nach Ablauf des "Armutsgewoehungszuschlags" (2 Jahre) unter die Armutsgrenze, bei Paaren sofort und nach 2 Jahren 30 Prozent (West) unter diese Grenze, die letztlich Ausgrenzung bedeutet. Auch fuer die ca. 2 Mio. Kinder, die in diesem "Sozial"system gefangen sind.
Die Darstellung finden Sie im zweiten Foliensatz (s. AlgII_Brisanz Folien.pdf)
Zu 1b) Die Wohnung ist nicht sicher
In einer Auswertung der Diakonie wurde in 12 Landkreise in Baden-Wuerttemberg untersucht, in wie weit die Miete einer 25 Jahre alten Wohnung im unteren Preissegment durch Alg II abgesichert ist. Gleichermassen wurde die bedarfsgerechte Absicherung von Neben- und Heizkosten untersucht.
Ernuechterndes Ergebnis: In keinem der untersuchten 12 Kreise war die Wohnung ausreichend gesichert. Die oertlichen "Angemessenheitsgrenzen" hinken den Marktpreisen enorm hinterher und sind teilweise "hemdsaermelig" festgelegt.
Die Unterdeckungen betragen bei den Spitzenreitern
Kaltmiete bis zu 40%: in Goeppingen
Heizkosten bis 47%: in Karlsruhe
Nebenkosten bis 58%: im Rhein-Neckar-Kreis.
Solche Fehlbetraege koennen aus der Regelleistung von 345 Euro nicht mehr aufgebracht werden.
"Unangemessene" Kosten werden aber "in der Regel laengstens fuer 6 Monate" uebernommen. Konsequenz: es laufen Mietrueckstaende auf, die ggf. zum Wohnungsverlust und in die Obdachlosigkeit fuehren, so weit keine billigere Wohnung mit den marktfremden Saetzen gefunden werden kann.
Angemerkt werden muss hierbei, dass eine 25 Jahre alte Wohnung am Markt im unteren Preissegment nicht leicht zu finden ist, weil zahlreiche Wohnungen diesen Alters modernisiert sind und im Baujahr "nach oben rutschen", also teurer angeboten werden.
Eine beispielhafte Darstellung finden Sie im im dritten Foliensatz (s. AlgII_Brisanz Folien.pdf)
Rechtlich ist jedoch durchaus Gegenwehr moeglich, denn eine Kostenuebernahme von laengstens sechs Monaten gilt nur fuer den "Regelfall". Bei angespanntem Wohnungsmarkt, Krankheit u.a.m. ist dieser nicht gegeben.
Eine Kurzuebersicht zur Rechtslage finden Sie unter <Kosten der Unterkunft.doc>.
Zu 1c) 1-Euro-Jobs - Verfassungswidrige Zwangsarbeit?
Eine ganze Anzahl von Wohlfartsverbaenden fordert eine Freiwilligkeit bei den sogenannten 1-Euro-Jobs. Soweit solche "Jobs" mit Sanktionen erzwungen werden, kollidieren sie ggf. mit dem Grundgesetz und anderen Gesetzen.
So ist in Art. 12, Abs. 2 GG das Verbot von Zwangsarbeit wie folgt geregelt:
"Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, ausser im Rahmen einer herkoemmlichen allgemeinen, fuer alle gleichen oeffentlichen Dienstleistungspflicht."
Abs. 4: " Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulaessig."
Selbst die FAZ berichtete in ihrer Ausgabe vom 21.9.04 (Seite 38) ueber einen Verstoss mit internationalem Recht, das auch in Deutschland Gueltigkeit hat:
"Artikel 2 des ILO-Übereinkommens ueber Zwangs- und Pflichtarbeiten definiert sie als "jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfuegung gestellt hat". Solche Arbeiten sind ausdruecklich verboten, und zwar sowohl nach Artikel 8 III des internationalen Paktes über buergerliche und politische Rechte (in Deutschland in Kraft getreten am 23. März 1976) als auch nach den ILO-Übereinkommen Nummer 29 und Nummer 105 ueber die Abschaffung von Zwangsarbeit vom 5. Juni 1957. Ausgenommen sind nur Arbeitspflichten im Rahmen des Militaerdienstes, im Katastrophenfall oder Arbeitspflichten, die auf einem Strafurteil basieren."
Zu 1d) Erwerbsfaehige in stationaeren Einrichtungen
Hoffnung gibt es zu dem - in den letzten Infos berichteten - drohenden Ausschluss von AlgII-Beziehern von stationaeren Hilfen. Der laufende Gesetzentwurf einer Veraenderung von Par. 35 SGB II wurde nach einer baden-wuerttembergischen Initiative geaendert. Demnach soll als HLU-Anteil im Pflegesatz der stationaeren Einrichtung generell der Grundsicherungsbedarf nach Par. 42 SGB XII gelten. Das waere dann i.d.R. der Regelsatz plus durchschnittliche oertliche Unterkunftskosten und damit ueber AlgII finanzierbar.
Offen ist m.E aber immer noch, woher AlgII-Bezieher in Heimen das Taschengeld und die Bekleidung nehmen sollen, denn diese Leistungen von Par. 35 SGB XII sind fuer sie ausgeschlossen.
Etwas mehr Klarheit gibt es inzwischen zu Par. 7, Abs. 4 SGB II, wonach Bewohner stationaerer Einrichtungen keinen AlgII-Anspruch haben, wenn sie "fuer laenger als 6 Monate" dort untergebracht sind.
Nach einer "Wissensdatenbank" der Bundesagentur zaehlen hierzu nicht Obdachlosen- und Altenheime. Entscheidend ist dort also nur die Frage einer Erwerbsfaehigkeit.
Interessenten erhalten auf Anforderung weitere Unterlagen zu den Bestimmungen des "gewoehnlichen Aufenthalts" nach Par. 98 SGB XII und eines Kooperationsmodells fuer die Wohnungslosenhilfe und der BA.
Zu 1e) Erhoehte Pfaendungsfreigrenzen mit AlgII-Bedarf
Unter http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/praxisthema/850f/antrag_850f_ab_2005.html finden Sie eine hilfreiche Excel-Tabelle von Stefan Freeman, die den sozialrechtlichen Bedarf nach SGB II für die Erhoehung der Pfaendungsfreigrenzen berechnet.
Die Tabelle berechnet auch den Abzugsbetrag nach §30 SGBII für bis zu 4 Personen einer Bedarfsgemeinschaft
Zu 2.) Solidaritaet mit den Opelianern
10.000 Arbeitsplaetze scheinen fuer General Motors keine Bedeutung zu haben. Langjaehrig Beschaeftigte werden Managementfehlern und der Kompensation polnischer Waffengeschaefte geopfert.
Ganz anders der Stellenwert potentieller Kaeufer. Hier werden achtstellige Euro-Betraege zur Werbung eingesetzt und bei einem Kaeuferschwund schrillen die Alarmglocken in der Konzernzentrale.
Diese Verbrauchermacht kann eingesetzt werden. In langwieriger Recherche konnte ich die Privatadresse von Europachef Henderson ausfindig machen. Mit beiliegendem Briefentwurf koennen Sie ihm mitteilen, bei kuenftigen Fahrzeugkaeufen seine Produkte aussen vor zu lassen, soweit die verwerflichen Streichorgien umgesetzt werden.
(s. <Opel Henderson.doc>)
Zu 3.) Mythen und Luegen zur wirtschaftlichen Lage - Alternativen
In einem sehr griffigen Vortrag beschreibt Wolfgang Kessler unter www.emk-gfs.de die Mythen (Luegen) zur wirtschaftlichen Lage und eine Fuelle von Alternativen, wo es nach regierungsamtlicher Verlautbarung keine gibt. Die Darstellung ist leicht lesbar und auch fuer Laien geeignet.
Eine Layout-Version finden Sie in der Anlage <Kessler Mythen und Alternativen.doc>
Geniessen Sie den Herbst vor diesem Winter.
Es grüsst Sie freundlich
Frieder Claus
P.S.: Nachdem es bei der angewachsenen Masse von Abonnenten, unabhaengig vom verwendeten Zeichensatz, immer wieder zu Darstellungsproblemen mit den Umlauten kommt, werden die Sozialpolitischen Infos ohne Umlaute verfasst. Bitte haben Sie deshalb Verstaendnis fuer die etwas schwierigere Lesbarkeit.
Hinweis: Mit einem einfachen Mail an friederclaus@web.de koennen Sie sich in den Direktverteiler der Sozialpolitischen Infos aufnehmen oder aus diesem loeschen lassen, wenn Sie diese nicht mehr erhalten moechten. Bitte geben Sie dabei Ihren Namen und Wohnort an.