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Sozialpolitische Infos von Frieder Claus 30.07.05

30.07.2005
Liebe sozialpolitisch Interessierte,
als Sommerlektüre (auch strandfähig) die neuesten Sozialpolitischen Infos.
Anlagen finden Sie wie immer auf der Webseite der BAG der Sozialhilfeinitiativen in Frankfurt, wo sämtliche Sozialpolitischen Infos mit Anlagen unter http://www.bag-shi.de/fachinfo/sozialpol_infos/ heruntergeladen werden können. Herzlichen Dank an Frank Jaeger und sein Team.
Heute finden Sie folgende Themen:
(Ein Klick (ggf. +Strg) auf die Überschrift bringt Sie zum jeweiligen Thema)

1. Sozialpolitische Wetterlage
2. Neues aus der Hartzküche
2.1. Sicherung der Wohnung
2.2. Freibeträge für Zuverdienst – tückische Übergangsregelung
2.3. Hartz I vor dem Europäischen Gerichtshof
2.4. Rechtssprechung
2.5. HartzIV-Zumutungen
2.6. Hartz IV und Armutsgrenze
2.7. 1-Euro-Jobs auf 3 Jahre für Ältere
2.8. Zellteilung nach Alg II
2.9. Hamburger 1-Euro-Jobber: Wer krank wird, fliegt
2.10. Bericht des Ombudsrats
3. Wichtige Änderungen ab 1.7.05
3.1. Das Ende des paritätischen Prinzips in der Krankenversicherung
3.2. Höhere Sätze für Kindesunterhalt
3.3. Neue Pfändungsfreigrenzen
3.4. Erneute Nullrunde für Rentner, Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger
4. Wirtschaft, Globalisierung, Löhne ...
4.1. Arbeitsmarkt, Arbeitslosenstatistik
4.2. Wirtschaftliche Alternativen
4.3. Präsidentin des Bundesarbeitsgerichtes zum Kündigungsschutz
4.4. Das Jobwunder von Großbritannien
4.5. China, Gigant nach Manchesterart

Zu 1.) Sozialpolitische Wetterlage
Mit dem wohlorganisierten und inszenierten Misstrauensvotum versucht Kanzler Schröder, seine Partei vor der Erosion in die Bedeutungslosigkeit zu retten. Wesentliche Begründung: die Agendapolitik hätte nicht den erforderlichen Rückhalt in der Bevölkerung gehabt und überall zu Wahlverlusten geführt. Er fordert deshalb eine Legitimation durch Wahlen. (Eine herbe Abrechnung des bisherigen SPD-Vorsitzenden Maurers lesenswert unter www.nachdenkseiten.de)
Und so rüstet sich das Bürgertum für einen Regierungswechsel. Die abhängig Beschäftigten werden zwischen einem rot-grünen oder schwarz-gelben Sozialabbau wählen können und damit farblich zwischen den Schlachterschürzen. Die neue Linkspartei, im Osten schon bei 33%, kann eine große Koalition erzwingen. Schwarz-Gelb liegt derzeit bei 49%, Rot-Rot-Grün bei 48%.
Mit der angekündigten Mehrwertsteuererhöhung hat Merkel eine schwere Hypothek vorgelegt. Zunehmend mehren sich kritische Stimmen, die einen weiteren Zusammenbruch der Binnennachfrage befürchten, der die Ergebnisse des nach wie vor boomenden Exports zunichte macht und zu weiterer sozialer Schieflage beiträgt. Besonders die Empfänger von Sozialleistungen würden dadurch weiter belastet, da einer verminderten Kaufkraft keine Entlastung durch Lohnnebenkosten gegenübersteht.
Die Renten werden massiv durch "1-Euro-Jobs" bedroht. Diese drücken den Maßstab der Durchschnittslöhne, da sie als Arbeitsverhältnisse mit Lohnsumme Null in die Bewertung einfließen. Nach Berechnungen des Gesundheits- und Sozialministeriums sowie des Verbands dt. Rentenversicherer führen 100.000 Arbeitsgelegenheiten dazu, die Bezüge der Ruheständler um 0,3 Prozentpunkte zu senken . Steigt die Zahl der Arbeitsgelegenheiten auf 600.000 - wie von Clement angekündigt, müssen die Renten um 1 Prozentpunkt gekürzt werden (das sind bei einem Durchschnittsrentner ca. 150 Euro jährlich). Liegen die Arbeitsgelegenheiten unter 200.000 Stellen, kommt es zu einer Nullrunde der Renten. Wenn das kein funktionrender Nachhaltigkeitsfaktor ist.
Überraschend hat ausgerechnet der Chef der Wirtschaftsweisen, Bert Rürup, höhere Löhne und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gefordert. Ein verblüffender Rückschwenk zum Keynesianismus - oder hat er die letzten Sozialpolitischen Infos gelesen?
Kommt es zu einer schwarz-gelben Regierung, werden die Fördermaßnahmen der Bundesagentur im Interesse niedrigerer Beiträge massiv gekürzt. ABM und Umschulungen stehen im Visier. Kombi-Lohn-Modelle sollen den Niedriglohnbereich ausweiten ("sozial ist, was Arbeit schafft") mit der Gefahr, dass die Lohnanteile der Unternehmer durchaus auf 2 –3 Euro rutschen können und die Gesamtentlohnung wesentlich am Wohlwollen des Finanzministers hängt. Dies wird massive Auswirkungen auf das gesamte Lohngefüge haben (siehe hierzu Financial Times 5.7.05)
Ebenso ist mit weiterer Kommunalisierung der Arbeitsvermittlung zu rechnen. Aus Sicht der Praxis eine zwiespältige Sache. Denn einesteils sind die kommunalen Kräfte der Argen wesentlich versierter in Fragen der Existenzsicherung. Sie erkennen Lebenslagen, wogegen die BA-Mitarbeiter mehr auf versicherungsrechtliche Aspekte ausgerichtet sind. Andererseits lässt sich aber ein vermittlungs¬technisches Defizit der Kommunen, insbesondere über die Kreisgrenzen hinaus, ausmachen. Und bereits jetzt scheuen sich die Arbeitgeber, offene Stellen neben dem "Arbeitsamt" auch an die Job-Center für Langzeitarbeitslose zu melden.
Auch das Koch'sche Existenzgrundlagengesetz droht noch in der Schublade. Es sieht eine Absenkung der Regelleistung auf 70% vor, 100% werden nur mit unentlohnter Arbeit erreicht.
Einfach und ungerecht ist das Steuerkonzept der FDP in ihrem Wahlprogramm. In einem Drei-Stufenmodell mit Sätzen von 15%, 25% und einer weiteren Senkung des Spitzensteuersatzes auf 35 % sollen obere Einkommensschichten noch stärker als bisher entlastet werden, bei Unternehmen soll die Spitzenbelastung 25 % nicht übersteigen. Sie will die Wähler mit einem auch in linken Kreisen populären „Bürgergeld“ locken, schweigt sich aber darüber aus, wie viel der Staat in Not geratenen Bürgern für ein menschwürdiges Dasein noch bezahlen könnte.
Eine Erhöhung der Regelsätze (auf 420 €, in etwa der Nachholbedarf) fordert bislang nur die neue Linkspartei.

Zu 2.) Neues aus der Hartzküche
2.1. Sicherung der Wohnung
Die ungesicherte Wohnung kristallisiert sich zumindest im Süden der Republik als sozialer Sprengstoff der Hartzreform heraus. Bei einer Telefon-Hotline der Diakonie zu Hartz IV (Ba-Wü) ging es in 40% von 650 Beratungsgesprächen um dieses Problem.
Marktfremde Angemessenheitsgrenzen, pauschale Begrenzungen von Heiz- und Nebenkosten, Kürzungen ohne Einräumung einer ausreichenden Frist und ohne Benennung eines persönlichen Ansprechpartners (gesetzliche Pflicht!) sind grundsätzliche Probleme und fordern dringend eine Verordnung von Hartzminister Clement (s. § 27 SGB II) mit einheitlichen Kriterien ein. Dies fordert selbst der Ombudsrat in seinem jüngsten Bericht (s. 2.10)
Generell und nach wie vor (wie in alten BSHG-Zeiten) gilt, dass eine Kostensenkung nur gefordert werden kann, wo diese sowohl zumutbar als auch möglich ist. Ersteres ist z.B. bei Krankheit oder kurzfristiger Hilfebedürftigkeit nicht der Fall. Zweiteres geht z.B. nicht bei einem angespannten Wohnungsmarkt, der im preisgünstigen Segment keine ausreichenden Ressourcen bietet, bei einseitigen Vorauszahlungsforderungen für Neben- und Heizkosten durch den Vermieter u.v.a.m.
Große Probleme bei der Beurteilung von "Mietobergrenzen" gibt es in Kreisen ohne Mietspiegel. Initiativen sei hier dringend empfohlen, aus Wohnungsangeboten in der Tagespresse einen "Angebotspreisspiegel" zu erstellen, der sowohl politisch als auch bei Klagen eingesetzt werden kann.
Eine interessante Nachfrage bei der Kommune ist auch das Verhältnis von Bedarfsgemeinschaften insgesamt und Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Wohnungen über der örtlichen Angemessenheitsgrenze. Wo dieses Verhältnis über 5% liegt, stimmen die Mietobergrenzen nicht. In der Praxis übersteigen die einzelnen Quoten teilweise die 30%-Marke.
Falls Sie solche Quoten ermitteln können, bitte an mich weiter leiten (besondere Bitte auch an die amtlichen MitarbeiterInnen). Habhafte Ergebnisse erhalten Sie dann in einer der nächsten Ausgabe und können diese politisch vor Ort einsetzen.
Wichtige Bestimmungen zum Schutz der Wohnung finden Sie in der aktualisierten und erweiterten Anlage <KdU §22 SGBII.doc> unter http://www.bag-shi.de/fachinfo/sozialpol_infos/

2.2. Freibeträge für Zuverdienst – tückische Übergangsregelung
Der Bundestag hat am 3. Juni 2005 mit den Stimmen von Rot-Grün und CDU/CSU das "Freibetragsneuregelungsgesetz" für Zuverdienste zum AlgII beschlossen:
• es vereinfacht die bislang komplizierte Berechnung wesentlich
• führt durch eine Freibetragspauschale von 100 Euro bei Bruttoeinkommen unter 1.000 Euro i.d.R. zu höheren Freibeträgen
• gewährt höhere Absetzbeträge jedoch nur für Einkommen über 400 Euro
• legt nur noch 2 Prozentsätze von 10% und 20% für Bruttoeinkommen von 100-800 Euro und 800-1.200 (1.500) Euro fest
• reduziert die Absetzbarkeit bei Kinderlosen von Bruttoeinkommen 1.500 auf 1.200 Euro
• wirkt einzelfallabhängig frühestens zum 1. Okt. 2005
• verschiebt die Geltung der neuen Regelung auf Wirksamkeit eines neuen Bescheids nach dem 1.10.05 (neuer § 67 SGB II) !!
• lässt Einstiegsgeld (§ 29 SGB II) auch zu, wenn durch die Arbeitsaufnahme die Hilfebedürftigkeit entfällt
• setzt für Aufenthalte in Frauenhäusern in einem anderen Kreis eine Kostenerstattungspflicht der bisherigen Wohnortkommune gegenüber der Kommune am Ort des Frauenhauses fest (neuer § 36a SGB II).
Es kommt zu einer begrüßenswerten Besserstellung insbesondere von kleinen Einkommen.
Grundsätzlich dürfen immer 100 Euro behalten werden. Bei einem Mini-Job von 400 Euro dürfen 160 Euro behalten werden. Pech haben z.B. Mini-Jobber mit hohen Fahrtkosten. Schon bei ca. 50 Euro Fahrtkosten übersteigen die bisherigen Absetzbeträge (Versicherungspauschale 30 €, Werb.ko.pausch. 15 Euro, Kfz-Haftpflicht, Riesterbeiträge ...) die Pauschale von 100 €. Höhere Absetzbeträge auf Nachweis sind jedoch erst bei Einkommen über 400 Euro möglich.
Auf den letzten Drücker eingeführt wurde mit einem neuen § 67 SGB II eine Übergangsregelung, die die neuen Freibeträge erst mit einem neuen Bescheid ab 1. Okt. 05 wirksam werden lassen. Dies kann im Extremfall eine Verzögerung bis zum 30.3.2006 bewirken. Bei der Masse der "Erstzeichner" von Hartz IV zum 1. Januar 05 und halbjährlichen Bescheiden kommen die meisten somit erst mit einem neuen Bescheid ab 1.1.06 in Genuss der neuen Freibeträge:
§ 67 SGB II neu:
"Die §§ 11 und 30 in der bis zum 30. September 2005 geltenden Fassung sind weiterhin anzuwenden für Bewilligungszeiträume (§ 41, Abs. 1 Satz 4), die vor dem 1. Oktober 2005 beginnen, längstens jedoch bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit."
Ein neuer Job ab 1.10.05 lässt die neuen Freibeträge also gleich wirksam werden, da hier ohnehin ein neuer Bescheid erstellt werden muss.
Die angestrebte Entlastung der Verwaltung mit der Entzerrung von Neuberechnungen müssen einzelne AlgII-Empfänger mit geringeren Freibeträgen teuer bezahlen.
Neue Chancen erhalten Personen, denen Leistungen bislang wegen zu hohem (Partner-/)Einkommen abgelehnt wurden. Im Bundeshaushalt sind 60 Mio. € für neue Leistungsbezieher eingeplant.
Den Gesetzentwurf (BT-DrS 15/5446) finden Sie unter http://dip.bundestag.de/btd/15/054/1505446.pdf,
die Verabschiedung mit den letzten Veränderungen (BR-DrS 441/05) unter http://www1.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2005/0441_2D05,property=Dokument.pdf.
2.3. Hartz I vor dem Europäischen Gerichtshof
Eine wichtige Bestimmung von Hartz I steht möglicherweise vor dem Aus. Ende Juni hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs(EuGH), Antonio Tizzano, den obersten Europarichtern empfohlen, die 2003 eingeführte Einschränkung des Kündigungsschutzes für über 52-Jährige für mit dem EU-Recht unvereinbar zu erklären. In der Regel folgen die Richter dem Votum des Generalanwalts.
Mit der Regelung wurde es möglich, bei über 52-jährigen ständig neu befristete Arbeitsverträge abzuschließen. Bei einem ersten befristeten Vertrag von 2 Jahren für einen 50-jährigen endet damit der Kündigungsschutz bereits mit 50. Quelle Handelsblatt

2.4. Rechtsprechung
Überraschend viele Eilbeschlüsse der Sozialgerichte kassieren Regelungen der neuen SGBII-Praxis. Rüdiger Lenski, Geschäftsführer des Vereins Arbeits- und Erziehungshilfe e. V. in Frankfurt hat wichtige Beschlüsse und Urteile zusammengestellt und freundlicherweise den Sozialpolitischen Infos zur Verfügung gestellt.
Die Zusammenstellung finden Sie unter in der Anlage < Rechtsprechung SGBII Zusfssg 0705.doc> unter http://www.bag-shi.de/fachinfo/sozialpol_infos/

2.5. HartzIV-Zumutungen
Ein unausgegorenes und teilweise menschenverachtendes Gesetz, kombiniert mit schlecht eingearbeiteten oder überforderten MitarbeiterInnen führt zu immer neuen Existenzbedrohungen Arbeitsloser. In vielen Fällen bleibt verzweifelte Ohnmacht, denn Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung und gute Beratungsstellen sind (noch) rar. Betroffenen sei hier noch einmal die Internetforen www.tacheles-sozialhilfe.de oder www.forum-sozialhilfe.de empfohlen, in dem man sich auch im speziellen Einzelfall Rat holen kann.
Eine kleine Sammlung von HartzIV-Zumutungen finden Sie in der Anlage <HartzIV Zumutungen.doc> unter http://www.bag-shi.de/fachinfo/sozialpol_infos/
Zur ständigen Aktualisierung der Liste dürfen Sie mir gerne weitere Verrücktheiten schicken.

2.6. Hartz IV und Armutsgrenze
Führt Hartz IV in die Armut? Einen Vergleich von Arbeitslosengeld II mit den aktuellen Armutsgrenzen nach verbindlicher EU-Definition zeigt:
1.) Hartz IV führt sofort und bis zu 32% unter die Armutsrisikogrenze
2.) Spätestens nach 1 Jahren bis zu 18% unter die relative Armutgrenze.
Dort beginnt man sich in den Lebensverhältnissen zu unterscheiden und unterliegt der Ausgrenzung. Besonders gravierend ist die bei Kindern. Kinder und Jugendliche haben in Deutschland ein hohes Armutsrisiko. 15 Prozent der Kinder unter 15 Jahren und 19,1 Prozent der Jugendlichen zwischen 16 und 24 Jahren sind betroffen. Die Zahl der Kinder in Deutschland, die von Sozialhilfe leben, stieg 2003 um 64.000 auf 1,08 Millionen und hat 2004/2005 1,45 Millionen erreicht. Aktuell leben alleine ca. 1,7 Mio. Kinder und Jugendliche in HartzIV-Haushalten. Nach Angaben des UN-Kinderhilfswerks Unicef wächst die Armut von Kindern in Deutschland stärker als in den meisten anderen Industrieländern.
Mehr als ein Drittel der Armen sind allein Erziehende und ihre Kinder. 19 Prozent sind Paare mit mehr als drei Kindern.
Eine grafische Darstellung, auch folientauglich, finden Sie in der Anlage <AlgII Armutsgrenze.doc> unter http://www.bag-shi.de/fachinfo/sozialpol_infos/

2.7. 1-Euro-Jobs auf 3 Jahre für Ältere
Mit Pressemitteilung vom 5.7.05 informiert das Bundesministerium Wirtschaft und Arbeit:
Die Bundesregierung fördert - in einer 1. Stufe beginnend ab Juli 2005 - 30.000 Zusatzjobs (Arbeits¬gelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) von einer bis zu 3-jährigen Dauer für ältere langzeit¬arbeitslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Gemeinsam mit den Ländern wird angestrebt, die Förderung in einer 2. Stufe auf insgesamt 50.000 Zusatzjobs aufzustocken.
Die Initiative richtet sich an arbeitslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab vollendetem 58. Lebensjahr im Arbeitslosengeld II-Bezug. Gefördert werden können Tätigkeiten bis zu einer Dauer von drei Jahren, die im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich sind. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten neben dem Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung bis zu 150 Euro. Weitere Infos: Link BMWA
Nochmals sei an dieser Stelle auf die tückischen Effekte von 1-Euro-Jobs hingewiesen:
- Sie führen nicht aus der Hilfebedürftigkeit
- Sie führen i.d.R. nicht in den 1. Arbeitsmarkt
- Sie verdrängen reguläre Arbeitsplätze
- Sie bedrohen die Qualität sozialer Arbeit
- Mit ihrem Zwangscharakter kann es im sozialen Bereich (Arbeit mit Schwachen) zu unverantwortlichen Situationen kommen (negative Motivation)
In letzter Zeit wird die Trägerpauschale für Anleitung und Qualifizierung zunehmend gegen Null reduziert. Damit wächst der Druck, die Jobs verwertbar einzusetzen und der qualifizierende Aspekt tritt völlig in den Hintergrund. Beschäftigungsgesellschaften werden verstärkt in den Erwerbsbereich gedrängt, wo es dann gerade zur Verdrängung regulärer Arbeit kommt.
Was wir brauchen, ist ein öffentlich geförderter Beschäftigungsmarkt mit sozialversicherungspflich¬tigen Arbeitsverhältnissen. In der Scherenentwicklung zwischen linearem Wirtschaftswachstum und exponenzialer Produktivität (was heute 100 Menschen herstellen, machen morgen 80...) bietet die traditionelle Erwerbsarbeit keine Lösung mehr für die steigende Massenarbeitslosigkeit.
Berechnungen der Diakonie zeigen, dass schon mit den Kosten von 1-Euro-Jobs reguläre Arbeitsverhältnisse von über 7 Euro Stundenlohn eingerichtet werden können (s. Sozialpolitische Infos vom 10.10.04). Ein gerechtes Steuersystem kann die Balance zwischen gesellschaftlich notwendiger (aber unfinanzierter) Arbeit und brachliegendem Arbeitspotenzial von Millionen wieder herstellen. Mit existenzsichernden Löhnen, die aus der Hilfebedürftigkeit in echte Eigenverantwortlich¬keit führen!

2.8. Zellteilung nach Alg II
Die scharfen Anrechnungsregeln von Partnereinkommen führen verstärkt zum Auseinanderziehen von Paaren. Auch viele Jugendliche verlassen die Familie, wenn sie über BAFöG gerade mal 30 € für die Wohnkosten zuhause erhalten, der AlgII-Bescheid ihnen jedoch einen vollen Prokopfanteil an Miete, Heiz- und Nebenkosten zuweist.
Berlins Senator Sarrazin klagt deshalb über eine "Zellteilung der Bedarfsgemeinschaften". Die Zahl der Hartz IV-Haushalte ist in Berlin seit Januar von 225 000 auf 292 000 angestiegen, obwohl die Zahl der Erwerbslosen relativ konstant geblieben ist. Inzwischen gibt es 181 000 Ein-Personen-Haushalte - fast zwei Drittel aller Haushalte, die vom Arbeitslosengeld II abhängig sind. Im Januar lag die Zahl der Hartz-IV-Single-Haushalte noch bei 140 000. Die Folge: Hartz IV wird immer teurer.
Besondere Probleme macht hierbei wieder einmal das berühmte Programm A2LL der BA. Wer beispielsweise Anfang des Jahres kein Arbeitslosengeld II wegen eines Partnerverdienstes bekommen hat, wird Monate später mit einem neuen Antrag als Single und vor allem einer neuen Adresse nicht vom System "erkannt". Bei Erwerbslosen, die von Berlin-Mitte nach Marzahn oder in einen anderen Bezirk wechseln, können die zuständigen Jobcenter nicht einmal alte Daten übernehmen, sondern müssen immer wieder von vorn anfangen. ... Toll-Collect in Hartz IV....
Quelle: Berliner Zeitung v. 16.6.05

2.9. Hamburger 1-Euro-Jobber: Wer krank wird, fliegt
Knebelvertrag für Hamburgs 1-Euro-Jobber setzt Grundrechte außer Kraft. Bekenntnis zur »demokratischen Staatsauffassung« verlangt
Ein-Euro-Jobber sind rechtlos. Doch auch wer keine Rechte hat, hat Pflichten – so die Philosophie der »Hamburger Arbeit« (HAB), der mit 2.500 Jobbern größte Beschäftigungsträger in der Hansestadt. Am Dienstag informierten Ein-Euro-Jobber die junge Welt über erzwungene Verträge, die gleich mehrfach gegen »gute Sitten« verstoßen. Mit ihrer Unterschrift müssen die Billigjobber das Einverständnis dafür geben, daß sie die Grundlagen des Beschäftigungsverhältnisses anerkennen. Dazu gehört, daß sich der Ein-Euro-Jobber »durch sein gesamtes Verhalten zur demokratischen Staatsauffassung« bekennt. Dieser Radikalenerlaß für Ein-Euro-Jobber klingt wie ein schlechter Scherz. Er kann aber extreme Konsequenzen haben, denn ein Regelverstoß reicht zum Rausschmiß und damit für Kürzungen beim Arbeitslosengeld II.
Der Träger ermächtigt sich durch diesen Vertrag, das Beschäftigungsverhältnis auch dann fristlos beenden zu können, wenn ein Jobber »krankheitsbedingt« ausfällt oder gegen »Mitwirkungspflichten« verstößt, zum Beispiel sogenannte »Personalentwicklungspläne« nicht einhält. Laut Gesetz und Rechtsprechung gilt allerdings, daß nicht der Träger, sondern lediglich die zuweisende Behörde über den Abbruch einer Maßnahme entscheiden kann. Ein Rausschmiß wegen Krankheit verstößt zudem gegen das Diskriminierungsverbot.
In Hamburg hat sich nun eine "Ein-Euro-Interessenvertretung" gebildet. Sie nimmt jeden Dienstag zwischen 13 und 15 Uhr Beschwerden und Hinweise telefonisch entgegen: 040/28581342.
(Auszug aus "Junge Welt" v. 16.6.05)

2.10. Bericht des Ombudsrats
Der Ombudsrat zu Hartz IV hat am 29.6.05 seinen ersten Zwischenbericht vorgelegt. Insbesondere sollen die Regelleistungen Ost (311 €) auf Westniveau (345 €) angeglichen werden. Einheitlichkeit wird bei der Festsetzung der örtlichen "Mietobergrenzen", ggf. mit einer Verordnung des Bundes¬ministers gefordert. Kindergeld Volljähriger soll nicht bei den Eltern angerechnet werden, die Bescheide müssten klarer und nachvollziehbarer erstellt werden und für die Kommunen werden mehr Gestaltungsspielräume in den örtlichen Argen angemahnt.
Insgesamt ein "agenda-freundlicher Bericht", Hartz IV wird unter dem Strich gelobt und die Bemänge¬lungen bleiben selbst hinter den Feststellungen der Sozialgerichte zurück. Die Bundesarbeitsgemein¬schaft der Sozialhilfeinitiativen hierzu: " Wenn der Ombudsrat solch bescheidene Korrekturen am Armenrecht vorschlägt, fragen sich Betroffene und Menschen aus der Beratungspraxis, welche Problemlagen in den 25.000 Telefonanfragen und 8.000 schriftlichen Eingaben wohl angesprochen wurden, die den Ombudsrat in der ersten Jahreshälfte erreichten. Wo sind die Kranken, die sich medizinische Versorgung nicht mehr leisten können, die Paare, die in Hartz IV-Trennung leben, die Erwerbslosen, die zum Umzug oder einem Leben unter dem Existenzminimum gezwungen werden und die Vielen, die auf dem Amt oder in Ein-Euro-Jobs drangsaliert und schikaniert werden? Die vom Ombudsrat präsentierte schöne Hartz IV-Welt hat mit unserer Realität nichts zu tun."
Trotz des enttäuschenden Berichts sei angemerkt, dass bei Beschwerden Einzelfällen oft überraschend schnell abgeholfen wird. Da tanzt in manchem Job-Center gleich der Abteilungsleiter. Den Bericht und Kontaktdaten finden Sie unter www.ombudsrat.de

Zu 3.) Wichtige Änderungen ab 1.7.05
3.1 Das Ende des paritätischen Prinzips in der Krankenversicherung
Zum ersten Mal seit Bismarck wird in der Krankenversicherung die paritätische Finanzierung aufgegeben, wonach die Beiträge jeweils "halbe-halbe" von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt werden. Dies führt gleich zu der abstrusen Situation, dass Beitragssenkungen zum 1.7.05 mit 0,9% zu höheren Kosten (+0,45%) der Versicherten führt.
Da der Krankenkassenbeitrag zur Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt wird, kommt von der Beitragssenkung nur die Hälfte beim Arbeitnehmer an, also 0,45%. Gleichzeitig wird ein Sonderbeitrag von 0,9% erhoben, den der Versicherte allein zu tragen hat. Unter dem Strich bleibt also eine Beitragserhöhung von 0,45% des sozialversicherungspflichtigen Bruttolohnes. Oder anders ausgedrückt: Der Versicherte zahlt den selben Beitrag, als würde seine Krankenkasse den Beitragssatz zum 1.7.2005 um 0,9% anheben.
Bei einem kleinen Bruttoeinkommen von 2.000 € kommt es zu monatlich 9 € höherer Belastung.
Vom ursprünglichen Ziel, der Finanzierung von Zahnersatz (0,4%) und Krankengeld (0,5%) durch die Versicherten allein, ist im Gesetz keine Rede mehr. Der Grund: Auch Rentner müssen den Sonderbeitrag zahlen, obwohl sie keinen Anspruch auf Krankengeld als Lohnersatz haben. Dieses Rechtsrisiko war zu groß. Einige Sozialorganisationen haben Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Eine gute Zusammenfassung finden Sie bei der BKK Vaillant

3.2 Höhere Sätze für Kindesunterhalt
Zum 1.7.05 wurden die Werte der sog. "Düsseldorfer Tabelle" angepasst, die Unterhaltsansprüche festlegt. Für Kinder bis 5 Jahre beträgt der Mindestsatz jetzt 204 €, der Unterhalt für studierende Kinder erhöht sich auf 640 €. Der Selbstbehalt für berufstätige Unterhaltspflichtige beträgt jetzt mindestens 890 € monatlich.

3.3 Neue Pfändungsfreigrenzen
Die Pfändungsfreigrenzen wurden zum 1.7.05 generell um knapp 6% erhöht. Sie steigen bei Alleinstehenden z.B. von 930 € auf 985,15 €. Erste Pfändungsmöglichkeit besteht erst bei 990 €.
Vorsicht: Beim Kontopfändungsschutz gem. § 850k ZPO finden die neuen Pfändungsfreigrenzen
nicht automatisch Anwendung. Sie müssen jeweils beantragt werden.
Entsprechende Formulare und Pfändungstabellen finden Sie z.B. beim Infodienst Schuldnerberatung.

3.4. Erneute Nullrunde für Rentner, Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger
Zum 1.7.05 gibt es eine erneute Nullrunde für die Rentner. Damit bleiben auch die daran gekoppelten Regelsätze für Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger unverändert.
Bei dem fallenden Lohnniveau und Zunahme von Mini- und 1-Euro-Jobs droht diese Gefahr wohl auch in den nächsten Jahren.

Zu 4.) Wirtschaft, Globalisierung, Löhne....
4.1. Arbeitsmarkt, Arbeitslosenstatistik
Einen "Lichtblick" kündigt die BA mit ihrer Arbeitslosenstatistik für Juli 05 an: 4,772 Mio. Arbeitslose, ein Plus zum Juni mit 68.000, "saisonbereinigt" aber wohl ein Rückgang um 42.000. Gleichzeitig gebe es mehr offene Stellen als vor 1 Jahr. Nach der internationalen ILO-Statistik habe man gar nur 3,86 Mio. Arbeitslose.
Wie immer auch gezählt wird, unsichtbar bleiben hier die statistischen Schönungen durch die "1-Euro-Jobs". Bei den ca. 200.000 inzwischen eingerichteten "Jobs" zählen die Jobber nicht als arbeitslos, unbesetzte Plätze erhöhen gleichzeitig die Zahl der "Offenen Stellen". Immerhin spricht die BA am Schluss des Berichts von 6,75 Mio. "Arbeitssuchenden".
Deutlicher sind andere Zahlen: Die Mini-Job-Zentrale benennt für März 05 insgesamt 7 Mio. Mini-Jobs. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse sind im Mai auf 26,15 Mio. zurückgegangen. 2001 waren es noch knapp 28 Mio. In den letzten 12 Monaten gingen 356.000 dieser echten Arbeitsverhältnisse verloren, ein Wegfall von 30.000 pro Monat.
Die Arbeitsplatzsicherheit fällt also weiter. Besonders deutlich wird dies bei Jugendlichen. In der Zeit von 1995 bis 2003 ist die Quote befristeter Arbeitsverhältnisse in den unteren Altersgruppen geradezu explodiert:
• Von den 15-20-jährigen haben 2003 über 80% nur noch ein befristetes Arbeitsverhältnis.
• Bei den 20-25-jährigen sind es über 43%.
Auf diesem Hintergrund wird der Ruf nach Aushöhlung des Kündigungsschutzes noch unverständlicher.
Eine kleine Grafik mit den hohen Steigerungsraten 1995-2003 finden Sie in der Anlage
<Armut Kinder_Jgdl Befr_ArbVerh 2003.doc> unter http://www.bag-shi.de/fachinfo/sozialpol_infos/.

4.2 Wirtschaftliche Alternativen
In der Heftigkeit der wirtschaftlichen und sozialen Umbrüche erschreckt immer wieder die einfallslose Verbohrtheit der Politik mit den endlosen Mantras von Privatisierung, Wettbewerb und Handelsliberalisierung. Es gibt hier eine Fülle von Denkansätzen, die grundsätzlicher an das Problem gehen als der kurzsichtige Versuch, in Konkurrenz zu Billigstlohnländern zu treten. Ich lege Ihnen ein kürzliches Interview mit dem Chef der Drogeriemarktkette dm, Götz Werner bei, der in der Stuttgarter Zeitung für wahre Leserbrieffluten mit folgenden Thesen sorgte:
• es war noch nie das Ziel von Unternehmen, Arbeitsplätze zu schaffen, sonder Arbeit einzusparen
• es ist dagegen ein wichtiges Ziel von Unternehmen, die Bürger mit der erforderlichen Kaufkraft auszustatten
• eine Abschaffung aller Steuern mit dem Ersatz durch eine Mehrwertsteuer von 48% könnte ein bedingungsloses Bürgergeld von 1.300 bis 1.500 Euro monatlich für jeden finanzieren
• dieses wird angerechnet auf die Lohnzahlung und verbilligt die Arbeitskosten enorm
• Importe unterliegen der Mehrwertsteuerbelastung
• Exporte gehen steuerfrei nach draußen
• wesentlich bleibt das Kulturproblem für eine Gesellschaft, in der die Arbeit verschwindet.
S. Anlage <Bürgergeld durch MWSt G_Werner SZ020705> bei http://www.bag-shi.de/fachinfo/sozialpol_infos/

Über allem steht jedoch die Wachstumsfrage als grundlegendes Problem aller Verwerfungen: Das Dilemma, dass uns starkes Wachstum in den ökologischen Kollaps führt, schwaches Wachstum dagegen zum Zusammenbruch der Sozialsysteme. Die alleinige Triebkraft für diesen Wachstums¬zwang ist die Geldvermehrung durch den Zinseszinseffekt. Sie führt zu einer ungeheuren Zinsbelas¬tung aller Produkte und Dienstleistungen von derzeit schon ca. 40%. Mit dieser vorrangig zu bedienenden Zinslast wird der Verteilungskampf zwischen Unternehmer- und Arbeitnehmerlöhnen immer enger. Das explodierende Kapital in der Hand weniger führt damit auch zu einer Schulden¬spirale, denn dieses Geld muss (zur Vermeidung einer Rezession) über Kredite in den Kreislauf. Was die Unternehmen mit ihrer steigenden Schuldenlast nicht aufnehmen, muss der Staat aufnehmen. Gleichzeitig wächst der Gegensatz Arm-Reich exponenzial, denn die steil wachsenden Geldvermögen brauchen eine entsprechend zunehmende Schuldnerschar. Dieses Problem besteht inzwischen gleichermaßen zwischen 1. und 3. Welt als auch innerhalb der Erste-Welt-Länder mit zunehmender Verschuldung von Unternehmen, Staat und Privatschuldnern. Es gibt hier hoch interessante Ansätze wie "Parkgebühren" für nicht fließendes Geld, die diesem explodierenden Geldvermehrungszwang entgegenwirken mit einer Reihe historischer Umsetzungen. Manchen ist vielleicht das jüngste Beispiel, "Das Wunder von Wörgl", ein Begriff.
Hierzu ein Interview aus 2003 mit Helmut Creutz, einem der führenden Experten, siehe Anlage <Creutz Interview_DF 0803 Kurzfassg.doc> bei http://www.bag-shi.de/fachinfo/sozialpol_infos/.
Umfangreiches Material finden Sie z.B. unter www.geldreform.de.


4.3 Präsidentin des Bundesarbeitsgerichtes zum Kündigungsschutz
Überraschende Aussagen macht die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichtes, Ingrid Schmidt, als eine, die es wissen muss, zum Kündigungsschutz: „Weniger Kündigungsschutz bringt keine Arbeit“.
Auch zur Rolle der Gewerkschaften, zu Betriebsbündnissen und dem Arbeitsmarkt gibt es interessante Äußerungen in einem Interview des Tagesspiegels vom 13.6.05

4.4 Das Jobwunder von Großbritannien
01.07.2005 Grossbritannien verdankt die neuen Jobs dem Staat und öffentlichen Aufträgen. „Der Gastkommentar von John Edmonds (King's College) und Andrew Glyn (Oxford University) in der Financial Times vom 30.6.2005 wird Ihnen wahrscheinlich Freude machen: Die beiden haben errechnet, dass in 2000 - 2004 mehr als die Hälfte der zusätzlichen britischen 750.000 Jobs von mehr Beamten (+ 450.000), der Rest von ("altmodisch keynesianischen") öffentlichen Aufträgen an die britische Privatwirtschaft kamen, nicht aber von der angeblichen Schaffung eines "deregulated and vibrant" Privatsektors, auf die sich die britische Regierung immer wieder als Modell für Europa beruft. Wörtlich: "A good old-fashioned Keynesian expansion seems much closer to the mark. Perhaps this is the lesson Europe should learn from the British experience."
Link Financial Times. Der Artikel ist leider nur gegen Gebühr zugänglich

4.5 China, Gigant à la Manchester
Die gigantische Wirtschaftskraft aus dem fernen Osten mit exponentialem Wachstum, unstillbarem Hunger nach Rohstoffen, Frauenlöhnen von 70 – 90 € monatlich, rigoros im Umgang mit Menschenrechten, überschwemmt die Welt mit seinen Billigprodukten. Im deutschen Verkaufspreis einer chinesischen Puppe für 10,- € steckt ein Lohnanteil von 46 Cent für die dortigen Frauen. Zwei Drittel aller Photokopierer, Mikrowellenöfen, DVD-Spieler und Schuhe sowie mehr als die Hälfte aller digitalen Kameras und zwei Fünftel aller Tischcomputer werden heute in China gefertigt. Bei Spielzeug ist China inzwischen der weltgrößte Produzent. Nach Einschätzungen der deutschen Automobilindustrie werden in China im ersten Halbjahr 2005 erstmals mehr Personen- und Nutzfahrzeuge gebaut werden als in Deutschland. China wird Deutschland auf den vierten Rang der Automobilhersteller verdrängen und die Erdatmosphäre wird weiter in die Knie gehen. Das größte Handelshaus der Welt, der amerikanische Wall-Mart-Konzern, bezieht inzwischen mehr als 70 % seines Sortiments aus China.
Niedrigste Löhne und Abgaben, schlechte Sozialverhältnisse, stark unterbewertete Währung sowie mangelnder Umweltschutz ergeben einen Manchesterkapitalismus, der bei ungeschütztem Welthandel bedrohliche Erosionen in den hochentwickelten Staaten auslöst. China ist der große Gewinner der Handelsfreigabe im GATT. Der Koordinator des Asien-Pazifik-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft, Strack, meinte: "Noch gehen wir davon aus, daß der Handel mit China zusätzliche Arbeitsplätze schafft. Wir wissen nur nicht, wie lange noch".
Eine interessante Darstellung mit aufschlussreichen Grafiken finden Sie in den NachDenkSeiten.

Falls Sie sich bis hierher durchgebissen haben: Respekt und Chapeau. Und eine schöne Sommerzeit.

Es grüßt Sie freundlich
Frieder Claus

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