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Sozialamt muss Drogenabhängigen vorerst Praxisgebühr zahlen

DPA Pressetext:

Sozialamt muss Drogenabhängigen vorerst Praxisgebühr zahlen

Braunschweig (dpa) - Das Sozialamt der Stadt Braumschweig muss einem Drogenabhängigen Sozialhilfeempfänger vorerst die Praxis- und Rezeptgebühr für eine Entwöhnungs-Therapie zahlen. Eine entsprechende einstweilige Anordnung veröffentlichte das Verwaltungsgericht Braunschweig am Donnerstag (Az: 4 B 64/04). Die Frage, wer nach dem neuen Gesundheitsgesetz von Gebühren befreit wird, ist noch nicht endgültig geklärt.

Der drogenabhängige Mann sah sich bei einem monatlichen Sozialhilfesatz von 237 EUR nicht in der Lage, die seit dem 1. Januar geltenden Praxis- und Rezeptgebühren zu zahlen. Da auch das Amt nicht dafür aufkommen wollte, zog er vor Gericht. Ein arzt hatte dem Kläger bescheinigt, dass die ununterbrochene Einnahme des Ersatzmittels Polamidon notwendig, wenn nicht sogar lebensnotwendig sei. Zudem war der Mann mit der Auflage einer Entwöhnungs-Therapie aus der Haft zur Bewährung entlassen worden.

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Zusatz: Das Gericht hat uns die Übersendung des Urteils am Montag zugesagt, wir werden dies alsbald veröffentlichen.

Harald

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