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SoVD PM: Vorschläge für Hinzuverdienst sind schwarz-rote Mogelpackung

Pressemitteilung - Nr.: 14/2005

Berlin, 30. März 2005

SoVD: Vorschläge für Hinzuverdienst sind schwarz-rote Mogelpackung

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Der Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine
Hinzuverdienstregelung für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist keine wirkliche Verbesserung.

Die Union will den Erwerbstätigenfreibetrag von 15 Prozent des bereinigten Einkommens auf 30 Prozent erhöhen. Vom Bruttolohn soll statt der individuellen Mehraufwendungen für die Jobaufnahme (Fahrtkosten, Versicherungen, Sozialversicherungsbeiträge etc.) künftig ein pauschaler
Betrag von 100 Euro abgezogen werden.

Nach dem Unionsvorschlag bleiben für einen Arbeitslosengeld II-Bezieher nur 30 Euro mehr übrig. Das ist viel zu wenig.

Ein Teil der Arbeitslosengeld II-Empfänger würde sogar schlechter gestellt. Dies gilt für diejenigen, deren Fahrtkosten und sonstige Ausgaben für den Job höher sind als der 100 Euro-Pauschbetrag. Dies ist z. B. bei einem langen Anfahrtsweg zur Arbeit der Fall.

Die Union stellt ihren Vorschlag so dar, als ob die Arbeitslosen die ersten 100 Euro behalten dürften. Dies ist irreführend. Denn der Pausch-Betrag soll schließlich die Mehrausgaben für die Jobaufnahme abdecken. Auch die Überlegungen des Wirtschaftsministeriums, wonach die
ersten 100 Euro anrechnungsfrei bleiben sollen, berücksichtigen diese Mehrausgaben nicht. Diese schwarz-rote Mogelpackung lehnen wir ab.

Die Hinzuverdienstregelung muss so gestaltet werden, dass sich Arbeit lohnt. Wir fordern daher einen Grundfreibetrag von 240 Euro. Ein Arbeitsloser könnte dann 240 Euro seines Zuverdienstes behalten.
Zugleich würden Fehlanreize zur Aufnahme eines 1-Euro-Jobs vermieden.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

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