Newsticker

Jahresarchiv

Jahresarchive

SoVD hält Kinderzuschlag für verfassungsrechtlich bedenklich

Pressemitteilung Nr. 02/2005

Berlin, 14. Januar 2005

SoVD hält Kinderzuschlag für verfassungsrechtlich bedenklich

SoVD-Präsident Adolf Bauer fordert Nachbesserung:
Der neu eingeführte Kinderzuschlag führt in vielen Fällen zu einer massiven Ungleichbehandlung von Familien. Betroffen sind Familien, in denen ein Elternteil bislang Arbeitslosengeld I bezog. Der Kinderzuschlag hat zur Folge, dass die Familien weniger Geld erhalten als ihnen aufgrund des auf zwei Jahre befristeten Zuschlags nach dem Arbeitslosengeld II zustünde. Eine Familie mit zwei Kindern kann dadurch bis zu 440 Euro monatlich im ersten Jahr und bis zu 220 Euro monatlich im zweiten Jahr verlieren.
Der Kinderzuschlag beträgt monatlich maximal 140 Euro pro Kind. Er ist für Eltern gedacht, deren Einkommen und Vermögen zwar für den eigenen Lebensunterhalt ausreicht, nicht aber für den der Kinder. Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestünde deshalb nur wegen des Hilfebedarfs für die Kinder.
Da aber der Kinderzuschlag eine „vorrangige Leistung“ ist, muss er vor anderen Leistungen wie dem Arbeitslosengeld II in Anspruch genommen werden.
Dadurch ist häufig die „Bedürftigkeitsschwelle“ überschritten, so dass die Eltern kein Arbeitslosengeld II erhalten. Damit verlieren sie aber auch den Anspruch auf einen befristeten Zuschlag, da dieser nur bei einem Bezug von Arbeitslosengeld II gewährt wird.
Der Kinderzuschlag führt überdies noch zu einer weiteren Benachteiligung, da
die Betroffenen nicht wie Arbeitslosengeld II-Bezieher rentenversichert sind.
Diese eklatante Benachteiligung von einkommensschwachen Familien mit Kindern kann auch vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt sein. Anstatt sie finanziell zu unterstützen, werden sie schlechter gestellt.
Der SoVD macht daher erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geltend.
Außerdem ist der Kinderzuschlag, der in § 6a des Kindergeldgesetzes geregelt ist, viel zu kompliziert und undurchschaubar.
Wir fordern die Bundesregierung daher auf, hier umgehend nachzubessern.
Der Kinderzuschlag muss stark vereinfacht und so gestaltet werden, dass die für die Familien günstigere Regelung greift.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Zurück