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SoVD: Ältere Arbeitslose in gemeinnützige Arbeit abzuschieben ist zynisch
SoVD Pressemitteilung Nr. 10/2005
Berlin, 23. Februar 2005
SoVD: Ältere Arbeitslose in gemeinnützige Arbeit abzuschieben ist zynisch
SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Die Überlegungen der Bundesagentur für Arbeit und von Teilen der SPD, Arbeitslose über 55 gegen Zahlung eines "Bürgergeldes" aus der Arbeitsvermittlung zu entlassen und mit gemeinnütziger Tätigkeit zu beschäftigen, sind zynisch und konzeptionslos.
Es ist ein Offenbarungseid, wenn Arbeitslose über 55 zum hoffnungslosen Fall erklärt werden. Das ist die Kapitulation vor der Arbeitslosigkeit. Arbeitslose über 55 Jahre dürfen nicht aufs Abstellgleis geschoben werden.
Ältere Arbeitslose in gemeinnützige Arbeit abzuschieben, ist eine ungeheure Missachtung ihrer beruflichen Erfahrung und Kenntnisse. Wir wehren uns dagegen, dass Arbeitslose über 55 Jahren pauschal abgewertet werden, weil sie angeblich nicht ausreichend qualifiziert sind. Es gibt viele hoch qualifizierte ältere Arbeitslose.
Und dort, wo es nötig ist, müssen ältere Arbeitslose die Chance zu einer gezielten Weiterbildung erhalten. Wer lebenslanges Lernen predigt, muss dies auch den Älteren ermöglichen.
Es ist alles andere als schlüssig, einerseits die 58er-Regelung de facto abzuschaffen und nun über eine ähnliche Regelung nachzudenken.
Die Verdrängung älterer Arbeitsloser vom Arbeitsmarkt darf auf keinen Fall als unausweichlich akzeptiert werden. Wir erwarten von der Bundesagentur, dass sie auch diesen Personenkreis engagiert in Arbeit vermittelt.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
Berlin, 23. Februar 2005
SoVD: Ältere Arbeitslose in gemeinnützige Arbeit abzuschieben ist zynisch
SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Die Überlegungen der Bundesagentur für Arbeit und von Teilen der SPD, Arbeitslose über 55 gegen Zahlung eines "Bürgergeldes" aus der Arbeitsvermittlung zu entlassen und mit gemeinnütziger Tätigkeit zu beschäftigen, sind zynisch und konzeptionslos.
Es ist ein Offenbarungseid, wenn Arbeitslose über 55 zum hoffnungslosen Fall erklärt werden. Das ist die Kapitulation vor der Arbeitslosigkeit. Arbeitslose über 55 Jahre dürfen nicht aufs Abstellgleis geschoben werden.
Ältere Arbeitslose in gemeinnützige Arbeit abzuschieben, ist eine ungeheure Missachtung ihrer beruflichen Erfahrung und Kenntnisse. Wir wehren uns dagegen, dass Arbeitslose über 55 Jahren pauschal abgewertet werden, weil sie angeblich nicht ausreichend qualifiziert sind. Es gibt viele hoch qualifizierte ältere Arbeitslose.
Und dort, wo es nötig ist, müssen ältere Arbeitslose die Chance zu einer gezielten Weiterbildung erhalten. Wer lebenslanges Lernen predigt, muss dies auch den Älteren ermöglichen.
Es ist alles andere als schlüssig, einerseits die 58er-Regelung de facto abzuschaffen und nun über eine ähnliche Regelung nachzudenken.
Die Verdrängung älterer Arbeitsloser vom Arbeitsmarkt darf auf keinen Fall als unausweichlich akzeptiert werden. Wir erwarten von der Bundesagentur, dass sie auch diesen Personenkreis engagiert in Arbeit vermittelt.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden