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Schlechte Beispiele aus dem Regionalbereich NRW machen schnell Schule!

Schlechte Beispiele aus dem Regionalbereich NRW machen schnell Schule!

Duisburg, 5.4.2007 – K.-H. Steinert (Mitglied der WASG – KV Duisburg)

Es war bis vor kurzem noch die Frage, weshalb die ARGE Duisburg urplötzlich nach dem „Sündenopfer“ des ehemaligen ARGE – Geschäftsführers unter der Leitung der kommissarischen Geschäftsführerin Moelders eine neue Projektgruppe in der „Filiale“ Duissernplatz bildete.
Wie bereits unter www.khsteinert.de.vu berichtet sollte unter rechtlichen Gesichtspunkten (so die Teamleiterin dieser Projektgruppe telefonisch) die Situation der
„Betroffenen“ festgestellt werden.
Eine Nachfrage bei der ARGE ergab keine Antwort. Man tat dieses Vorgehen mit einer „internen und nicht offen zulegenden“ Maßnahme ab.
Nunmehr ist bekannt geworden, daß die Projektgruppe einzig zum Zweck hat, Betroffene mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu zwingen, aus dem ALG2 – Bezug auszuscheiden, bzw.
scheinbar rechtlich abgesichert die Leistung auf Dauer zu versagen!
Der unmittelbare Zwang wird durch eine sog. „Eingliederungs-vereinbarung“ durchgeführt. Will ein Betroffener rechtsgemäß diese Vereinbarung zunächst durch eine Arbeitslosenberatungsstelle oder einen Anwalt prüfen lassen, so droht der zuständige Sachbearbeiter direkt mit einer 30%igen Kürzung von ALG2 und will dem Betroffenen unterstellen, er / sie wolle nicht arbeiten, wenn er / sie
die Vereinbarung nicht sofort unterschreibt!

Zumeist handelt es sich bei den Eingliederungsverein-barungen um entweder unsinnige Maßnahmen (Bewerbungstraining ohne wirklichen Inhalt und ohne Vermittlungsgarantie) oder um eine für die Betroffenen nicht durchführbare Aufgabe eine Mindestanzahl Bewerbungen pro Monat beizubringen. Selten oder eher gar nicht stehen konkrete Vermittlungsvorschläge der ARGE Duisburg zur Verfügung. Wie könnte das wohl auch anders sein?

Es ist allseits bekannt, daß Duisburg (neben Gelsenkirchen) die zweithöchste Arbeitslosenquote in NRW besitzt und es KEINE ARBEITSPLÄTZE gibt, die für eine ARGE – Vermittlung bereitstehen.
Und statt Gelder für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Ausbildungsmöglichkeiten bereitzustellen (diese Gelder stehen jeder ARGE zur Verfügung) steckt man das Geld lieber in Maßnahmen, die den vielen sog. freien Bildungsträgern wie der TERTIA GMBH zwar Profite garantieren, den Betroffenen jedoch keine neuen Chancen eröffnet!

Was tatsächlich mit dem überbleibenden Geld passiert, welches sich aus Zahlungen von Arbeitnehmern in die Arbeitslosenversicherung und Steuern zusammensetzt, daß entzieht sich im Anschluß jeglicher Kenntnis.

Wie nunmehr eine Betroffene bekannt gab, erklärte die in der o.g. Projektgruppe tätige Angestellte K. der Betroffenen anlässlich eines derartigen Gesprächs zum Zweck eine oben beschriebene Eingliederungsvereinbarung abzuschliessen, man beabsichtige mit diesem Zwang die Betroffene „egal wie“ aus dem ALG2 – Bezug zu drängen, „da es nicht weiter hinnehmbar sei, daß die ARGE für sie weiterhin Leistung bezahle“!

Die ARGE Duisburg mißachtet eindeutig die Verpflichtung, Betroffene, die ganz besonderen Lebenssituationen ausgesetzt sind (zu alt für den 1. Arbeitsmarkt – schlechte
Vermittlungsaussichten – alleinerziehend – aufsichts-pflichtige Kinder etc.) so zu fördern, daß eine reelle Vermittlungsaussicht besteht und eine Vermittlung auch tatsächlich durchgeführt wird!

Darüberhinaus scheint die kommissarische Leiterin Moelders die Existenz des Strafgesetzbuchs aus Ihrem Wissen gestrichen zu haben, wie könnte es sonst sein, daß ihre MitarbeiterInnen zu Mitteln greifen dürfen, die sogar strafrechtlich relevant sind!

Bei Eingliederungsvereinbarungen handelt es sich in jedem Fall um Verträge die nach BGB geschlossen werden und u.a. Haftungen und Schadensersatz zum Inhalt haben. Die Anwendung
von Psychoterror (um nichts anderes handelt es sich dabei wenn unbegründet Maßnahmen gegen die Betroffenen zu deren Schaden angedroht werden, um sie zu zwingen auf ihr Recht einer genauen Prüfung vor Unterschriftsleistung zu verzichten) zur Erreichung von derartigen Ergebnissen ist ERPRESSUNG!

Ich fordere die ARGE Duisburg und insbesondere die kommissarische Leiterin Moelders hiermit auf, UNVERZÜGLICH sämtliche widerrechtlichen Erpressungsversuche gegen die
Betroffenen einzustellen. Niemand darf zu einer Unterschriftsleistung unter einen rechtsgültigen Vertrag gegen seinen / ihren Willen gezwungen werden!

Den ARGE – Beirat fordere ich auf, umgehend tätig zu werden und zu prüfen, welche Ausmaße die jetzige Aktion hat, sowie dafür Sorge zu tragen, daß die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden!

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