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Prozess gegen Bochumer Antifaschisten - Freispruch erster Klasse

Freispruch erster Klasse
Der heutige Torten-Prozesses gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de endete mit einem Freispruch. Die BesucherInnen des Prozesses wurden ZeugInnen eines recht ungewöhnlichen Vorgangs. Freisprüche in politischen Prozessen sind schon recht selten. Da wird bei erwiesener Unschuld eher ein Prozess eingestellt, als dass ausdrücklich festgestellt wird, dass der Tatvorwurf haltlos ist. Aber dass selbst die Staatsanwaltschaft sich sich von ihrer Anklage distanziert und auf Freispruch zu plädiert, das ist eine absolute Rarität. Geschieht dies dann auch noch ohne Beweisaufnahme aus Rechtsgründen, dann ist das schon eine Ohrfeige für die VerfasserInnen der Anklageschrift und die Richterin, die diese Anklage zugelassen haben. Zwischen Anklage und Prozess hatte es allerdings eine beeindruckende Solidarisierung mit bo.alternativ.de gegeben. In der Öffentlichkeit war völlig deutlich geworden, dass die Staatsanwaltschaft mit der Anklage einen politischen Prozess führen wollte. Axel Deutscher, einer der souveränen Strafrichter des Amtsgerichtes Bochum machte gleich zu Beginn des Prozesses deutlich, dass die Anklage substanzlos sei und er das Verfahren einstellen wolle. Dies habe nichts mit politischer Einstellung zu tun, sondern sei die rein rechtliche Würdigung des Falles. Anne Mayer, die Anwältin des Angeklagten machte deutlich, eine Einstellung des Verfahrens sei nicht akzeptabel. Der Staatsanwaltschaft, die eine solche Anklage erhebe, müsse mit einem klaren Freispruch erwidert werden. Auch der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft wollte ebenfalls die Peinlichkeit schnelll aus der Welt haben und plädierte auf Freispruch. Auf dem Gerichtsflur saßen der DGB-Vorsitzende Michael Hermund, der Pfarrer der Christus Kirche Thomas Wessel und der Geschäftsführer des Kinder- und Jugendringes Bochum Rolf Geers. Sie sollten auf Antrag des Angeklagten als Zeugen auftreten. Auf ihre Aussagen kam es nun nicht mehr an. Auch wenn der Ausgang des Prozesses klar war, hielt Anne Mayer ein ausführliches Schlussplädoyer. Sie machte mit vielen Beispielen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung deutlich, dass die Staatsanwaltschaft eine Anklage erhoben hatte, ohne beim BGH nachzuschauen.Die Redaktion von bo-alternativ.de bedankt sich für die beeindruckende Solidarität, die wir in den letzten Wochen und Monaten erfahren haben. Fazit: Die öffentliche Forderung nach Freispruch war erfolgreich!

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