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Presseartikelzusammenstellung zu den Rechtsberatungsgesetzvorwürfen gegen

Presseartikelzusammenstellung zu den Rechtsberatungsgesetzvorwürfen gegen das Südbadisches Aktionsbündnis gegen Abschiebungen (SAGA)

Artikel aus der Stuttgarter Zeitung vom 10.07.2001

Anzeigen gegen südbadische Asylhelfer
Bundesamt sieht Rechtsberatungsgesetz verletzt - Freiburger Staatsanwaltschaft ermittelt
FREIBURG. Nur besonders berechtigte Personen dürfen Rechtsauskünfte erteilen. Mitglieder des Freiburger Asylhelferkreises Saga sollen gegen diese Vorschrift verstoßen haben. Täten sie es nicht, sagen dazu Saga-Mitglieder, blieben viele Flüchtlinge rechtlos.
Von Ute Köhler

Die Anzeige des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge richtet sich gegen zwei Mitarbeiter des Südbadischen Bündnisses gegen Abschiebung (Saga). Die beiden sollen in mehreren Fällen Asylbewerber über ihre rechtliche Situation beraten und Schriftsätze für sie formuliert haben.
Dies wäre, träfe es zu, ein Verstoß gegen das noch aus der Nazizeit stammende Rechtsberatungsgesetz, das derartige Dienstleistungen nur besonders geeigneten Personen - Rechtsanwälten etwa - gestattet. Die Ordnungswidrigkeit könnte mit einem Bußgeld geahndet werden. Ob es dazu kommt oder ob das Verfahren eingestellt wird, ist noch offen. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gerade erst aufgenommen. Saga weist den Vorwurf des Bundesamtes auch gar nicht zurück. Christian Moeller, der Sprecher des Asylhelferkreises, geht stattdessen in die Offensive. Er behauptet, dass viele Flüchtlinge ohne den Beistand von Saga ihrer verbrieften Rechte beraubt würden: "Zahlreiche Anwälte verlangen Kostenvorschüsse von durchschnittlich 500 Mark'', sagt er. Für Asylbewerber mit einem monatlichen Taschengeld von 80 Mark seien solche Beträge nicht zu bezahlen. Außerdem seien die Fristen in der Regel so knapp, dass in der kurzen Zeit kaum ein Anwalt gefunden werden könne, der sich dann überdies erst in den Fall einarbeiten müsste.
Auf rechtlichen Beistand sind aber die Flüchtlinge nach Überzeugung des Helferkreises unbedingt angewiesen: "Die seitenlangen Bescheide'', klagt Saga, "sind in deutscher Sprache verfasst, Rechtsmittelbelehrungen gleichfalls, Übersetzungen sind nicht vorhanden. Niemand versteht diese Übersetzungen.'' Sprängen hier nicht die deutschen Helfer ein, meint Moeller, würden die im Gesetz verankerten Rechte der Flüchtlinge "auf banale Weise ausgehebelt''.
Dass genau dies beabsichtigt ist, unterstellt Saga mittlerweile der Freiburger Außenstelle des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Immer wieder würden in jüngster Zeit Asylbewerber über ihre Kontakte zu Saga befragt und ob die Asylhelfer ihnen "Argumente geliefert'' hätten. In einem Fall sei ein Flüchtling "genötigt'' worden, "den Namen eines Saga-Mitarbeiters als seinen Helfer anzugeben''. Zahlreiche Bescheide des Bundesamtes enthielten den Vorwurf, es habe "gezielte Absprachen bzw. Unterstützung Dritter'' gegeben.
Bei Saga sieht man in dem behördlichen Vorgehen gegen den häufig auch durch provokante Aktionen hervorgetretenen Helferkreis einen Beleg dafür, dass die Rechte der Flüchtlinge ausgehöhlt werden sollen: Hätte das Bundesamt ein Interesse daran, sie zu wahren, meint Moeller, würde es nicht Polizei und Staatsanwaltschaft "zu Hilfe rufen, um die notwendige Unterstützung von Flüchtlingen zu kriminalisieren''.
Von der Freiburger Außenstelle des Bundesamtes gibt es derzeit zu den Vorwürfen von Saga unter Hinweis auf das "laufende Verfahren'' keine Stellungnahme.

- Stuttgart Internet Regional GmbH

Vorwurf: Illegale Rechtsberatung
Freiburger Flüchtlingsgruppe im Fadenkreuz der Justiz
(JW-Artikel vom 12.7. 01)

"Es ist bundesweit einmalig, dass eine Behörde eine Flüchtlingsgruppe
so massiv angeht", kommentierte Bernd Mesovic von Pro Asyl die Vorgänge,
die sich derzeit im Schwarzwald abspielen. Seit längerem ist den
südbadischen Behörden die Arbeit des Südbadischen Aktionsbündnisses gegen
Abschiebungen(SAGA) ein Dorn im Auge. Die SAGA sei "unglaubwürdig" und
habe kein Recht ,eine "demokratische Kontrollfunktion auszuüben", gab das
Regierungspräsidium Freiburg in einer Pressemitteilung vom 21. Februar
diesen Jahres in ungewöhnlich deutlichen Worten ihre Meinung über die
zwanzigköpfige Gruppebekannt, die seit zehn Jahren Flüchtlingsarbeit
macht. Dazu gehört neben Öffentlichkeitsarbeit auch die individuelle
Beratung von Betroffenen in einem Asylcafe und über ein Notruftelefon.

Nun hat die Freiburger Außenstelle des Bundesamtes für die
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Anzeige wegen "unzulässiger
Rechtsberatung" gegen SAGA erstattet; zwei SAGA- Mitarbeiter wurden bereits
polizeilich vorgeladen und verhört. "Es ist offensichtlich, dass die
Behörden auf dem Rücken der Betroffenen ihre Gefechte mit unliebsamen
Kritikern austragen", meint Christian Moeller von SAGA. Den "illegalen
Rechtsberatern" drohen Geldstrafen in vierstelliger Höhe.
Schon seit längerem sammeln die Behörden "Beweise" gegen die Initiative.
So würden laut SAGA Flüchtlinge immer wieder darüber berichten, dass in
den Anhörungen des Bundesamtes danach gefragt werde, mit wem sie Kontakt
hätten, ob mit dieser oder jener Person von SAGA und wer diesen Kontakt
hergestellt habe. Ein Flüchtling sei unmittelbar nach seiner Anhörung von
der dort stationierten Polizei erneut vernommen worden; er sollte
berichten, mit wem er Kontakt gehabt habe und wer ihm geholfen hätte. Ein
anderer sei genötigt worden, den Namen eines SAGA- Mitarbeiters als seinen
Helfer anzugeben. Zahlreiche Bescheide des Bundesamts enthielten seitdem
die These, es hätten hier "gezielte Absprachen bzw. Unterstützung Dritter"
vorgelegen. "Hier wird mit unsauberen Methoden die Rechtlos-Stellung von
Flüchtlingen weiter vorangetrieben", kritisiert Christian Moeller von SAGA.
Schließlich würden die Ablehnungsbescheide in Asylverfahren, die mit einer
Klage-Frist von nur einer Woche angefochten werden können, in deutscher
Sprache verfasst, ebenso die Rechtsmittelbelehrung. Viele Anwälte würden
einen Kostenvorschuss von 500 DM verlangen, der bei einem Taschengeld von
80 DM monatlich für die Betroffenen nicht finanzierbar sei.
"Es ist juristisch fragwürdig, wenn, gestützt auf das
Rechtsberatungsgesetz von 1935, Hilfe für die Ärmsten verhindert werden
soll", kritisiert auch Rechtsanwalt Michael Moos das Vorgehen der Behörden.
Laut Paragraph 8 des Gesetzes handelt rechtswidrig, wer "fremde
Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt". Dies treffe aber nicht auf
Gruppen wie SAGA zu, die unentgeltlich im Rahmen einer politischen
Tätigkeit Betroffenen Auskunft erteile. "Statt gegen die unlautere
Konkurrenz vorzugehen, sind wir Anwälte über die Arbeit der SAGA froh,"
meint der Freiburger Rechtsanwalt. Derzeit steht das Rechtsberatungsgesetz,
von dem auch die Beratungsarbeit von Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und
Privatpersonen betroffen ist, beim Bundesverfassungsgericht auf dem
Prüfstand. Ein Urteil steht noch aus.
Politische Konsequenz eines Bußgeldbescheids gegen SAGA wäre, dass
die Initiative ihre Flüchtlingsberatung einstellen müsste.
"Strafrechtliche Ermittlungen und andere Kriminalisierungsversuche sollen
die praktische Kritik mundtot machen. Dieser Versuch wird jedoch erfolglos
bleiben", gibt sich SAGA optimistisch.
Martin Höxtermann, Freiburg
Kontakt zu SAGA, Tel. 0761- 74003

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Badische Zeitung vom 14.7. 01, Seite 7 (Region)

„Die Ausländer brauchen einfach Rechtsberatung“
Ein Behördenmitarbeiter zeigt Bündnis-Mitglieder dennoch an

Freiburg (kie). Weil sie gegen das –noch aus der Nazi-Zeit stammende- Rechtsberatungsgesetz verstossen haben sollen, hat ein Mitarbeiter der Aussenstelle Freiburg des Nürnberger Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge eine Frau und einen Mann, Mitarbeiter des „Südbadischen Aktionsbündnisses gegen Abschiebungen“ (SAGA) angezeigt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, bestätigt Oberstaatsanwalt Wolfgang Maier; ein Verstoss würde als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Bei dieser Anzeige handelt es sich offenbar um einen Alleingang des Mitarbeiters: „Unsere Aussenstelle in Freiburg hat diese Anzeige jedenfalls nicht erstattet“, betont Marlene Kerpal, die Pressesprecherin des Nürnberger Bundesamts. Die Freiburger Aussenstelle äussert sich zur Anzeige ihrer Mitarbeiters gegen die beiden SAGA-Aktivisten nicht. Für die Staatsanwaltschaft ist es aber unerheblich, ob der Mitarbeiter der Aussenstelle, politisch motiviert, nur aus eigenem Entschluss und so mutmasslich ohne Rückendeckung von Aussenstellen-Chef Manz gehandelt hat.
Doch für das Südbadische Aktionsbündnis passt diese Anzeige aus der Aussenstelle der Bundesantstalt ins Bild einer verschärften Gangart der Behörden gegen Leute, die Asylbewerbern zu helfen versuchen. Aus „SAGA“-Sicht revanchieren sich diese Behörden dafür, dass das Bündnis ihren Umgang mit Ausländern zunehmend scharf beobachtet und das Handeln einzelner Behördenmitarbeiter gegenüber Ausländern zum Ärger der Behörde namentlich bekannt gemacht habe. Dabei seien mittellose Asylbewerber auf Rechtsberatung von Hilfsorganisationen zwingend angewiesen, wenn sie innerhalb kurzer Fristen auf Rechtsbescheide in deutscher Sprache und auf ihnen ebenfalls unverständliche Rechtsmittelbelehrungen reagieren müssten und auf die Schnelle keinen Rechtsanwalt fänden, betont Christian Moeller, einer der Sprecher des Bündnisses. Deshalb könnten ohne Beratung beispielsweise durch Hilfsorganisationen viele Asylbewerber ihre Rechte in Deutschland gar nicht wahrnehmen.

„Ein schlimmer Vorgang“
Moeller zufolge ist das 66 Jahre alte Rechtsberatungsgesetz, das seine geistigen Wurzeln noch in Hitlers „Ermächtigungsgesetz“ habe, inzwischen mit mehreren Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Prüfstand gestellt worden. Geklagt habe unter anderem ein ehemaliger Richter, der einem Kriegsdienstverweigerer juristisch geholfen habe und ebenfalls prompt angezeigt worden sei. in Augsburg habe eine Anzeige einen Caritasmitarbeiter getroffen, nur weil er für einen Flüchtling einen Antrag auf Duldung gestellt habe.
Der Freiburger Rechtsanwalt Michael Moos nennt diese Anzeige „einen wirklich schlimmen Vorgang, der den Ärmsten der Armen die Beratung nehmen könnte, die sie dringend brauchen.“ Das Gesetz von 1935 verbiete nur die geschäftsmässige Rechtsberatung durch dazu nicht autorisierte Personen – und davon können bei den beiden SAGA-Mitarbeitern nicht die Rede sein. Der Anwalt will sich im Namen der Frau und des Mannes zur Anzeige äussern, doch die beiden Angezeigten würden sich, so Moos, nicht vernehmen lassen.

Ende Artikel Bad. Ztg. 14.7.01

Kurze Anmerkung zur Richtigstellung:
Der letzte Satz ist dem Redakteur des Artikels offenbar missraten. Die Vorladung zur Polizei wurde – so ist das Recht – nicht angenommen; eine evtl. spätere Darlegung ist bislang nicht entschieden. Antrag auf Akteneinsicht ist gestellt.

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