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Prekarisierung und Ausbeutung durch Ein-Euro-Jobs:

junge Welt vom 26.08.2005

Thema
Krisenbewältigung durch »öffentliche Hausfrauen«
Prekarisierung und Ausbeutung durch Ein-Euro-Jobs: Teil 2 (und Schluß): Die Reorganisation der gesellschaftlichen Reproduktion
Irina Vellay

* Im gestern erschienenen ersten Teil analysierte Wolfgang Richter die beim »Konzern Stadt Dortmund« nach »Hartz IV« eingerichteten »Arbeitsgelegenheiten« unter dem Aspekt der faktischen Enteignung der dort Beschäftigten. Die im Niedrigstlohnsektor geschaffenen Werte wurden bilanziert und anhand konkreter Beispiele gezeigt, wie öffentliche Fördermittel, die entsprechend der gesetzlichen Vorgaben der Qualifizierung der Dienstverpflichteten zugute kommen sollen, systematisch zweckentfremdet werden.

In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 15.9.2004 erklärten Wolfgang Clement und die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege: »Unser gemeinsames Ziel ist es, die durch die Arbeitsmarktreformen geschaffenen Möglichkeiten zielstrebig zu nutzen, um Langzeitarbeitslosen neue Wege in die Beschäftigung zu eröffnen. Zusatzjobs im sozialen Bereich können dazu neue Perspektiven für die Arbeitssuchenden schaffen. Hier können sie die Erfahrung machen, von der Gesellschaft gebraucht zu werden und wieder den Anschluß an das Arbeitsleben zu finden. Gleichzeitig geben Zusatzjobs der freien Wohlfahrtspflege die Chance, die Qualität ihres Angebots zu verbessern und ihr Leistungsspektrum auszuweiten. Davon profitieren zum Beispiel pflegebedürftige und behinderte Menschen.«

Das Beispiel des »Konzerns Stadt Dortmund« erlaubt nach acht Monaten »Hartz IV« einen ersten Blick auf den gerade begonnenen Strukturwandel in der sozialen Verfaßheit der bürgerlichen Gesellschaft. Noch handelt es sich um ein Experimentierstadium, aber die Pläne zur allgemeinen Ausweitung der »Maßnahmen des Forderns« liegen bereits in den Schubladen. So sollen ältere Erwerbslose ab 58 Jahren zukünftig für drei Jahre verpflichtet werden, 30 Stunden in der Woche für nur noch 150 Euro Aufwandsentschädigung zu arbeiten.1 Zugespitzt auf die »Arbeitsgelegenheiten« sollen hier Überlegungen zur Einordnung dieser Prozesse skizziert werden.

»Lohn für Hausarbeit«

Die weitverbreitete Fixierung auf die immer knapper werdende Erwerbsarbeit läßt meistens die dramatische Umwälzung der gesellschaftlichen Reproduktionssphäre unbeachtet. Die Alltagswelt im Wohnquartier jenseits von Erwerbsarbeit wird in erster Linie damit in Verbindung gebracht, was man im Portemonnaie hat und sich »leisten« kann. Ein Beispiel für diese selektive Blindheit sind die als arbeitsmarktpolitisches Instrument eingeführten »Arbeitsgelegenheiten«, gemeinhin Ein-Euro-Jobs genannt. Aber auch die politischen Debatten um »Bürgergeld« oder »Grundeinkommen« sind Diskurse zur längst eingeleiteten Restrukturierung der gesellschaftlichen Reproduktion als Alltag des »Privatlebens«.

Seit den 1990er Jahren sind die Widersprüche zwischen Warenproduktion und immer noch weitgehend gebrauchsförmig organisierter Reproduktionssphäre mit der Verallgemeinerung der neoliberalen Entwicklungsphase des Kapitalismus immer schwieriger zu fassen. Das neoliberale Konzept zur Ausbalancierung von Produktions- und Reproduktionssphäre stützt sich nicht länger auf die Kleinfamilie. Die nunmehr hochflexiblen, sozial atomisierten Arbeitsnomaden sollen Niedriglohndienstleistungen kaufen oder ihr Pendant, die mit öffentlich finanzierten »Arbeitsgelegenheiten« durchgeführten sozialen Dienstleistungen des Wohlfahrtssektors zur Gewährleistung der unabdingbaren Reproduktionserfordernisse – wie Hausarbeit, Kinder aufziehen und Altenversorgung – in Anspruch nehmen.

Angesichts einer dramatisch voranschreitenden Rationalisierung wachsen die Schwierigkeiten, die Kapitalakkumulation durch die Ausbeutung von Lohnarbeit sicherzustellen. Seit den 90er Jahren haben die Versuche, immer mehr gesellschaftliche Bereiche unmittelbar in den Verwertungsprozeß einzubeziehen, eine neue Qualität erreicht. Die Umformung der als Basis ursprünglicher Kapitalakkumulation gebrauchsförmig organisierten Reproduktionssphäre zu (käuflichen) Waren erlaubt die Abschöpfung bisher nicht erschlossenen Mehrwerts aus lebendiger Arbeit. Insbesondere der Abbau des fordistischen Sozialstaates soll durch einen Niedriglohnsektor für Reproduktionsleistungen z.B. als »haushaltsnahe Dienstleistungen« und öffentlich finanzierte »Arbeitsgelegenheiten« kompensiert werden. Die »Arbeitsgelegenheiten« sind hierin eine notwendige Ergänzung des Niedriglohnsektors und zugleich eine Antwort auf die zunehmende, durch die Entgrenzung von Erwerbsarbeit entstandene Verschmelzung von Erwerbs- und Reproduktionssphäre. Diese Verschmelzung ist eine Voraussetzung dafür, immer größere Bereiche der gesellschaftlichen Reproduktion, die bisher im privaten Alltag noch gebrauchsförmig organisiert waren, in die Warenform überführen zu können. Dabei wird die bisher implizit geltende gesellschaftliche Geringschätzung für »Reproduktionsarbeit« in der Ein-Euro-Billiglohn-Tätigkeit sichtbar. Der »Lohn für Hausarbeit« realisiert sich so auf obszöne Art und Weise.

Geschlechterverhältnis im Wandel

Die tiefgreifenden Veränderungen im privaten Alltag der Reproduktionssphäre konturieren zugleich das Geschlechterverhältnis neu. Die Verteilung von Erwerbs- und Reproduktionsarbeit unter neoliberalen Vorzeichen bestimmt auch das neue Verhältnis von »männlich« konstituierten Warenproduzent/innen und »weiblich« konstituierten Reproduktionsarbeiter/innen. Alle unterliegen nunmehr jedoch der direkten Ausbeutung, weil auch die Reproduktionsarbeit unter den neuen Bedingungen zu großen Teilen entfremdet und geldvermittelt organisiert wird. Die Verstärkung des abstrakten äußeren Zwangs ersetzt zunehmend den Bezug auf die biologische Konstitution von Geschlecht. Männer wie Frauen werden über ihre Einbindung in das universalisierte Lohnverhältnis zu »männlich« oder »weiblich« kodierten Lohnarbeitern. Ein Beispiel für die Wirkungen solcher Kodierungen ist, daß nicht zufällig mit Angela Merkel eine Frau mit einer »männlich« attribuierten Berufsbiographie als kinderlose Physikerin, ganz entgegen dem sonst bei Konservativ-Bürgerlichen bevorzugten Weiblichkeitsmuster, Kanzlerkandidatin werden konnte. Ursula von der Leyen, Mutter von sieben Kindern und designierte Familienministerin im Schattenkabinett Merkel, wäre dagegen als Kanzlerkandidatin undenkbar.

Umfassende »Verwertung«

In einer solchen Hierarchie allgemeiner Lohnverhältnisse befinden sich die »weiblichen« Reproduktionsarbeiter/innen (Frauen und Männer) als Billiglohnkräfte ganz unten, zusätzlich verschärft durch weitere Diskriminierungen wie Ethnie etc., und ganz oben stehen die »männlichen« Produzenten (Frauen und Männer), ausgestattet mit Privilegien, wie sie bisher den meisten Männern allgemein zugestanden wurden.2 Auf diese Weise bleiben die asymmetrischen Machtverhältnisse zwischen Produktion und Reproduktion des bisherigen Gefüges erhalten. Neu ist jedoch die vertiefte Segmentierung der Gesellschaft insbesondere auch bei Männern, die, wenn sie zu den Verlierern der Entwicklung gehören, mit »weiblichen« Zuschreibungen in ihrem Tätigkeitsfeld abgewertet werden und sich wie traditionell Frauen in den jeweils niedrigeren Lohngruppen wiederfinden. So läßt sich für die Zukunft vermuten, daß entlang der gesellschaftlichen Bewertung von Produktion und Reproduktion gemäß der Tendenz, immer größere reproduktive Anteile in Lohnarbeit zu integrieren, solche Tätigkeitsfelder, denen große reproduktive Anteile zugeordnet werden, umgekehrt proportional abgewertet werden. Soziale Kompetenz, Arbeit an und mit Menschen wurde immer schon schlecht bezahlt, ebenso alle Tätigkeiten mit dem Inhalt »Pflegen, Unterhalten, Reparieren«. Es wird allerdings unwichtiger, wer die niedrig oder hoch bewerteten Tätigkeiten ausführt. Einzig die Effizienz aus »Verwertungsperspektive« zählt.

Gleichzeitig werden der Niedriglohnsektor und der öffentlich finanzierte »zweite Niedriglohnarbeitsmarkt« zunehmend entprofessionalisiert. Die »Arbeitsgelegenheiten« sind eine Strategie, das »Hausfrauen«-Konzept auf die auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht Erfolgreichen auszudehnen und so die unverzichtbaren Notwendigkeiten gesellschaftlicher Reproduktion zu gewährleisten. Die Ein-Euro-Jobs zeichnen sich dadurch aus, daß die Vergütung der in ihnen Beschäftigten – wie bei den familiengebundenen Hausfrauen – durch Unterhaltsgeld statt durch Lohn erfolgt. Sie leisten durchweg Reproduktionstätigkeiten wie Reparaturen, Pflege- und Betreuungsarbeiten, Kindererziehung, hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Kochen, Aufräumen, Putzen, und sie sind rechtlich in ein Patronatsverhältnis obrigkeitsstaatlicher Fürsorge eingebunden. Ganz ähnlich der Familie erfordert diese Arbeit außer kurzer Anlernphasen keine weitere Ausbildung. Dieses obrigkeitsstaatliche Patronat greift tief in die ehemals scharf abgegrenzte Privatheit ein und ist ein Schlüsselelement in der Reorganisation der gesellschaftlichen Reproduktion durch semi-privatwirtschaftliche Strukturen, wie z.B. im Fall von Tagesmüttern zur Kinderbetreuung oder ambulanten Hilfs- und Pflegediensten für alte Menschen. So kündigte Familienministerin Renate Schmidt bereits im September 2004 an, daß 35000 Tagesmütter benötigt würden. Der Arbeits- und Wirtschaftsminister konkretisierte diese Aussagen: »... 30000 arbeitslose Erzieherinnen und 100000 Tagesmütter könnten in Beschäftigung gebracht werden ...«. So ist der Hinweis von Wilfried Nolde, daß es bei der Bundesagentur für Arbeit Überlegungen gibt, wonach eine »Ich-AG«-Erzieherin bis zu vier Ein-Euro-Erzieherinnen beschäftigen darf, nicht überraschend. Das zeigt deutlich, daß Ein-Euro-Jobs keineswegs auf einen Zugang zu existenzsichernder Erwerbsarbeit ausgerichtet sind, sondern sowohl Komplement des Niedriglohnsektors als auch Regulativ in einem deregulierten Sektor öffentlicher Sozialleistungen sind.

Erziehung durch Arbeitszwang

Diese These wird durch die besondere rechtliche Stellung der »Arbeitsgelegenheiten« gestützt.3 Die Betroffenen werden mit einem öffentlich-rechtlichen Dienstvertrag zu ihnen zugewiesenen Aufgaben dienstverpflichtet. Ein solcher Vertrag wird dann geschlossen, wenn ohnehin eine Behörde einen Verwaltungsakt aussprechen und so gegenüber Bürger/innen oder juristischen Personen öffentliches Verwaltungshandeln oder Ansprüche durchsetzen kann. Ein solcher öffentlich-rechtlicher Vertrag dient regelmäßig dazu, durch eine Vereinbarung mit gegenseitigem Entgegenkommen in der Sache eine nicht mehr anfechtbare abschließende Entscheidung herbeizuführen. (Der besondere Reiz für die öffentliche Verwaltung liegt bei Verstoß gegen die vereinbarten Regeln und Leistungen in der sofortigen Vollziehbarkeit von Sanktionen, ohne daß noch eine weitere Prüfung des Sachverhaltes z. B. durch Gerichte möglich ist.)

Die Konstruktion der »Arbeitsgelegenheiten« läßt ein gegenseitiges Entgegenkommen zum Vorteil beider Seiten jedoch vermissen. Die Arbeitsgelegenheiten sollen in erster Linie dazu dienen, die Arbeitswilligkeit der Erwerbslosen zu prüfen, die Arbeitsfähigkeit durch in erster Linie äußere Konditionierung zu erhalten und mit Hilfe von Qualifizierung den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Betroffenen werden ähnlich wie Soldat/innen, Zivildienstleistende, beim THW im Katastrophenschutz Tätige oder rechtskräftig zur Leistung von Sozialstunden Verurteilte dienstverpflichtet und haben keinerlei Einfluß auf die Ausgestaltung der zugewiesenen »Arbeitsgelegenheit«. Sie sind zudem in hohem Maße obrigkeitsstaatlichem disziplinarischen Zugriff ausgesetzt, ohne daß es eine wirksame Interessenvertretung für sie gibt.

Systematische Dequalifizierung

Die Neubestimmung der Kriterien von Zusätzlichkeit und Gemeinnützigkeit der Tätigkeiten ist ein weiteres Indiz dafür, daß es sich hier um einen Bereich außerhalb des Erwerbsarbeitsmarktes handelt. Diese Kriterien hat es bei der früheren aktiven Arbeitsmarktpolitik schon lange gegeben. Der Unterschied liegt jetzt jedoch darin, daß keine reguläre Erwerbsarbeit im Rahmen beispielsweise tariflicher Regelungen verrichtet wird, sondern ausdrücklich Tätigkeiten erfolgen, die aus dieser Sphäre ausgeschlossen sind. Sie knüpfen auch nicht an die bisherige berufliche Entwicklung der Betroffenen an, es sei denn, zur Erbringung der Reproduktionsleistung kann auf die Vorerfahrungen der Betroffenen zurückgegriffen werden. Die ausgeführten Tätigkeiten stellen jedoch anders als bei den früheren ABM für sich keine berufliche Qualifizierung dar, weil es ausschließlich Hilfstätigkeiten sind, die keinerlei Vorbildung oder Erfahrung erfordern. Die Betroffenen sind vielmehr »Trümmerfrauen« auf dem »Abbruchgelände« der Sozialsysteme. Ein Beispiel ist die »Qualifizierung« von ausgebildeten Erzieherinnen zu Tagesmüttern im Niedriglohnsektor im Dortmunder Mütterzentrum.4 Die sich hier andeutende Entwertung der Betreuung und Erziehung von Klein- und Vorschulkindern hat ihre Vorbilder wie vieles andere in den USA. So wird als offenbar billigste Lösung die Betreuung für Kinder bis zur Schulpflicht aus Familien mit niedrigem Einkommen in Iowa und in Chicago, Illinois mit selbständigen Tagesmüttern organisiert, die die Kinder in ihren Wohnungen betreuen und dafür von der Kommune einen Kostensatz erstattet bekommen.5 Die Überlegungen bei der Bundesagentur für Arbeit belegen, daß zukünftig statt sozialer kommunaler Einrichtungen mit Mindeststandards zunehmend ein dereguliertes prekäres Kleinunternehmer/innentum Platz greifen soll.

Fordern statt fördern

Diese Überlegungen werden gestützt durch den offenkundigen Widerspruch zwischen dem realen Zweck der Dienstverpflichtung und dem Ziel des Gesetzes, die Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu fördern. Insbesondere bei der angekündigten dreijährigen Dienstverpflichtung der 58jährigen kann davon ausgegangen werden, daß es sich nur noch um einen Übergang in die Rente handelt. Da weder die auszuführenden Tätigkeiten noch die in der Regel angebotenen Qualifizierungen das Anforderungsniveau des ersten Arbeitsmarktes abbilden, bleibt der spätere Vermittlungserfolg sehr begrenzt. Die Wirkungen im Bereich der gesellschaftlichen Reproduktion sind dafür umso nachhaltiger. Als Strategie, die durch die chronische Unterfinanzierung der öffentlichen Haushalte immer größer werdenden Defizite mit Hilfe von »Arbeitsgelegenheiten« auszugleichen und so eine Armee »öffentlicher Hausfrauen« zu schaffen, ist es ein sehr effizienter, historisch erprobter Ansatz zur Krisenbewältigung. Schon in der Weimarer Republik und insbesondere während der Nazizeit sind so erhebliche Potentiale zur Bewältigung öffentlicher Aufgaben mobilisiert worden. Neu ist seit den 1990er Jahren die zunehmende Globalisierung dieser sozialpolitischen Strategie.6

Daß der öffentlich-rechtliche Vertrag den Betroffenen kaum zum Vorteil gereicht, ist daher nicht zufällig, sondern systematisch angelegt. Die Förderung zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt bleibt ein eher vages Versprechen auf die Zukunft, die abgeforderte Arbeitsleistung im Bereich der gesellschaftlichen Reproduktion ist dagegen sehr konkret. Diese Form der öffentlichen Hilfs- und Kontrollbedürftigkeit kennzeichnet die sich herausbildende, vor allem städtische Unterklasse, an deren Ausbeutung der »Markt« keinen Bedarf hat und deren gesellschaftliche Integration durch ein obrigkeitsstaatliches Zwangsverhältnis gewährleistet werden soll.

1 Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Berlin: Merkblatt Bund-Länder-Initiative zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit Älterer durch Förderung von bis zu dreijährigen Zusatzjobs. Berlin, 1. Juli 2005.

2 Saskia Sassen hat für diese Prozesse der Spaltung und Rehierarchisierung des Arbeitsmarktes das Konzept des »strategic gendering« entwickelt.

3 Ich stütze mich hinsichtlich der rechtlichen Dimension insbesondere auf die Ausführungen von Bertram Zwanziger, Richter am Bundesarbeitsgericht: »Rechtliche Rahmenbedingungen für ›Ein-Euro-Jobs‹.« in: Arbeit und Recht, Heft 1, 2005.

4 die WAZ berichtete am 4.7.2005 über die Arbeitsgelegenheiten im Mütterzentrum Dortmund, darunter über eine ausgebildete Erzieherin, die sich von der Maßnahme versprach, danach als Tagesmutter zu arbeiten. Insgesamt beschäftigt das Mütterzentrum 15 Ein-Euro-Jobber/innen in dem Tätigkeitsfeld »Mutter und Kind« mit jeweils 30 Stunden pro Woche und für die Dauer eines Jahres (Auskunft der ARGE Dortmund). Ein kirchlicher Träger in Düsseldorf vermittelt Tagesmütter bereits zum Stundensatz von 1,50 Euro brutto pro Kind.

5 Vgl. Adam Geller, Associated Press, 29.07.2005.

6 Vgl. Anne Daguerre: »Hartz IV international: Hilfsbedürftige sollen arbeiten – und dankbar sein.« in: Le Monde diplomatique, 8. Juli 2005.

* Irina Vellay, Tischlerin, Dipl.-Ing., arbeitet zu unbezahlter Arbeit und Stadtentwicklung


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Adresse: http://www.jungewelt.de/2005/08-26/003.php
Ausdruck erstellt am 26.08.2005 um 08:32:55 Uhr

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