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PM zur Schließung der unabhängigen Beratungsstelle im Arbeitslosenzentrum im SALZ

Presseerklärung des Vereins „Frauen helfen Frauen „e.V. Solingen
zur Schließung der unabhängigen Beratungsstelle im Arbeitslosenzentrum SALZ

Das SALZ ist zur Zeit geschlossen. Die Landesförderung für die Arbeitslosenzentren in NRW läuft zum September 2008 aus, das ist beschlossene Sache der Landesregierung.
Wenn die Kommune Solingen die Anschlussfinanzierung nicht übernimmt, ist das Projekt gestorben.

Aus der Beratungsinfrastruktur Solingens ist das SALZ nicht wegzudenken.

Seit 22 Jahren berät es Arbeitslose, SozialhilfeempfängerInnen, jetzt ALG II (Arbeitslosengeld II) – Kundschaft und die Restklientel, die durch Krankheit oder durch Alter auf die Grundsicherung angewiesen ist.
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt des SALZ ist die Beratung zur Arbeitsförderung nach SGB III. Dieser zweite Arbeitsschwerpunkt hat seit der Schließung der Regionalstellen Frau und Beruf durch das Land noch zusätzlich an Bedeutung gewonnen.

Es handelt sich beim SALZ also ganz klar um eine Einrichtung für die Schwächeren unserer Gesellschaft.

Die neoliberalen Tendenzen unter der letzten Bundesregierung haben dazu geführt, dass Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum ALG II zusammengelegt wurden mit der Zielsetzung, dem einzelnen mehr Selbstverantwortung abzuverlangen. „Fordern und Fördern“ heißt der neue neoliberale Leitspruch.

Die neuen Kontroll- und Sanktionsmechanismen als wichtiges Reglement im SGB II( Sozialgesetzbuch II)-gesetzliche Grundlage für Arbeitslosengeld II fordern mehr den je unabhängige Beratungsstellen, damit die betroffenen Menschen eine Orientierung bekommen und somit ihre Angelegenheiten selbst bestimmt regeln lernen.
Viele Bürger am Rande ihrer Existenz sind diesen neuen rechtlichen Rahmenbedingungen völlig hilflos ausgeliefert. Das ist im umfassenden Sinne rechtswidrig in Bezug auf den Beratungsanspruch nach §14 SGB I, §11 SGB XII und nach unserem Grundgesetz, worin es heißt:
Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Die Behörde selbst kann der Beratungspflicht nach § 14 SGB I erfahrungsgemäß aus verschiedenen Gründen nicht gerecht werden.

Zentrale Probleme der Betroffenen:

Antragstellung ist mit größerem Aufwand verbunden , ein Antrag auf ALG II umfasst 6 Formblätter und bis zu 10 Zusatzformulare . Bescheide sind für die Otto-Normalverbraucher schier unlesbar, selbst BeraterInnen hatten und haben ihre Mühe, diese zu entschlüsseln. Auch die eigenen MitarbeiterInnen der Argen (hier: Zentrum für Eingliederung) haben oft Schwierigkeiten . Der Teufel steckt im Detail der neuen Rechtsgrundlagen. Weiter geht die Komplexität der Anforderung durch die neue Gesetzeslage, wenn es um den Einsatz von Rechtsmitteln (z.B.Widerspruch) geht, was Bürgerrecht gewährleisten soll. Ganz abgesehen von der Eingliederungsvereinbarung, die die ALG II Kundschaft mit dem Zentrum für Eingliederung abschließen soll, um sich möglichst gut und rasch einzugliedern. Was ist das? Wie geht man/frau mit so was um ? Können dabei Fehler passieren, worauf ist zu achten?

Fazit:
Sozial Schwache brauchen eine beratende Unterstützung in Bezug auf den Umgang mit den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie brauchen eine umfassende Beratung über Rechte und Mitwirkungspflichten in Bezug auf die genannten Sozialleistungen und den Umgang mit ihrer Sachbearbeitung.
Die Sozialleistungsträger können diese Beratung nicht selbst vorhalten, darüber sind sich Fachleute einig. Denn es macht wenig Sinn, dass der „fordernde“ und unter Umständen sanktionierende Leistungsträger selbst berät. Eine Behörde, die über den Antrag auf Sozialleistungen entscheiden muss, kann nicht gleichzeitig objektiv, sprich unabhängig beraten. Aus diesem Grunde sollte sie ihre Pflichtaufgabe „Beratung“ zum Wohle der Betroffenen an die Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände delegieren, wie es der §11 SGB XII rechtlich vorsieht.

Um den umfassenden Beratungsanspruch der Betroffenen zu gewährleisten sind unabhängige Beratungsstellen notwendig. Die meisten neben dem SALZ bestehenden Beratungsstellen in Solingen decken Sozialberatung in Bezug auf SGB II/SGB XII und SGB III (Arbeitsförderung) nur am Rande ab. Diese haben andere Beratungsschwerpunkte wie Lebensberatung, Drogenberatung, Schuldnerberatung etc.
Immer mehr hilflose Betroffene wenden sich in den letzten Wochen aus lauter Not an diese Beratungsstellen , so auch an die Frauenberatungsstelle, eine Einrichtung unseres gemeinnützigen Vereins „Frauen helfen Frauen“. Einen dauerhaft erhöhten Bedarf an Beratungen kann unser Verein neben den sonstigen Aufgaben nicht decken, wobei wir zudem eine Frauenberatungstelle sind.

Aus den gesamten genannten Gründen unser eindeutiger Appell:

Verantwortliche Politikerinnen und Politiker der Stadt Solingen:
erhalten Sie die wichtige Einrichtung SALZ für alle, die auf eine kompetente umfassende Beratung angewiesen sind!
Hören Sie auf mit dem sozialen Kahlschlag!
Sozialpolitische Fehlentscheidungen werden sich rächen durch zukünftige Kostenexplosion in den Bereichen wie dem der Jugendhilfe, der Straffälligenhilfe , der Krankenversicherung und weiteren Sozialleistungsbereichen.

Es ist nicht mehr zu früh, den sozialpolitischen Kurs in Weitsicht auf die Probleme der Zukunft zu korrigieren. Wer zu spät kommt, der bestraft die Falschen, sprich die Schwachen dieser Gesellschaft , und wird seiner sozialen und politischen Verantwortung nicht gerecht.

Handeln Sie jetzt verantwortlich ohne Verzug und retten Sie das SALZ für Solingen!!!

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