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PM von Ra Kroll: Behördenwillkür und anwaltliches Standesverfahren

Oldenburg, den 25.09.2008

Presseinformation

Behördenwillkür und anwaltliches Standesverfahren

Mehrere Sozialleistungsbehörden, z. B. Jugend- und Sozialämter, wollen einen engagierten Rechtsanwalt ( <http://www.rechtsanwalt-kroll.de/>
http://www.rechtsanwalt-kroll.de und <http://www.behindertemenschen.de/>
http://www.behindertemenschen.de) durch Einleitung
<http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/PDF/Ladungstermin/ladung-08-10-27.pdf> eines anwaltlichen Standesverfahren am 27.10.2008 in seinem Wirkungskreis erheblich beeinträchtigen und beschneiden (
<http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/brao-p114.html> § 114 BRAO).
Der Anwalt setzt sich seit Jahrzehnten für die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit seiner hilfebedürftigen Mandanten im Sinne des <http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/%20brao-p1.html> § 1 BRAO ein, wobei sein anwaltliches Engagement insbesondere behinderten Menschen gilt, um diesen ein menschenwürdiges Leben und eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Der Anwalt hat in der Vergangenheit mehrere Einschüchterungsversuche durch Behörden erfolgreich abwehren können (vgl. z. B.
<http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/PDF/Presse/nwz-1997.pdf> anwaltliches Standesverfahren 1997 sowie
<http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/PDF/ag-del-01-06-22.pdf> Zurückweisung eines Strafbefehls). Der Anwalt, der jährlich ca. 1.000 Fälle im Hartz IV-Bereich bearbeitet, musste im Rahmen einer anwaltlichen
Interessenvertretung in ca. 2-3 Fällen pro Jahr zur Vermeidung von irreparablen gesundheitlichen Schäden seiner behinderten Mandanten und zur Abwendung von Eigen- und Fremdgefährdung sowie einer potenziellen
<http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/PDF/Presse/amok.pdf> Amokgefahr (vgl.
<http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/PDF/Aufsatz%20Christoph/Aufsatz.pdf> Aufsatz von Christoph sowie
<http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/%20PDF/Christoph_Internet.ppt> Präsentation Gewaltphantasien "Fall Christoph") sozusagen im Kampf um das
Recht teilweise zu drastischen, aber wirkungsvollen Maßnahmen gegenüber den verantwortlichen Behörden greifen. Die Betroffenen waren eklatanten Willkürakten durch die verantwortlichen Amtsträger bis hin zur Rechtsbeugung
(vgl. § <http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/%20stgb-p339.html> 339 StGB) ausgesetzt.


Die vom Anwalt - u. a. auch für Vorlesungen an der
<http://www.behindertemenschen.de/> Universität Oldenburg/Fachbereich Sonderpädagogik - erstellten Falldokumentationen "
<http://www.behindertemenschen.de/integ-verw-lk-ol.htm> Christoph" und "
<http://www.behindertemenschen.de/integ-verw-lk-ol.htm> Adrian" sollen exemplarisch aufzeigen und verdeutlichen, dass behinderte Menschen im Einzugsbereich des tätigen Anwalts ungeachtet von schützenden Grundrechten (Artikel
<http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/art1-rechtspr.htm> 1,
<http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/art3-rechtspr.htm> 3,
<http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/art6-rechtspr.htm> 6,
<http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/art19-rechtspr.htm> 19,
<http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/art20-rechtspr.htm> 20 GG),
- einer behördlichen Verpflichtung zur Beachtung von Gesetzen (Grundsatz der Gesetzmäßigkeit/
<http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/art20-rechtspr.htm> Artikel 20 Abs. 3 GG),

- einer Behördenpflicht zur objektiven und neutralen Amtsermittlung (
<http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/sgb-behoerdenwillkuer.htm> § 20 SGB X),

- von elementaren Verwaltungsvorschriften (
<http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/sgb-behoerdenwillkuer.htm>
Gesetzgeber garantiert Bürgern ein beschleunigtes und faires
Verwaltungsverfahren/ SGB I, SGB IX, SGB X),

der Willkür von Sozialleistungsbehörden nahezu schutzlos ausgeliefert sind und nicht das verfassungsrechtlich garantierte Kindeswohl (
<http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/art6-rechtspr.htm> Art 6 GG i. V. m. <http://www.behindertemenschen.de/SGB%20VIII/sgb8p1.html> § 1 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII) Beachtung findet, sondern die Einsparung von Sozialleistungen auf dem Rücken von behinderten Kindern im Vordergrund steht.

Die von den Behörden eingeschaltete Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Anwalt in der
<http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/PDF/EV%2055-07/ev-55-07.pdf> Anschuldigungsschrift vom 05.05.2008/EV 55/07 insbesondere einen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot (
<http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/brao-p43a.html> § 43a BRAO) vor. Besonders hervorzuheben wäre in diesem Zusammenhang, dass die anwaltlich für die behinderten Kinder gerügten Tatsachenbehauptungen
<http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/art5-rechtspr.htm> in Form von tiefgreifenden
<http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/grundrechte-u-rechtspr.htm>
Grundrechtsverletzungen sowie eklatanten Verstöße gegen verfahrensrechtliche <http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/art19-rechtspr.htm>
Schutzbestimmungen für die Generalstaatsanwaltschaft keine Bedeutung haben, sondern sich diese trotz eklatanter und willkürlicher Amtsführung bis hin zur Rechtbeugung schützend vor Behörden gestellt hat. Im Ergebnis hat die
Generalstaatsanwaltschaft eine Gesamtbetrachtung und Bewertung der Umstände weder unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes noch unter Einbeziehung der grundrechtlich
<http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/art5-rechtspr.htm> garantierten Meinungsfreiheit (Artikel 5 GG) vorgenommen.

Ein Rechtsanwalt ist gem.
<http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/brao-p1.html> § 1 BRAO als unabhängiges Organ der Rechtspflege sowie unter Einbeziehung von
<http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/p193-stgb.html> § 193 StGB standesrechtlich verpflichtet und berechtigt, die Interessen seiner Mandantschaft nachhaltig und engagiert zu vertreten, um diese vor rechtlichen Nachteilen zu bewahren und zu beschützen (vgl. hierzu auch
ausgewählte Rechtssprechung zu
<http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/brao.htm> § 1 BRAO, § 43a BRAO , <http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/art5-rechtspr.htm> Artikel 5 GG,
<http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/art12-rechtspr.htm> Artikel 12 GG, <http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/p193-stgb.html> § 193 StGB, <http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/stgb-p339.html> § 339 StGB). Von daher will der Anwalt das eingeleitete Standesverfahren zum Anlass nehmen, die interessierte Öffentlichkeit über wiederholt registrierte
Behördenwillkür zu Lasten von behinderten Menschen umfassend zu informieren, nicht zuletzt, damit sich die Öffentlichkeit ein grundlegendes Bild über den
Behördenumgang gegenüber behinderten Menschen und damit einhergehende, skandalöse Beschneidungen ihrer elementaren Grundrechte machen kann.

Zudem wird der Anwalt die Öffentlichkeit auch darüber informieren, wie ein Hartz IV-Richter eines Sozialgerichtes in Niedersachsen z. B. die Rechte einer Hartz IV-Empfängerin unter Verstoß der richterlichen Unabhängigkeit in skandalöser Art und Weise beschnitten hat, dieser Richter aber dennoch in ein höheres Richteramt befördert wurde (Anschuldigungsschrift vom 05.01.2007/EV 83/05).

Ferner soll die Öffentlichkeit darüber informiert werden, mit welcher Behördenwillkür ein Jugendamt Rechtsansprüche von seelisch behinderten Kindern sowie Kinder- und Jugendhilfetherapeuten beschnitten hat
(Anschuldigungsschrift vom 04.12.2006/EV 203/06).

Des Weiteren soll transparent dargelegt werden, wie ein Leiter eines Sozialamtes amtspflichtwidrig und willkürlich hohe Eingliederungshilfekosten
(§§ <http://www.behindertemenschen.de/bshg39.html> 39,
<http://www.behindertemenschen.de/bshg40.html> 40 BSHG) zu Lasten von psychisch behinderten Erwachsenen einsparen und die Rechtsbrüche trotz erfolgreich eingeleiteter gerichtlicher Eilverfahren unbeirrbar fortgesetzt hatte (Anschuldigungsschrift vom 30.11.2006/EV 202/04 und dazu für die Betroffenen erwirkte und dokumentierte
<http://www.behindertemenschen.de/Gerichtsentscheidungen-behi.htm> Rechtssprechung des VG Oldenburg und OVG Niedersachsen).

Wirtschaftlich in Not geratene und behinderte Menschen haben gegenüber dem Staat einen Anspruch auf Sicherstellung ihres verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums und im Falle einer Behinderung einen Anspruch auf Sicherstellung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Einige Mandanten des Anwalts haben in der Vergangenheit trotz umfangreicher staatlicher Leistungs- und Schutzgesetze in ihrer Verzweiflung dennoch Suizid begangen. Warum in Not geratene Mandanten gegenüber dem Anwalt aktuell - angesichts erlittener Behördenwillkür - wiederholt suizidale Absichten ankündigen, soll im Rahmen der vom Anwalt
<http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/brao-p135.html> ausdrücklich beantragten öffentlichen Verhandlung (§ 135 BRAO) näher dargelegt werden, nicht zuletzt, um den in Not geratenen Hilfebedürftigen und behinderten Menschen Mut und Hoffnung für die Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche gegenüber Sozialleistungsbehörden zu machen.



Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Jahre 1954 im
<http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/PDF/BWRE002918400.pdf> Urteil vom 24.06.1954, VC 78.544 BVerwGE 1, 159 hervorgehoben, dass der Bürger zwar der öffentlichen Gewalt unterworfen ist, aber nicht Untertan, sondern Träger von Rechten und Pflichten ist! Der Anwalt hat sich bereits
als Student für die schützenswerten Belange hilfebedürftiger Menschen eingesetzt (
<http://behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/PDF/Presse/nwz-1993.pdf> vgl. z. B. NWZ, Artikel 10.06.1993), wird dies auch zukünftig tun und sich im Falle von Behördenwillkür zu Lasten seiner Mandantschaft weder in seinem anwaltlichen Wirkungskreis noch in seinem Engagement beeinträchtigen oder
einschüchtern lassen!

Beiträge, Anregungen, Stellungnahmen etc., die das zentrale Anliegen des Anwalts aufgreifen und evtl. fördern könnten, bitte per e-mail an:
<mailto:kontakt@behoerdenwillkuer.info> kontakt@behoerdenwillkuer.info

A. Kroll, Fachanwalt für Sozialrecht

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Hier ist dringend Unterstützung angezeigt!

Harald Thomé / Tacheles e.V.

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<http://www.behördenwillkür.info/> www.behördenwillkür.info



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