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PM von Cornelia Möller: Zum Un(Sinn)kurs des Sachverständigenrates

PRESSEMITTEILUNG von Kornelia Möller
Mitglied des Deutschen Bundestages Arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke

500 000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze nicht
unter Mindestlohnniveau statt Un(Sinn)kurs des
Sachverständigenrates

Zur Übernahme untauglicher und volkswirtschaftlich unsinniger Niedriglohn-Konzepte durch den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erklärt die
arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.,
Kornelia Möller:
Normalerweise kommt das Gutachten des Sachverständigenrates erst im November auf den Tisch. Dass nun bereits Anfang September erste Ergebnisse in Form eines Sondergutachtens an
die Öffentlichkeit dringen, ist kein Zufall. Will doch die große Koalition Hartz IV im Herbst wieder auf die Tagesordnung setzen. Die Mehrheit des Sachverständigenrates gibt die Richtung vor, in die die Regierung bei der Generalrevision von Hartz IV gehen soll: Noch höherer Druck
auf Langzeitarbeitslose durch weitere Absenkung des Existenzminimums und gleichzeitig Einsatz von Steuergeldern zur Entlastung der Unternehmen. Das ist ein Angebot an die Unternehmen, eben Produkt neoliberaler Angebotspolitik. Das ist eine Offerte an jene, die Arbeitslosigkeit mit dem Ziel produzieren, das allgemeine Lohnniveau noch weiter zu drücken, obwohl diese Tendenz seit längerem anhält. Das ist eine weitere Kostenreduzierung zu Lasten der Langzeitarbeitslosen. Wenn die Bundesregierung diesen Weg ablehnt, muss sie sich offiziell von dem Gutachten des Sachverständigenrates distanzieren.
DIE LINKE. lehnt diese menschenverachtenden Überlegungen strikt ab. Ein solcher Weg würde die Schwäche der deutschen Binnennachfrage weiter verfestigen. Wir lehnen das Vorhaben
auch ab, weil es andere Alternativen zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit gibt:
Statt 350 000 Niedriglohn-Jobs sollen nach unseren Vorstellungen bis 2009 eine halbe Million
sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse nicht unter dem Niveau eines Mindestlohns von 8 Euro brutto bzw. 1400 Euro Arbeitnehmer-Monatsbrutto geschaffen werden. Die
Möglichkeit dafür besteht in der Bündelung und Umwidmung von Finanzmitteln für das Arbeitslosengeld II, die Kosten der Unterkunft, die entsprechenden Beiträge zu Renten-,
Kranken- und Arbeitslosenversicherung, die Mehraufwandsentschädigungen für Ein-Euro-Jobs sowie von Mitteln für Trägereinrichtungen von Ein-Euro-Jobs. Dieser Weg ist mittlerweile weitgehender Konsens zwischen Linkspartei, DGB, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt,
Volkssolidarität und weiterer Organisationen.
Dass die Kosten sozialversicherungspflichtiger öffentlich geförderter Beschäftigung für die öffentliche Hand insgesamt – unter Berücksichtigung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen – kaum höher sind, teilweise sogar günstiger liegen als für die so genannten Ein-Euro-
Jobs, bestätigte auch der Bundesrechnungshof. Um eine Ausweitung und neue Qualität öffentlich finanzierter Beschäftigung auf den Weg zu bringen, sind haushaltsrechtliche Veränderungen nötig und ein Teil der Milliardenüberschüsse der BA muss für eine kräftige
Startfinanzierung dafür umgewandelt werden. Mit diesen Zielen hat DIE LINKE. eine neue parlamentarische Initiative gestartet.

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