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PM vom 03.05.2015: Tacheles sorgt für mehr Transparenz bei Sozialbehörden

Seit gut einem Jahr veröffentlicht der Erwerbslosenverein Tacheles in dem lokalen Bereich seiner Webseite die internen Dienstanweisungen verschiedener  Wuppertaler Sozialleistungsträger. „Bisher vertreten sind das Jobcenter, das Sozial-, Jugend- und Wohngeldamt, die Wirtschaftlichen Hilfen für Leistungen nach dem AsylbLG und der Forderungseinzug der Stadt Wuppertal.  Weitere Weisungen werden in absehbarer Zeit folgen“, kündigt Harald Thomé, Vorsitzender des Vereins Tacheles  an.

Der Verein erhält die internen Dienstanweisungen über Auskunfts- und Weitergabeanträge nach dem  Informationsfreiheitsgesetz. Demnach hat jeder Bürger Anspruch auf Herausgabe von Informationen der Landes- und Bundesbehörden. Dass diese Informationen heute ohne weiteres an Tacheles herausgegeben werden, ist Ergebnis von zum Teil jahrelangen Auseinandersetzungen mit den entsprechenden Behörden unter Einschaltung von Gerichten, Fachaufsicht und Landesbeauftragten für Informationsfreiheit.



Zum 1. Mai wurden fast 50 neue oder bisher nicht veröffentlichte Dienstanweisungen auf die Seite gestellt. „Wir stellen diese Kampagne zur Transparenz bei der Sozialverwaltung unter das Motto: Nur wer seine Rechte kennt, kann sie wirksam durchsetzen!“  begründet Thomé die Kampagne. Dass die Veröffentlichungen  Wirkung zeigen, belegen die häufigen Aufrufe der Website von interessierten  Bürgern, sozialen Einrichtungen, anderen Behörden, Anwälten bis hin zu den Gerichten. Langfristiges Ziel der Kampagne ist, die Behörden zu mehr Offenheit zu bewegen. Das Jobcenter Wuppertal ist diesem Ansinnen zumindest teilweise nachgekommen und hat inzwischen selbst einen Teil seiner Verwaltungsrichtlinien veröffentlicht. Die Tacheles Weisungssammlung ist im lokalen Bereich der Webseite zu finden unter:

 http://tacheles-sozialhilfe.de/dienstanweisungen/

Die PM zum Download: Tacheles PM vom 03.05.2015

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