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PM Tacheles: Kinder haben Anspruch auf Schulmaterialen

Tacheles PM 11.8.08: Kinder haben Anspruch auf Schulmaterialen

Zu Beginn des neuen Schuljahres weist der Sozialverein Tacheles e.V. darauf hin, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) Anspruch auf Übernahme der Schulmaterialen haben.

Über 30 Prozent aller Wuppertaler Schulkinder kommen aus einkommensschwachen Haushalten und sind zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes auf ALG II- und Sozialgeldleistungen angewiesen. Aus der niedrigen Regelleistung von 211 Euro für unter 14-Jährige und 281 Euro für 14 bis 18-Jährige sollen neben Lebensunterhalt, Kleidung, wiederkehrende Anschaffungen usw. auch noch die Schulmaterialen bezahlt werden.

Der Verein Tacheles weist die Eltern leistungsbeziehender Schüler/-innen darauf hin, dass sie bei der ARGE Wuppertal einen Antrag auf Schulmaterialen stellen können. Bei den Schulbüchern müssen zwei Drittel der anteiligen Kosten im Rahmen der Lernmittelfreiheit durch die Stadt getragen werden, den Rest haben die Eltern als Eigenanteil aufzubringen. Bei Bezieher/-innen von ALG II und Sozialhilfe wird entweder der Eigenanteil gegen Beleg ersetzt oder sie erhalten einen sogenannten Schulbuchauftrag. Dieser Schulbuchauftrag wird in der Buchhandlung vorgelegt und die Rechnung erfolgt dann direkt an das Wuppertaler Ressort Schulen. Zudem können bedürftige Eltern beim Schulverwaltungsamt auch rückwirkend Kosten für Schulbücher erstattet bekommen.

Die ARGE Wuppertal gewährt Kosten für Schulmaterialen wie Hefte, Blöcke, Schreib- und Zeichenmaterialien aber auch Turnsachen auf Darlehensbasis. Tacheles weist darauf hin, dass die Kosten nicht rückwirkend erstattet werden, sondern unbedingt vor dem Kauf beantragt werden müssen. Die ARGE ist hier in der Pflicht kurzfristig und unbürokratisch die Leistungen zu gewähren.

Der Verein Tacheles e.V. hält die Gewährung der Schulmaterialen auf Pump für rechtswidrig und fordert die Betroffenen auf, gegen die Darlehensbescheide Widerspruch einzulegen. Das Darlehen ist nach Auffassung des Vereins in einen Zuschuss umzuwandeln oder hilfsweise bis zur geplanten bundesweiten Einführung von Schulbeihilfen voraussichtlich zum 1. Januar 2009 in monatlichen Raten von 1 Cent von der Regelleistung abzuziehen und danach die noch offene Restschuld zu erlassen.

Der Verein mach Betroffene auf seine Internetseite aufmerksam, auf der umfassende Informationen zur Kostenübernahme von Schulmaterialen sowie Musteranträge veröffentlicht sind. Diese sind zu finden unter:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/Schulkosten.aspx und
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/Schulkosten2.aspx .

Sollte es Schwierigkeiten bei der Antragstellung und Umsetzung geben, rät der Verein den Betroffenen das Beratungs- und Unterstützungsangebot von Tacheles in Anspruch zu nehmen. Die Beratungszeiten sind Dienstag und Donnerstag um 9:00 Uhr in der Luisenstr. 100 in Elberfeld.

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