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PM SG HH: Zuweisung von Langzeitarbeitslosen in 1-€-Jobs ohne individuell passendes Eingliederungskonzept rechtswidrig

Sozialgericht Hamburg Pressemeldung
Hamburg, den 30.11.2005/

Zuweisung von Langzeitarbeitslosen in 1-Euro-Jobs ohne individuell passendes Eingliederungskonzept rechtswidrig

In einem vor der 53. Kammer des Sozialgerichts Hamburg anhängigen Verfahren war streitig, ob der Kläger, von Beruf Diplom-Sozialökonom, verpflichtet ist, an einer ihm von der Hamburger Arbeitsgemeinschaft zur Umsetzung des SGB II (ARGE) zugewiesenen Eingliederungsmaßnahme zur beruflichen Erwachsenenbildung bei der Stiftung Grone - Schule
(1 Euro - Job) teilzunehmen, in der im Wesentlichen allgemein bildendes Wissen für einen von Ausbildung und Tätigkeit sehr heterogenen Personenkreis vermittelt wurde.

Der Kläger hatte die Zuweisung in diese Maßnahme als nicht sachgerecht angegriffen und es abgelehnt, das zusätzlich zu seiner Grundsicherung gezahlte Entgelt von 1 Euro/Stunde anzunehmen.
Die 53. Kammer des SG Hamburg hat in dem Verfahren S 53 AS 1088/05 keine Entscheidung getroffen.
Das Verfahren endete auf einen richterlichen Hinweis des Vorsitzenden der Kammer 53, dass die ARGE darlegen müsse, welches individuell auf den Kläger bezogene Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt werde, mit einem Anerkenntnis der ARGE, wonach die Zuweisung mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurde. Der Kläger hat dieses
Anerkenntnis angenommen (Aktenzeichen S 53 AS 1088/05).

Die Praxis der ARGE, Langzeitarbeitslosen Eingliederungsmaßnahmen ohne ein konkretes, individuell auf sie bezogenes Eingliederungskonzept zuzuweisen, ist nach Auffassung des Vorsitzenden der Kammer 53 rechtlich nicht haltbar.

Claus-Dieter Loets
Vizepräsident und Pressesprecher des Sozialgerichts Hamburg
Tel.: +49 40 42843 5703
Fax: +49 40 4279 62 011
E-Mail: Claus.Loets@sozg.justiz.hamburg.de

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