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Jahresarchiv
PM Neuen Richtervereinigung : Kein weiterer Abbau des Sozialstaats
Presseerklärung des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung zum geplanten Abbau des Rechtsschutzes vor den Sozialgerichten
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung plant eine weitreichende Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, die zu einem Abbau des Rechtsschutzes beim Bezug von Sozialleistungen vor den Sozialgerichten führen soll. Zu dem vorliegenden Referentenentwurf hat die Neue Richtervereinigung unter dem 20.06.2007 gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ausführlich Stellung genommen.
Die Neue Richtervereinigung befürchtet erhebliche Nachteile für die Bürger, wenn Rechtsmittel abgebaut werden und formelle Hürden den Zugang zu den Gerichten erschweren. Für inakzeptabel hält die Neue Richtervereinigung vor allem die Einschränkung der Sachverhaltsaufklärung durch das Gericht (Amtsermittlung), die Erhöhung des Beschwerdewerts bei Berufungen und die Einschränkung der Überprüfung von Prozesskostenhilfeentscheidungen.
Wilfried Hamm, Sprecher der Neuen Richtervereinigung: „Das Gesetzesvorhaben ist ein Stück Abbau des Rechts- und Sozialstaats. Nach der Leistungskürzung durch Hartz IV ist die Beschränkung von Verfahrensrechten für sozial Bedürftige eines Sozialstaats unwürdig. Wir haben in den letzten Jahren zwar auch in anderen Gerichtsbarkeiten einen Abbau der Qualität gerichtlicher Verfahren, vor allem durch eine Einschränkung von Rechtsmitteln, beobachten müssen. Vor den Sozialgerichten geht es aber um Leistungen, die oft für die Betroffenen existentielle Bedeutung haben. Wir haben heute schon das Problem, dass die Landesregierungen gerade bei den Sozialgerichten ihren verfassungsrechtlichen Verpflichtungen, die Gerichte mit den erforderlichen Stellen auszustatten, vielfach nicht nachkommen. Trotz erheblicher Anstrengungen der Richterinnen und Richter leiden die Bürger darunter, dass die Gerichte sich teilweise nicht mehr mit ausreichender Sorgfalt um die Fälle kümmern können. Sollte das Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung Gesetz werden, werden sich diese Probleme verschärfen und viele Bürger, die nicht mehr zu ihrem Recht kommen, werden das Vertrauen in die Sozialgerichte verlieren.“
Anlage: Stellungnahme der Neuen Richtervereinigung zum Referentenentwurf vom 20.06.2007
Ansprechpartner:
Wilfried Hamm
Thomas Schulte-Kellinghaus
28 Jun 2007 | Bundesvorstand NRV
Entnommen aus: http://www.nrv-net.de/main.php?id=161&presse_id=69 (dort auch Download)
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung plant eine weitreichende Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, die zu einem Abbau des Rechtsschutzes beim Bezug von Sozialleistungen vor den Sozialgerichten führen soll. Zu dem vorliegenden Referentenentwurf hat die Neue Richtervereinigung unter dem 20.06.2007 gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ausführlich Stellung genommen.
Die Neue Richtervereinigung befürchtet erhebliche Nachteile für die Bürger, wenn Rechtsmittel abgebaut werden und formelle Hürden den Zugang zu den Gerichten erschweren. Für inakzeptabel hält die Neue Richtervereinigung vor allem die Einschränkung der Sachverhaltsaufklärung durch das Gericht (Amtsermittlung), die Erhöhung des Beschwerdewerts bei Berufungen und die Einschränkung der Überprüfung von Prozesskostenhilfeentscheidungen.
Wilfried Hamm, Sprecher der Neuen Richtervereinigung: „Das Gesetzesvorhaben ist ein Stück Abbau des Rechts- und Sozialstaats. Nach der Leistungskürzung durch Hartz IV ist die Beschränkung von Verfahrensrechten für sozial Bedürftige eines Sozialstaats unwürdig. Wir haben in den letzten Jahren zwar auch in anderen Gerichtsbarkeiten einen Abbau der Qualität gerichtlicher Verfahren, vor allem durch eine Einschränkung von Rechtsmitteln, beobachten müssen. Vor den Sozialgerichten geht es aber um Leistungen, die oft für die Betroffenen existentielle Bedeutung haben. Wir haben heute schon das Problem, dass die Landesregierungen gerade bei den Sozialgerichten ihren verfassungsrechtlichen Verpflichtungen, die Gerichte mit den erforderlichen Stellen auszustatten, vielfach nicht nachkommen. Trotz erheblicher Anstrengungen der Richterinnen und Richter leiden die Bürger darunter, dass die Gerichte sich teilweise nicht mehr mit ausreichender Sorgfalt um die Fälle kümmern können. Sollte das Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung Gesetz werden, werden sich diese Probleme verschärfen und viele Bürger, die nicht mehr zu ihrem Recht kommen, werden das Vertrauen in die Sozialgerichte verlieren.“
Anlage: Stellungnahme der Neuen Richtervereinigung zum Referentenentwurf vom 20.06.2007
Ansprechpartner:
Wilfried Hamm
Thomas Schulte-Kellinghaus
28 Jun 2007 | Bundesvorstand NRV
Entnommen aus: http://www.nrv-net.de/main.php?id=161&presse_id=69 (dort auch Download)