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PM des BMWA: Dem Leistungsmissbrauch keine Chance / Jetzt auch Datenabgleich im ALG II

Pressemitteilung

Dem Leistungsmissbrauch keine Chance

Bundesrat stimmt Verordnung zum Grundsicherungsdatenabgleich zu

Datum: 8.7.2005

Der Bundesrat hat heute der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zu erlassenden Verordnung zur Regelung des Grundsicherungsdatenabgleichs zugestimmt.

Die Verordnung dient der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch. Ab jetzt können Angaben, die Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Hilfebedürftigkeit gemacht haben, automatisch mit den Daten anderer Behörden abgeglichen werden.

Auf diese Weise können Fälle aufgedeckt werden, in denen eine versicherungspflichtige Tätigkeit, Leistungen der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung, Leistungen der Sozialhilfe oder zu berücksichtigendes Vermögen verschwiegen wurden.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement: "Wer Arbeitslosengeld II beantragt, muss dies selbstverständlich nach bestem Wissen und Gewissen mit korrekten Angaben tun. Und klar sollte allüberall sein: Leistungsmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt."

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