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PM: Tacheles fordert 100 Millionen Euro für Bürgerberatung

Tacheles fordert 100 Millionen Euro für Bürgerberatung
Unabhängige Sozialberatung muss trotz Sozialabbau gesichert sein

Wuppertal. Der Arbeitslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles fordert eine finanzielle Sicherung der Bürgerberatung. Mit 100 Millionen Euro seien Beratungszentren zu bezuschussen. Andernfalls drohe für zahlreiche Beratungsstellen das Aus. Jedem Bürger müsse eine unabhängige Beratung zugänglich sein. Langfristig müsse ein Gesetz den Rechtsanspruch auf eine unabhängige Bürgerberatung festschreiben.

„Eine unabhängige und kompetente Beratung für Einkommensschwache oder Arbeitslose ist unser Ziel“, erläutert Harald Thomé, Vorstand des Wuppertaler Arbeitslosen- und Sozialhilfevereins Tacheles. Dieses Ziel wolle er mit staatlichen Zuschüssen für Sozialberatungsstellen erreichen. Tacheles fordere daher ein Sofortprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro für Sozialberatungsstellen wie z. B. Arbeitslosen- und Sozialhilfevereine. Die Bundesagentur für Arbeit solle diese Mittel an bestehende und neu zu schaffende Beratungsstellen auszahlen. Hierbei sei auf Mittel der freien Förderung nach § 10 SGB III zurück zugreifen.
In Zeiten des drastischen Abbaus sozialer Leistungen müsse gesichert sein, dass unabhängige Beratungsstellen Bürger über Ihre Rechte informieren. Nur so könnten sich Betroffene gegen Behördenwillkür, Sanktionen und Leistungsverweigerung der Ämter wehren, betonte er.
Eine besondere Aufgabe komme daher den Beratungsstellen der karitativen Organisationen zu. Doch die Existenz solcher Einrichtungen sei gefährdet.. Der Wegfall des Bundessozialhilfegesetz im Zuge von Hartz IV bedeute eben auch, dass die finanzielle Förderung sozialer Einrichtungen wegfalle. Für viele engagierte Beratungsstellen bedeute diese Mitteleinstellung das Aus.
„Wir befürchten, dass 30 bis 50 Prozent der Beratungsstellen wegbrechen. Immer mehr Betroffene mit zunehmenden Beratungsbedarf stehen immer weniger Beratungsstellen gegenüber. Täglich suchen immer mehr Bürger unsere Hilfe. Das Arbeitslosengeld II verschärft diese Situation“, so Thomé.
Zudem müsse langfristig ein Anspruch auf unabhängige Bürgerberatung festgeschrieben werden. In einem Gesetzesentwurf des Vereins heißt es dazu: „Leistungsberechtigte (...) haben einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige Beratung in sozialen Angelegenheiten bei einem freien Träger“ (§17 Abs. 3 SGB I, Entwurfsfassung). Wenn dieser Anspruch auf Beratung erst einmal festgeschrieben sei, müssten die Existenz der Beratungsstellen garantiert und finanziert werden.
Thomé zeigt sich optimistisch ob der Erfolgsaussichten: „Die Bundesregierung hat für dieses Jahr ein Rechtsberatungsgesetz angekündigt. Da werden wir unsere Idee für unabhängige Bürgerberatung einbringen“.

Den Gesetzesentwurf finden Sie im Internet unter:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/initiative_sozialberatung.html

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Harald Thomé
Vorsitzender Tacheles e.V.
Telefon: 0202-31 84 41

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