Newsticker

Jahresarchiv

Jahresarchive

Neufestsetzung der Regelleistung zum SGB XII- Auswirkungen auf das ALG II ?

Pressemitteilung

Kabinett beschließt Dienstag, 13.06.06, über die Neufestsetzung der Regelsätze der Sozialhilfe zum 01.07.06.
Auswirkungen auf die Höhe der Hartz-IV - Leistungen in Mecklenburg – Vorpommern befürchtet.

Greifswald, 11. Jun. 2006

Das Diakonische Werk in der PEK e.V. befürchtet durch die seitens der Landesregierung geplante Neufestsetzung der Regelsätze der Sozialhilfe auf € 331,- auch ab dem 01.07.06, dass dies kurz- bzw. mittelfristig Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes II (ALG II) in Mecklenburg – Vorpommern mit dem Ergebnis einer Absenkung haben könnte.

Unabhängig von der Frage, warum nicht die Angleichung der Regelsätze analog der Ost – West – Angleichung im ALG II zwingend geboten erscheine (vgl. PM der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtsverbände vom 15.05.06, in der Anlage beigefügt), gebe die Landesregierung jetzt indirekt zu erkennen, dass sie eine Leistung in Höhe von € 331,- (für Alleinstehende) als ausreichend erachte, um das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern.
In der Diskussion um die Höhe der Regelleistungen im ALG II werde in letzter Zeit verstärkt eine Regionalisierung der Leistungen verlangt. Da aber mit einer Erhöhung der Leistung nicht zu rechnen sei, könne dies nur bedeuten, dass die Fürsprecher einer Regionalisierung eine Absenkung des ALG II in bestimmten Gebieten oder Regionen verlangten.
Politisch und rechtlich habe man dann einer Absenkung des ALG II auf € 331,- in Mecklenburg – Vorpommern wenig entgegen zu setzen, wenn auch die Regelsätze in der Sozialhilfe auf dieser Höhe verblieben. Es müsse nochmals daran erinnert werden, dass die Lebensbedingungen der Menschen im Sozialhilfebezug sich nicht von denen im ALG II – Bezug unterscheiden. Durch schlechtere Einkommens- und Vermögensfreibeträge ist die Situation für Sozialhilfebezieher sogar schlechter.
Ferner ist zu berücksichtigen, dass das SGB XII (Sozialhilfe) als das Referenzsystem für das SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) bezeichnet wird. Die Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 (EVS 2003) hat, wie die Bundesregierung Mitte Mai bekannt gab, ergeben, dass die bisherige Ost – West – Differenzierung auch in der Sozialhilfe nicht mehr zu halten ist. Gleichwohl bleiben die Länder für die Festsetzung der Höhe der Regelsätze zuständig. Eine Nichterhöhung der Regelsätze der Sozialhilfe sei deshalb nach Ansicht des Diakonischen Werkes das falsche politische Signal, wie der zuständige Referent, Gregor Kochhan, sagte.
Sofern die Landesregierung darauf verweise, dass sie ohne Änderung des SGB XII und der Regelsatzverordnung rechtlich an einer Erhöhung der Regelsätze gehindert sei, so ist dies nach Ansicht des Diakonischen Werkes in der PEK e.V. nicht zwingend. Der bereits bestehende § 28 SGB XII begrenze lediglich eine Abweichung nach unten, während § 2 Abs. 4 der Regelsatzverordnung die Länder ermächtige, bei der Festsetzung des Regelsatzes auch abweichende Entscheidungen zu treffen. Die Auswertung der EVS 2003 spreche jedenfalls eine deutliche Sprache. Die Mindesforderung einer Erhöhung der Sozialhilfe auf Westniveau bleibe deshalb bestehen.

Ansprechpartner für Rückfragen:
Gregor Kochhan, Referent Existenzsicherung
E-Mail: kochhan@diakonie-vorpommern.de
Tel.: 03834 / 8899-26

Zurück