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Massive SGB II-Änderungen geplant

Unter Federführung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) wurde 2013 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die massive Änderungen und Verschärfungen zum SGB II plant. Dazu gibt es jetzt erste Veröffentlichung in der die Änderungen unter dem Motto: „Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschl. des Verfahrensrechts – im SGB II“ dargestellt werden.

Bisher gibt es 120 Vorschläge zur Änderung, bei bisher 24 Vorschlägen hat sich ein Konsens aller Beteiligten rausgebildet.

Offizielle Planung ist, die SGB II-Änderungen bis Herbst 2014 durchzusetzen, ob es dazu kommt ist fragwürdig.

Unter dem verharmlosenden Titel der „Rechtsvereinfachung“ soll das SGB II-Recht deutlich verschärft werden und zunehmend ein Hart IV-Sonderrecht etabliert werden.

Die Jobcenter sollen sich noch mehr zu Sonderrechtszonen und zu „Gefahrenzonen“ für Erwerbslose entwickeln. Es wird Zeit sich dieser Entwicklung entgegenzustellen und jetzt die öffentliche Debatte über die SGB II – Gesetzesänderungen zu beginnen. Das bedeutet Kritik an den Überlegungen, aber auch Einbringen von eigenen Forderungen. Ich möchte die Verbände und Aktiven zur Aufnahme der Debatte aufrufen und ermutigen. 

Hier nun die bisher vorliegenden Materialien:



 



Tacheles Online - Redaktion
Harald Thomé



 

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