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LSG Urteil zu höheren Unterkunftskosten wird vom Jobcenter ignoriert – Nach zwei Monaten wirft Tacheles dem Amt Rechtsbruch vor
Das LSG NRW verurteilte am 29. Okt. 2015 das Jobcenter Wuppertal zur Berücksichtigung einer Bruttokaltmiete bei den 23.689 Hartz IV-Haushalten in Wuppertal. Dieses mittlerweile zwei Monate alte Urteil wird vom Jobcenter ignoriert und somit das Recht von Amtswegen gebrochen.
Mit Datum vom 29. Okt. 2015 hat das Landessozialgericht NRW die bisher vom Jobcenter Wuppertal angewendete Methode zur Festsetzung der Werte für Unterkunftskosten für rechtswidrig erklärt und das Jobcenter dazu verurteilt, die sogenannten »angemessenen Unterkunftskosten« in Zukunft auf der Grundlage der Bruttokaltmiete zu bemessen.
Konkret bedeutet dies, dass nunmehr ein Wert von mindestens 4,85 € Grundmiete zuzüglich 1,93 € kalte Betriebskosten, mithin eine Bruttokaltmiete von 6,78 €/qm als angemessen anzuerkennen ist. Damit sind eine Reihe von Mieten von Hartz IV-Beziehern doch noch als angemessen anzusehen, die bisher vom Amt als unangemessen gewertet wurden und der unangemessene Teil aus der Regelleistung gezahlt wurde. .
Trotz klarer Aussagen, wird das Urteil vom Jobcenter Wuppertal ignoriert.
„Das Jobcenter und auch der neue Oberbürgermeister wurden von uns zur Stellungnahme aufgefordert“ stellt Harald Thomé das Handling des Vereins Tacheles dar. „Wir haben zudem den Vorgang mit Pressemitteilung und Veröffentlichung auf unserer Internetseite transparent gemacht, außer einer freundlichen Eingangsbestätigung vom neuen OB Mucke ist bisher nichts passiert; das Jobcenter geht komplett auf Tauchstation“.
„Die völlige Ignoranz des neuen Urteils kommt einem vorsätzlichen Rechtsbruch gleich, wir erwarten, dass die Maßgaben des Gerichtes unverzüglich umgesetzt werden“ stellt Thomé klar. „Es wurde schon seit Jahren die Rechtsprechung zu den Unterkunftskosten vom Jobcenter Wuppertal ignoriert, nachdem auch das LSG klar und deutlich sagt, dass das behördliche Vorgehen rechtswidrig ist, kann erwartet werden, dass zwei Monate nach dem Urteil, welches zu Gunsten der Betroffenen ist auch vom Jobcenter Wuppertal umgesetzt wird“ fordert Thomé.
Hintergrund, Urteil, sowie ausführliche Darstellung sind auf dem Wuppertaler Teil der Tacheles Webseite unter: https://tacheles-sozialhilfe.de/tickerarchiv/lsg-nrw-verurteilt-jobcenter-wuppertal-zur-rechtmäßigen-unterkunftskostengewährung-.html zu finden.
Tacheles PM vom 29.12.2015 zum Download
Medienreaktionen zur PM:
Westdeutsche Zeitung v. 30.12.2015 dazu
Radio Wuppertal vom 29.12. 2015 dazu:
Änderungen bei Mietkosten für Hartz-IV-Empfänger
WDR Wuppertal vom 29.12.2015 dazu:
Jobcenter reagiert auf Kritik: (15.57 Uhr)
Radio Wuppertal vom 30.12.2015 dazu:
Streit um Hartz-IV-Wohnkosten