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Kurze Stellungnahme zu falschen Vorwürfen wegen Überprüfungsanträgen

Kurze Stellungnahme zu falschen Vorwürfen wegen Überprüfungsanträgen

Thomas Kallay weißt in einer Pressemitteilung vom heutigen Tag darauf hin, dass die auf der Tachelesseite veröffentlichten Überprüfungsanträge zu den Regelleistungen „offensichtlich unzureichend und rechtlich riskant seien“.

Dieser Vorwurf ist unzutreffend und falsch. Die Überprüfungsanträge und Widersprüche sind von einer Reihe sachverständiger Personen geprüft und für richtig befunden worden. Thomas Kallay’s Vorwurf basiert auf dem Disenz, dass in der Klageschrift unsererseits nicht die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes mit abgedruckt wurde und wir lediglich darauf verwiesen haben und zudem auf Detailformulierungen in unseren Überprüfungsanträgen.

Inhaltlich haben wir dazu zu sagen:
Die Stellung des Überprüfungsantrages eröffnet im Fall der rückwirkenden Positionierung durch das BVerfG die Überprüfung aller zu überprüfenden Tatbestände. Dies ergibt, sich bei einfacher Betrachtung aus dem Gesetzestext selbst, in dem steht „soweit es sich ergibt“, dass das Recht falsch angewendet wurde (§ 44 Abs. 1 S. 1 SGB X) ist der Bescheid zurückzunehmen. Dieses „sich ergeben“ resultiert ggf. aus dem Überprüfungsantrag in Verbindung mit der BVerfG–Entscheidung und bedeutet dann, die SGB II–Leistungsträger haben die Bescheide aufzuheben, wenn diese rechts- oder verfassungswidrig sind, bzw. geworden sind. Sollte also das BVerfG feststellen, dass neben den von uns genannten Punkten weitere Punkte verfassungswidrig sind, sind diese auch ohne explizite Nennung von der Überprüfung erfasst. Ergo bedarf der Überprüfungsantrag keiner umfassenderen Formulierung.

Unsere Musterschreiben sind daher rechtlich und verfahrensrechtlich ausreichend und ok. Wenn Herr Kallay oder jemand anderes diese Anträge ändern oder ergänzen will und dies für sinnvoll und notwendig erachtet, kann er/sie das gerne machen.

Aus den genannten Gründen werden die Vorwürfe von Thomas Kallay als falsch und leider auch irritierend zurückgewiesen.

Tacheles e.V. // 18.11.09 // Harald Thomé

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