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Jahresarchiv
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 29/2011
Auch über die in der Entscheidung abgehandelten Anspruchsgrundlagen der § § 21, 23 Abs 3 und 24a SGB II, § 73 SGB XII und einen Anspruch direkt aus der Verfassung auf Grundlage der Entscheidung des BVerfG vom 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 3/09, 4/09, BVerfGE 125, 175) hinaus ist keine Rechtsgrundlage vorhanden.
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 28/2011
Bei einem gemeinsamen Vorauszahlungsbetrag für die eigentlichen Heizkosten und die Kosten der Warmwasserbereitung kann bei einer Regelleistung von 345 Euro nur ein Betrag von 6,22 Euro abgezogen werden.
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 27/2011
Bei der Betreuungspauschale handelt es sich um Kosten der Unterkunft im Sinne von § 29 SGB XII, weil es sich um eine zwingende Verpflichtung aus dem Mietvertrag handelt, die zudem als Auflage im Bescheid an den Vermieter über die Förderung des sozialen Wohnungsbaus enthalten ist.
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 26/2011
Eine Auskunftpflicht des Partners (in einer eheähnlichen Gemeinschaft) besteht nur, wenn die Partnerschaft noch besteht.
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 25/2011
Die von den HB zutreffend erhobene Verpflichtungsklage, ob der Nachweis eines konkreten Angebots auf Abschluss eines Mietvertrags als Voraussetzung für eine Zusicherung verlangt werden kann, ist spätestens im Revisionsverfahren unzulässig geworden.
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 24/2011
Der Rechtsprechung des 14. Senats des Bundessozialgerichts (zum SGB II) ist zu folgen, wonach ein Fernsehgerät weder ein Einrichtungsgegenstand noch ein Haushaltsgerät ist, das eine Beihilfe zur Erstausstattung einer Wohnung (hier § 31 Abs 1 Nr 1 SGB XII) rechtfertigt.
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 23/2011
Die Entscheidung über den Umfang der zu erstattenden Fahrtkosten richtet sich ausschließlich nach den Vorschriften des SGB III, wenn die Maßnahme selbst - wie hier - als Weiterbildungsmaßnahme nach § 77 SGB III bewilligt worden ist.
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 22/2011
Denn dafür gab es keine Rechtsgrundlage nach der die Bundesagentur die Gelder für die Jobcenter eintreiben durfte. Zuständig wäre vielmehr alleine die seinerzeit mit dem Vollzug der Grundsicherung für Arbeitsuchende betraute Arbeitsgemeinschaft gewesen. Ab April 2011 hat der Gesetzgeber eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen. Ob seitdem auch Mahngebühren erhoben werden dürfen, bleibt nach dem Kasseler Urteil offen.
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 21/2011
Bei den Kosten für die Erneuerung oder Ausbesserung der Kanalanschlüsse handelt es sich um berücksichtigungsfähige Kosten der Unterkunft im Sinne des § 22 Abs 1 SGB II, denn die Kosten für Unterkunft und Heizung stellen sich auch unter Einschluss dieser weiteren Kosten als angemessen dar.
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 20/2011
Seit dem 1.8.2009 kann nach § 6 Abs 1 Nr 2 Alg II-V auch von dem Einkommen Minderjähriger, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ein Betrag in Höhe von 30 Euro monatlich für Beiträge zu privaten Versicherungen in Abzug gebracht werden, bevor dieses Einkommen bei der Berechnung des Sozialgeldes berücksichtigt wird.
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 19/2011
Die Rücknahme von Bewilligungsbescheiden nach § 44 Abs 1 SGB X, mit denen Pauschalen für die Warmwasserbereitung in rechtswidriger Höhe von den Heizkosten des § 22 SGB II abgesetzt wurden, ist nach § 40 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB II iVm § 330 Abs 1 SGB III auch für die Zeit vor der Entscheidung des BSG vom 27.2.2008 - B 14/11b AS 15/07 R- nicht ausgeschlossen.
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 18/2011
Nach § 37 Abs 1 SGB II werden Leistungen auf Antrag und zudem nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht (§ 37 Abs 2 Satz 1 SGB II).
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 17/2011
Das Begehren der HB, von der Versicherungspauschale auch dann zu profitieren, wenn sie tatsächlich kein Einkommen in Form einer Unterhaltszahlung erzielt, findet in der gesetzgeberischen Gesamtregelung keine Stütze.
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 16/2011
Das war nicht anders zu erwarten, denn für die "Ungleichbehandlung" besteht ein hinreichender Grund und die Beschwerdeführer haben nicht geltend gemacht, dass sie gegenüber dem Arbeitgeber einen Schmerzensgeldanspruch gehabt hätten, wenn es kein Haftungsprivileg des Arbeitgebers gäbe.
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 15/2011
Die Entscheidung über den Umfang der zu erstattenden Fahrtkosten richtet sich ausschließlich nach den Vorschriften des SGB III, wenn die Maßnahme selbst - wie hier - als Weiterbildungsmaßnahme nach § 77 SGB III bewilligt worden ist.
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 14/2011
§ 30 Abs 1 Nr 2 SGB XII erkennt den Mehrbedarf nur noch für alte oder erwerbsunfähige schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G an. Gegen die Neuregelung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 13/2011
Kostensenkungsaufforderung ist rechtswidrig, wenn keine Beratung seitens des Jobcenters erfolgte.
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 12/2011
Privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf Beiträge in voller Höhe
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 11/2011
Krankenhaustagegeld ist auch dann Einkommen, wenn der Hilfebedürftige die Versicherung aus seiner Regelleistung finanziert hat.
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 10/2011
Die Hilfebedürftige kann ihrer obliegenden Passpflicht nach § 3 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) auch dadurch genügen , dass sie anstelle eines Passes oder Passersatzpapiers - wie den Ausweis für Flüchtlinge - (siehe zu den Formen der Passersatzpapiere: Westphal in Huber, Ausländerrecht, § 3 AufenthG Rn 12f) einen Ausweisersatz nach § 48 Abs. 2 AufenthG mit sich führt.
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 09/2011
Zur Erstausstattung einer Wohnung gehören wohnraumbezogene Gegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen erforderlich sind. Hierzu zählt ein Fernsehgerät nicht.
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 08/2011
Eine entsprechende Zusicherung zur Übernahme von Wohnbeschaffungskosten und Umzugskosten setzt voraus, dass die konkreten Gegebenheiten der angestrebten neuen Wohnung bekannt sind, da nur so das Jobcenter in die Lage versetzt wird, neben der Erforderlichkeit des Auszugs die Angemessenheit der neuen Wohnung zu prüfen.
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 07/2011
Die Versagung von Leistungen gemäß § 66 SGB I als Folge mangelnder Mitwirkung wird von der Regelung des § 39 SGB II in der ab 1. Januar 2009 geltenden Fassung schon dem Wortlaut nach nicht erfasst
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 06/2011
Arbeitsunfähigkeit ist jedoch nicht in jedem Einzelfall gleichbedeutend mit einer krankheitsbedingten Unfähigkeit, zu einem Meldetermin zu erscheinen (Sonnhoff in JurisPK-SGB II, 2. Aufl, Stand 24.8.2010, § 31 RdNr 193; A. Loose in GK-SGB II, § 31 RdNr 78, Stand Mai 2008).
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 05/2011
Selbst wenn ein Erwerbsunfähigkeitsrentner keine Leistungen nach dem SGB II beziehen konnte, bildet er mit seinem 21- jährigem Sohn eine gemischte Bedarfsgemeinschaft , die Erwerbsunfähigkeitsrente ist beim Sohn als Einkommen zu berücksichtigen .
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 04/2011
Es handelt sich bei dem Krankenhaustagegeld auch nicht um eine zweckbestimmte Einnahme iS des § 11 Abs 3 Nr 1 Buchstabe a SGB II , die bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II außer Betracht zu bleiben hat.
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 03/2011
Bei der Geldschenkung der Mutter handelt es sich um eine zweckbestimmte Einnahme , denn die Schenkung hat die Lage der Antragstellerin nicht so günstig beeinflusst , dass daneben Leistungen nach dem SGB II nicht gerechtfertigt gewesen wären.
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 02/2011
Zur Heilung einer im Verwaltungsverfahren unterlassenen Anhörung des Betroffenen bedarf es während des Gerichtsverfahrens eines förmlichen Anhörungsverfahrens durch die Verwaltung.
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 01/2011
Denn Vielmehr sind weitere Konkretisierungen erforderlich, die schon auf Grund des allgemeinen Gleichheitssatzes nach einheitlichen Kriterien erfolgen müssen. Zum anderen fordert das Rechtsstaatsprinzip die Verlässlichkeit und Vorhersehbarkeit der Begrenzung (vgl hierzu BSGE 104, 192 = SozR 4-4200 § 22 Nr 30, RdNr 12).
Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 52 / 2010
Hat der Hilfebedürftige aufgrund des harten Winters 2009 zusätzlich zu seiner bereits gewährten Brennstoffbeihilfe einen Ölradiator benutzt, ist die Stromkostennachforderung bei Fälligkeit als weiterer Heizkostenbedarf im Sinne des § 22 Abs. 1 SGB II zu übernehmen.
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