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Jahresarchiv

Jahresarchive

Tacheles Rechtsprechungsticker KW 08/2012

Kein Anspruch auf Übernahme der monatlichen Tilgungsleistungen für das selbst bewohnte Wohneigentum, wenn der Erwerb der Immobilie innerhalb des Leistungsbezugs eingetreten ist.

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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 07/2012

Eine entgegen § 13 Abs. 4 ALB erfolgte Abtretung einer Lebensversicherung ist bis zur schriftlichen Anzeige absolut unwirksam, so dass die Unwirksamkeit der Verfügung von jedermann geltend gemacht werden kann.

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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 06/2012

Für eine Bedarfsgemeinschaft, in der ein Angehöriger Leistungen nach dem SGB II bezieht, der andere aber Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gilt die Kürzungsregelung in § 20 Abs 3 Satz 1 SGB II nicht

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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 05/2012

Einnahmen aus der Erbschaft sind Einkommen iS des § 11 Abs 1 Satz 1 SGB II in der bis Ende 2010 geltenden Fassung, denn im Fall der Gesamtrechtsnachfolge kann der Erbe bereits mit dem Erbfall über seinen Anteil am Nachlass verfügen.

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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 04/2012

Heizkostennachforderung muss das Jobcenter bezahlen, dabei sind auch Zeiträume zu berücksichtigen, in denen der Arbeitslose noch keine Hilfeleistung erhalten hat.

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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 03/2012

Das BSG wird am 25.01.2012 über den Umfang des Datenschutzes bei Bezug von Arbeitslosengeld II zu entscheiden haben.

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Tacheles Rechtssprechungsticker KW 02/2012


1.Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23.08.2011 zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

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Tacheles Rechtssprechungsticker KW 01/2012

Wollte man aber die Vermutungsregelung in § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II nur dann eingreifen lassen, wenn länger als ein Jahr eine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt,

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 52/2011

Wenn Verwandte Hartz-IV-Empfängern zur Tilgung ihrer Girokontoschulden Geld schenken, führt dies zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes II.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 51/2011

Das führt jedoch nicht zu einer Konkurrenz dergestalt, dass die Forderung als Vermögen und daneben die Leistung aus der Forderung als Einkommen zu berücksichtigen wären. Vielmehr ist nach § 11 SGB II im Falle der Erfüllung einer (Geld-) Forderung grundsätzlich nicht das Schicksal der Forderung von Bedeutung, sondern das Gesetz stellt insofern allein auf die Erzielung von Einnahmen in Geld oder Geldeswert als Einkommen ab.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 50/2011

So liegt es hier. Da die Klägerin die Schriftsätze weit vor Ablauf der Berufungsfrist übersandt hat, wäre es ohne weiteres möglich gewesen, sie auf Bedenken gegen die Zulässigkeit der Übermittlung unter dem Gesichtspunkt des Schriftformerfordernisses hinzuweisen.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 49/2011

Voraussetzung dafür ist jedoch nicht die soziale Wirksamkeit der Forderung des Vermieters, sondern die Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 48/2011

Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Anrechnung einer Einkommensteuerstattung auf das Arbeitslosengeld II.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 47/2011


Die Zuerkennung eines pauschalierten Mehrbedarfs nach § 30 Abs 1 Nr 2 SGB XII setzt den Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G voraus und eine rückwirkende Gewährung dieser pauschalen Leistung für Zeiten vor der Erstellung des Ausweises scheidet aus.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 46/2011

Der Erwerbstätigenfreibetrag im Sinne des § 30 SGB II a. F. (jetzt § 11b SGB II ) ist grundsätzlich nicht vom Krankengeld als Entgeltersatzleistung in Abzug zu bringen.Seine Absetzfähigkeit ist auf Erwerbseinkommen beschränkt.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 45/2011

Keine Übernahme der Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 44/2011

Aufschiebende Wirkung des Sanktionsbescheides, denn das Jobcenter hat § 31a Abs. 3 S. 2 SGB II in der am 01.04.2011 in Kraft getretenen Fassung der Änderung durch Gesetz vom 24.03.2011 (BGBl I 453) nicht beachtet.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 43/2011

Eine Stadträtin und ehrenamtliche Ortsvorsteherin muss sie sich ihre erhaltenen Bezüge als Einkommen bei der Beantragung von ALG II anrechnen lassen.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 42/2011

Hartz IV – Wertersatz für rechtswidrigen Ein-Euro-Job - kein Arbeitsverhältnis - kein Vergütungsanspruch - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch bei fehlender Zusätzlichkeit der Arbeitsgelegenheit - Vermögensverschiebung

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 41/2011

Umzugskosten gemäß § 22 Abs. 3 SGB II a. F. umfassen nicht den Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung eines angemieteten Umzugsfahrzeugs, denn die Schadensverursachung ist bei der Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr entstanden.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 40/2011

Das ist bei dem Kläger wegen des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs 5 Satz 1 SGB II nicht der Fall. Für die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung gelten keine anderen Überlegungen.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 39/2011

Hartz IV - Empfänger können für 2010 höhere Leistungen nach dem SGB II geltend machen.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 38/2011

Hartz IV - Die abstrakte Prüfung der Angemessenheit der Leistung für die Unterkunft in - Sachsen - kann nicht ohne Berücksichtigung des verfügbaren Wohnraums erfolgen.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 37/2011

Zehnprozentiger Zuschlag auf Werte der Wohngeldtabelle im Regelungsbereich des SGB II gilt auch für die Zeit nach dem 31.12.2008.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 36/2011

Entscheidend für die Auslegung eines Bescheides ist nicht seine Überschrift, sondern sein Regelungsgehalt.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 34/2011

Bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur möglichen summarischen Prüfung dürfte ein Anspruch auf Übernahme der Beiträge zur privaten Krankenversicherung nur bis zum hälftigen Basistarif bestehen. Eine Übernahme darüber hinausgehender Beiträge dürfte ausscheiden.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 33/2011

Die Ernährung mit einer sog Vollkost bei Diabetes mellitus I/II unterfällt nicht § 21 Abs 5 SGB II, da es sich nicht um eine Krankenkost handelt, auf die die Vorschrift abzielt, sondern um eine Ernährungsweise, die auf das Leitbild des gesunden Menschen Bezug nimmt.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 32/2011

Diese ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 26 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB II, wonach nur ein Zuschuss zu einem "Beitrag" zu gewähren ist.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 31/2011

Kein Anspruch auf pauschale Leistungen wegen Mehrbedarfs aufgrund der Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben iS des § 21 Abs 4 SGB II.

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 30/2011

Für eine normative Aufteilung (nach Kopfteilen) besteht jedenfalls dann keine Berechtigung, wenn - wie vorliegend - weder eine Einsatzgemeinschaft noch eine Bedarfsgemeinschaft zwischen den Bewohnern bzw eine Haushaltsgemeinschaft mit weiteren Hilfebedürftigen besteht.

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