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IWA und Mieterverein wollen neue Wohnkosten-Regeln durchsetzen

PRESSEMITTELUNG
Witten, 09.07.2004

IWA und Mieterverein wollen neue Wohnkosten-Regeln durchsetzen
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Wer arbeitslos ist, darf nicht auch noch seine Wohnung verlieren
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Bürgerantrag zur Umsetzung von Hartz IV in Witten

Die Interessengemeinschaft Wittener Arbeitsloser (IWA) und der MieterInnenverein haben sich in einem gemeinsamen Bürgerantrag an den Rat der Stadt Witten gewandt. Die Politiker sollen noch bei der letzten Ratssitzung in diesem Jahr beschließen, dass durch die Umsetzung der
Arbeitsmarkt“reformen“ niemand aus seiner Wohnung gedrängt wird.

Ab 1.1.2005 fällt die bisherige Arbeitslosen- und Sozialhilfe weg und wird durch das Arbeitslosengeld II (für Erwerbsfähige) und Sozialgeld (für nicht erwerbsfähige Angehörige in der „Bedarfsgemeinschaft“) oder die Restsozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (Nicht Erwerbsfähige) ersetzt. Damit rutschen die bisherigen BezieherInnen von Arbeitslosenhilfe auf weniger als das Sozialhilfeniveau herunter. Und das betrifft auch die Kosten der Wohnung. Diese werden nur in begrenzter
Höhe übernommen.

Neben einer Grundpauschale (345 Euro bei 1 Person) erhalten die BezieherInnen von ALG II noch die Kosten der Wohnung, Nebenkosten und Heizung erstattet, jedoch nur in
„angemessner Höhe“. Nur für einen Zeitraum von 6 Monaten werden höhere Wohnkosten geduldet, wenn eine Kostensenkung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Danach wird die
Bezahlung der Wohnkosten „in der Regel“ auf den
„angemessenen Betrag“ gekürzt. (§ 22 SGB II) Jeder Umzug muss vom Job-Center genehmigt werden.

Was nun „angemessen“ ist, wird im Gesetz nicht geregelt. Das Arbeitsministerium plant auch keine Verordnung zu dieser Frage. Damit legen die kommunalen Träger der Wohnkosten – Stadt, Kreis – die „Angemessenheit“ fest. Es ist davon auszugehen, dass sie die bisherigen
Sozialhilfesätze anwenden. In Witten galten in der Sozialhilfe bislang für angemessen: 1 Personen-Haushalt: bis 48 qm 5,11 Euro/qm Grundmiete;
2 Personen-Haushalt: bis 62 qm 4,87 Euro/qm - 3 Personen-Haushalt bis 74 qm 4,73 Euro/qm usw. Wer über diesen Werten lag, dem wurde der Zuschuss gekürzt. Meistens ist die Wohnung zu groß.

Viele Menschen mit Arbeitslosenhilfe haben heute größere oder teurere Wohnungen. Sie müssen mit Kürzungen rechnen, wenn keine erträglicheren Grenzen gefunden werden. Das preiswerte Marktsegment wird wegen dieser und anderer Hartz IV-Regelungen schnell „dicht“ sein. Aber auch, wer keine billigere Wohnung findet kann Kürzungen erhalten.

Mit dem Bürgerantrag wollen wir erreichen, dass es ab 1.1.2005 NICHT zu Mieterverdrängungen, persönlichen Tragödien und vermehrter Obdachlosigkeit kommt. Stadt und Kreis können und müssen andere Werte festlegen und die Arbeitslosen vor Vertreibungen schützen. Die Kosten
dafür sollten nach der Aufstockung durch den Bundesrat gedeckt sein.
Einzelheiten dazu sich aber noch nicht bekannt.

mit freundlichen Grüßen, Knut Unger, p. 0202-455994

Anlage: Bürgerantrag
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IWA Interessengemeinschaft Wittener Arbeitsloser
c/o lnternetcafe der Walze - Breite Straße 74 - 58455 Witten
MieterInnenverein Witten u. Umg. e.V.
Bahnhofstr. 46 Tel 02302-51793 / 276171 Fax -27320 Email: unger@mvwit.de

An den Rat der Stadt Witten
Herr Bürgermeister Dietrich
Fraktionen
Herr Sozialdezernent Schweppe

Witten 8. Juli 2004

Keine Gettos! Keine Vertreibung von Arbeitslosen aus Ihren Wohnungen!
Bürgerantrag zur Hartz IV Umsetzung in Witten
Bürgeranregung gern. Gerneindeverordnung NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,
von der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe im Zuge der Hartz IV-Reformen sind auch die Wohnungen von tausenden Wittenern betroffen. Wir müssen befürchten, dass die bisherigen Regelungen zur
“Angemessenheit der Unterkunftskosten“ für Sozialhilfeempfänger auf die neue Situation übertragen werden. Auf einen Schlag müssen u. a. alle bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger ab 1 .Januar 2005 mit der
Überprüfung Ihrer Wohnkosten rechnen. Wer höhere Kosten oder größere Wohnungen hat, wird dann aufgefordert, seine Kosten durch Umzug zu senken. Nach 6 Monaten werden in der Regel nur noch die “angemessenen“ Kosten übernommen. Damit würden viele Menschen aus ihren bisherigen Wohnungen verdrängt. Langfristig müssen wir mit Ghettos rechnen. Es
handelt sich hier nicht um eine Randgruppe, sondern um Bürgerinnen und Bürger, die jahrelang ihre Steuern bezahlt haben!

Im Interesse des sozialen Friedens fordern wir den Rat der Stadt Witten auf, einen Beschluss zu fassen, der folgende Punkte beinhaltet:
1. Die neuen Angemessenheitsgrenzen für Wohnungen der Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch II (ALG II und Sozialgeld) werden so definiert, dass die bisherigen Mieten und Wohnkosten der Arbeitslosen übernommen werden.
2. Für Umzüge von Arbeitslosen sollen Angemessen-heitsgrenzen ermittelt werden, die zu keinerlei Diskriminierung bei der Wohnungswahl führen.
3. Durchschnittliche Wohnungen müssen für die Erwerbslosen anmietbar sein.
4. Wenn vom Job-Center ein Umzug verlangt wird, sollen die vollständigen Umzugskosten übernommen werden. Dazu gehören Renovierungskosten, Umzugsunternehmen, Kaution, Maklergebühren und ggf. Genossenschaftsanteile.

Wir bitten um schnellste Bearbeitung, da viele Bürgerinnen und Bürger bereits sehr beunruhigt sind.

Die Vertreter der IWA und des MieterInnenvereins sind jederzeit zu Gesprächen bereit.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Unger (MieterInnenverein Witten)
Friedhelm Wulf (IWA)

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gesendet von:
MieterInnenverein Witten u. Umg. e.V.
im Mieterforum Ruhr, DMB
Bahnhofstr. 46 D-58452 Witten
Postfach 1928 D-58409 Witten
Tel. Geschäfsstelle 02302-51793
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Beratungs- und Geschäftszeiten:
Mo. u. Di. 13.30 – 18.30 Uhr
Do. U. Fr. 10.00 – 13.00 Uhr
Email: info@mvwit.de

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Knut Unger
MieterInnenverein Witten u. Umg. e.V.
im Mieterforum Ruhr, DMB
Habitat Netz e.V., Witten
Witten Tenants Association, Habitat Net, Germany
Bahnhofstr. 46 D-58452 Witten
Postfach 1928 D-58409 Witten
Tel. ++49-(0)2302-276171
Fax. ++49-(0)2302-27320
unger@mvwit.de

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