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Info zu: angemessenen Unterkunftskosten in Leipzig

Leipzig hat "angemessene Miete" definiert.
Demzufolge gilt als Maximalwert:
- Grundmiete 3,85 €,
- kalte Neben- und Betriebskosten 1,37 €,
- Heiz- und Warmwasserkosten 0,95 €

Macht als Warmmiete 6,17 €.
Hinsichtlich der Größes Wohnraums folgt die Stadt dem Wohnungsbindungsgesetz:
1 Person bis 45 qm, 2 Personen bis 60 qm, 3 Personen bis 75 qm, jede weitere Person 10 qm zusätzlich.

Diese Sätze könen in Härtefällen oder bei Unbilligkeit bis zu 10 % (u.U. sogar 20 %) überschritten werden.

Wie ich in Erfahrung bringen konnte, sieht die Regelung vor, daß im ersten Halbjahr 2005 jede Miete als "angemessen" definiert wird. Erst im 2. Halbjahr, wenn alle Anträge bearbeitet sein werden und eine Übersicht über die tatsächliche Lage hergestellt ist, werden zum Einen die o.g. Festlegungen geändert, zum Anderen ggfs. die Maßahmen nach § 22 Abs. 1 SGB II eingeleitet.

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