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Hochschule Magdeburg-Stendal: PM - Schafft Hartz IV wenigstens für die Kinder ab!

Hochschule Magdeburg-Stendal
Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen

Presseerklärung zum offenen Brief vom 07.02.07

Schafft Hartz IV wenigstens für die Kinder ab!

Kinder brauchen eine soziale Grundsicherung – bedingungslos und unabhängig von ihren erwerbslosen Eltern!

Das Armutsrisiko steigt vor allem bei Kindern: Von den insgesamt 11,65 Mio. Kindern im Alter von unter 15 Jahren lebten im Juni 2006 1,89 Millionen (= 16,2 %) in 1,168 Millionen sog. SGB II – Bedarfsgemeinschaften (also von Hartz IV). Kinder unter sieben Jahren sind in deutlich überproportionaler Häufigkeit auf Mindestsicherungsleistungen angewiesen. Das bedeutet, dass diese Kinder arme Kinder sind. Gleichzeitig werden gerade in dieser Zeit die Grundlagen des Lebens- und Bildungsweges eines Kindes geprägt. Laut Kinderschutzbund hat sich seit 2004 die Kinderarmut in Deutschland verdoppelt und haben von ca. 15 Millionen Kindern 2,5 Millionen arme Kinder kaum Bildungschancen und ein hohes Gesundheitsrisiko. Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnt davor, dass Familien, die keine Perspektiven mehr sehen, dies oft auf ihre Kinder übertragen.
Das Minimum zum notwendigen Lebensunterhalt ist mit Hartz IV auf ein nicht der Menschenwürde entsprechendes Maß abgesenkt worden:
- so hätte – entsprechend der Berechnungslogik der Hartz IV - der Eckregelsatz mindestens 382 € statt 345 € betragen müssen, wenn man nicht bei der Berechnung des Eckregelsatzes Genussmittel, Stromkosten und Ausgaben für Freizeit um insgesamt 37,29 € gekürzt hätte;
- so ist der Eckregelsatz für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren von 65% auf 60%, der für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren von 90 auf 80% abgesenkt worden; hinzu kommt, dass sich die gekürzten Prozentsätze bei den hilfebedürftigen Kindern und Jugendlichen auf einen zu niedrigen Eckregelsatz beziehen;
- so hätte der Regelsatz für Kinder unter 7 Jahren (60%) bei einem regulären Eckregelsatz von 382 € nicht 207 €, sondern mindestens 229 € betragen müssen;
Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben darf insbesondere für Kinder nicht vom eigenen Einkommen bzw. vom Einkommen der Eltern abhängig gemacht werden.
Notwendige und geeignete Angebote und Maßnahmen (z.B. Bildung, Freizeit, Beratung) sind für alle Kinder auf einem entwicklungsfördernden Grundniveau bereit zustellen.
Wir sind als Seminar für eine Dreiteilung der sozialen Sicherung:
a) Bedingungsloses Grundeinkommen für alle ohne Gegenleistungen (also auch keine erzwungene Eingliederungsvereinbarungen, (un)zumutbare Arbeitsgelegenheiten, Sanktionierungen bei Ungehorsam); jeder Mensch hat Anspruch auf mindestens 500 € plus Warmmietzins (zugleich Grundsicherung für Kinder);
b) Wer möchte, hat ein Recht darauf im öffentlich geförderten, langfristig gesetzlich abgesicherten Beschäftigungssektor (gemeinnützige Arbeiten wie Ökologie, Soziale Arbeit, Gesundheitsförderung) arbeiten gehen. (Nettoverdienste zwischen 1000 und 1300 € unter Beachtung eines allgemein gesetzlichen geltenden Mindestlohn). Bis zu einem Einkommen von Netto 1300 Euro bleibt das bedingungslose Grundeinkommen unangetastet.
c) Wem das noch nicht reicht und über entsprechende berufliche Qualifizierungen verfügt, der wird dann für ein Nettoeinkommen oberhalb von 1300 € auf dem 1. Arbeitsmarkt Beschäftigungen suchen (ab einer bestimmten Einkommensgrenze erfolgt Einkommensanrechnung auf Bedarf der Kinder).

Das Konzept bietet den Vorteil, dass Erwerbslose nicht in irgendeine Arbeit „geschubst“ werden, dass sie selbst entscheiden können, ob sie sich für einen höheren Lebensstandard als ca. 800 € öffentlich gefördert beschäftigen oder auf dem 1. Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz suchen wollen. Der Niedriglohnsektor hätte ebenso ausgedient wie die übermäßige Bürokratie der Bundesagentur für Arbeit. Mit einem solchen bedingungslosen Grundeinkommen können sich Erwerbslose die beruflichen Bildungsangebote aussuchen, die sie interessieren (ohne von BAföG/BAB/prekärem Jobben abhängig zu sein). Der volkswirtschaftliche Gewinn wäre unermesslich.

Die StudentInnen des Seminars:
A. Jäckel, St. Hentzschel, C. Hacker, G. Blankenburg, M. Schweitzer, N. Marquardt, S. Kober, S. Kaps, A. Militz, N. Rauchhaupt, A. Lohmann, K. Ranneberg-Stein, u.a.

Prof. Dr. Peter Schruth

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